Welche Strafe habe ich zu erwarten?
Guten Tag, ein Freund von mir wollte P2NP herstellen. Da dies zur Herstellung von Drogen missbraucht wird, wollte er aber die Chemikalien dafür nicht auf seinen Namen bestellen. Deshalb bat er mich ihm zu helfen wie und wo er diese anonym bestellen könnte. Dabei half ich ihm und suchte ihm die Informationen heraus. Zu einer Bestellung kam es auf Grund einer Verhaftung aber nicht. Wie ich nun herausfand fällt P2NP unters Grundstoffüberwachungsgesetz und der alleinige Versuch der Herstellung ist strafbar. Meine Frage ist ob ich mich mit der Hilfe durch Informationsweitergabe bei dem Versuch einer Herstellung von P2NP trotz meiner Unwissenheit des Verstoßes gegen das GÜG strafbar gemacht habe und welche Strafe ich zu erwarten hätte? Meine Hilfe dabei ist der Polizei bekannt und ich habe bis auf dass ich bisher keine Berührungspunkte mit Chemie hatte oder dem GÜG, keine Nachweise dass ich keine Ahnung von dem Verstoß hatte.
2 Antworten
Nimm dir einen Anwalt lieber heute als Morgen.
Zwar gilt grundsätzlich "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Der Kläger muss dir allerdings trotzdem einen Vorsatz nachweißen können.
Der Fakt das dein Freund dich aber mehr oder weniger darauf hingewiesen hat, dass die Substanz zur Produktion von Betäubungsmitteln verwendet werden kann und deswegen ausdrücklich nicht auf seinen Namen bestellen würde sieht sicher nicht gut für dich aus.
Bei Kooperation mit der Polizei würde ich eine Geld oder Bewährungsstrafe erwarten, alles weitere solltest du mit einem Anwalt klären.
Vielleicht kannst du ja auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Du bestellst irgendwelche Chemikalien für einen Typen dessen Nachnamen du nicht mal kennst? Dein Ernst?
Nein nein bestellt habe ich garnichts. Ich habe ihm lediglich gezeigt wie und wo er diese anonym bestellen könnte. Wie gesagt dazu kam es nicht da vorher schon wegen einer anderen Sache eine Verhaftung zustande kam.
Nein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sonst könnte ich ja behaupten, dass ich einfach nicht wusste, dass es verboten ist, einen Menschen umzubringen.
Okay dachte ich mir schon, aber ist denn auch bekannt was ich für eine Strafe zu erwarten habe? Schließlich hab ich nur Informationen weiter wie er anonym Chemikalien wo bestellen konnte und zu einer Bestellung kam es dann ja auch nicht mehr.
Alles klar. Leider kenne ich nur den Vornamen jedoch keinen Nachnamen oder die Adresse des Kerlchen. Mal abgesehen davon wäre es wohl nicht die feine Art ihn hin zu hängen selbst wenn ich könnte. Aber dann weiß ich ja schonmal womit ich ungefähr zu rechnen habe. Vielen Dank