Strafanzeige wegen misshandeln von Schutzbefohlenen auch nach der verjährungsfrist Frist stellen?

3 Antworten

Ich bin kein Anwalt, habe aber bei einer vergleichbaren Situation (Mißbrauch) gelesen, dass die Verjährungsfrist erst ab dem 18. Geburtstag des Opfers beginnt, vielleicht hilft Dir das.


ELEbenezer 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:09

Es ist auch noch nicht verjährt. Aber das was ich beweisen könnte ist halt verjährt. Wie soll ich kleine Schläge am Küchentisch jetzt noch beweisen...

Ich kann nicht beweisen das es eine fortlaufende Misshandlung war.

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Besprich das mit einem Anwalt. Ansonsten Kontakt zu Deinen Eltern völlig abbrechen. Es kann sein, dass es wegen der Verjährung gar nicht vor das Gericht kommt.


ELEbenezer 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:08

Ich weiß auch nicht... es ist halt die letzte Gelegenheit. Hätte ich noch 5 Jahre Zeit würde ich das jetzt nicht machen.

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Man muss auch vergeben können.

Außerdem kannst du ohne Beweise sowieso nichts machen.


ELEbenezer 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:06

Wenn mich jemand um Verzeihung bittet wäre ich der letzte der auf der Rache herum kauen würde. Ich kann vergeben. Selbst so etwas.

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