Welche Strafe habe ich zu erwarten?

2 Antworten

Nimm dir einen Anwalt lieber heute als Morgen.

Zwar gilt grundsätzlich "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Der Kläger muss dir allerdings trotzdem einen Vorsatz nachweißen können.

Der Fakt das dein Freund dich aber mehr oder weniger darauf hingewiesen hat, dass die Substanz zur Produktion von Betäubungsmitteln verwendet werden kann und deswegen ausdrücklich nicht auf seinen Namen bestellen würde sieht sicher nicht gut für dich aus.

Bei Kooperation mit der Polizei würde ich eine Geld oder Bewährungsstrafe erwarten, alles weitere solltest du mit einem Anwalt klären.


Julien093 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:46

Alles klar. Leider kenne ich nur den Vornamen jedoch keinen Nachnamen oder die Adresse des Kerlchen. Mal abgesehen davon wäre es wohl nicht die feine Art ihn hin zu hängen selbst wenn ich könnte. Aber dann weiß ich ja schonmal womit ich ungefähr zu rechnen habe. Vielen Dank

blitzwurf  03.07.2024, 18:52
@Julien093

Vielleicht kannst du ja auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Du bestellst irgendwelche Chemikalien für einen Typen dessen Nachnamen du nicht mal kennst? Dein Ernst?

Julien093 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:58
@blitzwurf

Nein nein bestellt habe ich garnichts. Ich habe ihm lediglich gezeigt wie und wo er diese anonym bestellen könnte. Wie gesagt dazu kam es nicht da vorher schon wegen einer anderen Sache eine Verhaftung zustande kam.

Nein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sonst könnte ich ja behaupten, dass ich einfach nicht wusste, dass es verboten ist, einen Menschen umzubringen.


Julien093 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:42

Okay dachte ich mir schon, aber ist denn auch bekannt was ich für eine Strafe zu erwarten habe? Schließlich hab ich nur Informationen weiter wie er anonym Chemikalien wo bestellen konnte und zu einer Bestellung kam es dann ja auch nicht mehr.