Anhörungsbogen im Bussgeldverfahren - nicht antworten?

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Wenn der Bußgeldbescheid kommt, hast du zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Der Einspruch muss zwar nicht begründet werden, aber du kannst ihn natürlich damit begründen, dass jemand anderes gefahren ist.

 ich möchte wissen wie hoch die Strafe ist und welche Sanktionen verhängt werden.

Das lässt sich auch anders herausfinden. Z.B. indem du hier schilderst, was passiert ist oder indem du hier den im Anhörungsbogen genannten Vorwurf nennst.

Auf dem Anhörungsbogen steht bereits drauf, worum es geht. Wieviel es kostet, kannst du googeln.

Wenn du den Anhörungsbogen ignorierst, kann es deutlich teurer werden, da sich die Behörden die gespeicherten Vergleichsfotos der Führerscheine eurer Familie zusenden lassen darf. Kostet danach alles extra und ist nicht billig.

Als Halter des Fahrzeugs kommst du je nach Sachlage sowieso nicht raus. Wenn du Pech hast, müsstest du ein Fahrtenbuch führen.