Kann die Führerscheinstelle eine MU zurückziehen?
Kurz zur Story:
Ich hab vor 2 Jahren mal Rezepte aus ner Praxis genommen und in Apotheken eingelöst daraufhin wurde ich erwischt und wurde auch verurteilt. Man hat weder Medikamente in meinem Besitz noch bei mir daheim gefunden. Vor ca. einem Jahr hab ich vom Landratsamt ein Brief erhalten in dem steht das ich ein Fachärztliches Gutachten MU machen soll (ohne den psychologischen Teil) da der Verdacht besteht das ich eventuell nicht geeignet bin ein Fahrzeug zu führen, weil ich eben mit gefälschten Rezepten erwischt worden bin. Ich hab auf den Brief nicht reagiert, nicht weil ich was zu verheimlichen oder Drogen im Blut hatte sondern einfach so weil ich‘s nicht eingesehen habe. Jetzt stell ich mir die Frage warum bis jetzt kein Brief oder die Polizei persönlich bei mir vorbei war um nach meinem Führerschein zu fragen da mir der normalerweise entzogen werden sollte. Frage mich durchgehend ob ich noch im Besitz eines Führerscheins bin oder die mich einfach komplett vergessen haben weil die Polizei sobald es um ein Führerschein geht normalerweise schnell bei jemanden zuhause sind. Meint ihr die Führerscheinstelle hat den Beschluss eines Gutachten’s eventuell zurückgezogen oder hat man mich vielleicht vergessen?
2 Antworten
Frage mich durchgehend ob ich noch im Besitz eines Führerscheins bin
Das Kärtchen hast du ja noch, von daher solltest du dich besser fragen ob du noch im Besitz einer Fahrerlaubnis bist..
Meint ihr die Führerscheinstelle hat den Beschluss eines Gutachten’s eventuell zurückgezogen
Das hat sie auf keinen Fall.
oder hat man mich vielleicht vergessen?
Oder hast du vllt. den Brief mit dem Schreiben dass deine Fahrerlaubnis erloschen ist nicht erhalten, oder übersehen?
Habe keinen Brief erhalten, der letzte Brief ist ein Jahr her indem ich aufgefordert wurde das Gutachten zu machen
Frage mich durchgehend ob ich noch im Besitz eines Führerscheins bin
Ob du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, kannst du beim KBA abfragen.
Wenn deine Fahrerlaubnis entzogen wäre, wäre sie nicht mehr im zentralen Fahrerlaubnisregister hinterlegt. Außerdem hätte sich die Behörde mehrfach per Brief gemeldet, ein Zwangsgeld festgesetzt und den Führerschein durch die Polizei einziehen lassen.
Da nichts davon geschehen ist, sieht es ganz so aus, als ob die Behörde zumindest bisher untätig geblieben ist.
Hab’s gerade eben gemacht und da war alles von mir gespeichert passt jetzt so weit alles oder muss ich mir noch Gedanken machen?