Ich hab dabei mein LKW Führerschein zu verlängern lassen, habLKW Klasse 2 erstmalig 1988 erworben und PKW Klasse 3 im Jahr 1983 ist das richtig ausgefüllt?

Ist das richtig wenn in der ärztlichen Bescheinihung steht, dass von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraph 11 Absatz 9 und Paragraph 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerrlaubnis-Verordnung.

Meiner Meinung ist das falsch, da ich C1 und C1E überhaupt nicht verlängern kann und vor allem verlängern muss. Ich hab PKW Führerschein Klasse 3 im Jahre 1983 erworben und brauche keine C1 und C1E verlängern. Aus dem einfachen Grunde weil ich Bestandsschutz habe und die Führerscheinklasse vor 1999 erworben habe.

Die Ärztin sagt, dass das Landratsamt das richtig einträgt. Das ist aber falsch. Dann hätte ich ja nach 1999 verlängert und müsste dann immer ärztliche Untersuchungen betahlen um das gehtces mir. Ich komme dann aus der Sache nicht mehr raus auch wenn ich kein LKW mehr fahre, muss ich dann ärztliche Untersuchungen machen lassen.

Die Ärztin möchte es nicht abändern. Soll ich C1 und C1E selber durchstreichen. Schliesslich bin ich gekommen für eine ärztliche Untersuchung vom LKW und nicht für PKW.

Auto, Verkehr, Prüfung, Verkehrsrecht, Führerschein, Anhänger, Fahrerlaubnis, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschule, Führerscheinprüfung, LKW, Sehtest, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Theorieprüfung, Führerscheinklasse B, Führerscheinstelle, LKW-Führerschein