Warum wird Gehwegparken so hart bestraft?

12 Antworten

Zum Vergleich
  • In der Feuerwehrzufahrt geparkt und ein Einsatzfahrzeug blockiert: 100 € und 1 Punkt.
  • Keine Rettungsgasse gebildet: 200 € , 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • Tempolimit innerorts 16-20 km/h überschritten mit Anhänger: 188,50 € und 1 Punkt.

Also nein, 50-100 € für das Parken auf dem Gehweg sind nicht sonderlich teuer.

Ganz generell: Solange Leute noch lieber auf den Gehweg parken, als nochmal einzusteigen und das Auto nochmal ordentlich hinzurangieren, oder sich einen Parkplatz zu suchen an dem sie regelkonform stehen können, tun die Bußgelder offensichtlich nicht genug weh.

Wenn die Bußgelder zu schmerzhaft wären, würden Leute eher 2 km entfernt nen Parkplatz nehmen und den Fußmarsch akzeptieren, als auf dem Gehweg zu parken.

Selbst wenn nur 1 Reifen auf dem Gehweg steht und noch 5 Meter Platz sind, muss man das zahlen.

Ja, selbstverständlich! Entweder du stehst drauf oder nicht. Ein sehr einfaches Prinzip. Und wenn du mit einem Rad drauf stehst, stehst du drauf.

Zum einen Gehwege sind zum Gehen da und nicht zum Parken. Auch wenn du dein Fahrzeug im abgelegenen Dorf auf dem Gehweg abstellt und sei es nur zum Teil, behindert du damit jeden, der dann doch dem Fußweg nutzen möchte.

Zum zweiten werden deine 5m Restbreite vermutlich übertrieben sein und was für viele Autofahrer als "sieht doch OK aus" gilt, bringt für andere Probleme mit sich. (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, jeweils mit oder ohne Begegnungsverkehr. Krippen- oder Kitagruppen mit oder ohne entsprechend großen Wagen für mehrere Kids)

Zum Dritten sind Gehwege einfach nicht für das Gewicht eines Fahrzeugs gemacht. Rollen da zu häufig tonnenschwere Fahrzeuge rauf und runter gehen nicht nur Bordstein und Gehwegplatten kaputt, sondern auch diverse Rohre und Leitungen, die darunter verlaufen.

"Fun"fact: selbst dort wo Fahrzeuge regulär auf Gehwegen parken dürfen, dürfen sie das nur wenn sie ein Gewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Mit z.B einem BMW7er, einem Audi A8, Mercedes E Klasse und etlichen anderen dürftest du auch dann nicht dort parken, wenn es regulär erlaubt wäre.

Weil eben nicht überall noch "5m Platz" daneben sind. Und mit tausend neuen Ausnahmen, Bestimmungen, Messwerten und Co. das nur immer unübersichtlicher wird, dann einfach eine Regel für alle.

Ich habe es schon oft erlebt, dass ich mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr durchgekommen bin, weil Autos auf dem Gehweg geparkt haben und es eben genau gerade so nicht mehr passte.

Oder dass Absenkungen blockiert waren und ich mit meiner Oma, die kaum noch laufen konnte, Umwege laufen musste. Denn selbst wenn ich den Rollator runter gehoben habe, die kleine "Stufe" vom Gehweg ohne Absenkung runter war für sie extrem anstrengend. Und mit Rollstuh hat man oft auch keine Alternative, gerade weil man dann ggf. so schon Umwege laufen musste, da nicht überall Absenkungen sind.

Dass Kinder, die auf dem Gehweg mit dem Fahrrad oder roller fahren ggf. noch keine perfekt gerade Bahn fahren, bedenken viele auch nicht, falls das Kind aber versehentlich das Auto trifft, ist das Geschrei plötzlich groß.

Dazu sind die Ränder der Gehwege oft auch nicht auf das Gewicht vom Auto und die Belastung beim rauf und runter fahren ausgelegt, die Autos beschädigen also den Gehweg. Ja, wenn das mal ein Auto macht passiert optisch nichts, wenn das 5 machen auch nicht, aber irgendwann kommt der Punkt wo die Schäden dann so stark sind, dass es optisch kaputt geht, absackt oder ähnliches.

Ich finde die Strafe angemessen für das Vergehen, gerade wenn die Leute parken und nicht mehr vor Ort sind, man sollte eher überlegen andere Dinge (wie z.B. Feuerwehrzufahrt) wo man im Notfall Menschenleben riskiert härter zu bestrafen.

Wenn Kfz auf dem Bürgersteig parken, wird der Raum auf dem Bürgersteig eingeschränkt. Das kann Gefahr erzeugen, wenn z. B. Mutter mit Kinderwagen oder ein Rolli-Fahrer nicht durchkommt und auf die Straße ausweichen muss.

Solche Regeln werden ja nicht ausgewürfelt, sondern sind die Folge von Geschehnissen. Und diese Regeln gelten nunmal für alle Autofahrer. Dabei kann die Strafe natürlich nicht abgestuft werden, je nach dem ob der Bürgersteig nur einen oder üppige fünf Meter breit ist. Und wenn das bisherige Strafmaß nicht ausreichend war, weil sich eben nicht viele dran gehalten haben, dann wird das Strafmaß immer weiter hochgesetzt, bis es so teuer ist, dass sich alle dran halten. So gesehen sind die Falschparker selber schuld, dass es nun so teuer ist.

Umgekehrt: Was würdest Du denn sagen, wenn die Fußgänger auf der Straße gehen würden? Dann wärst Du doch durch diese Menschen sicherlich auch gestört und behindert, - oder?

Halt Dich an die Vorschrift und gut ist. Wenn Du Dich nicht gerne an Vorschriften hältst, dann scheinst Du nicht die charakterliche Reife für die Fahrerlaubnis zu besitzen.

Es ist nicht nur die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Gehwege sind nicht dafür gebaut beparkt zu werden. Diese müssen dann häufiger in Stand gesetzt und repariert werden.

Besonders gepflasterte Gehwege leiden darunter.