Anhörungsbogen im Bussgeldverfahren - nicht antworten?
Falls man den Anhörungsbogen ignoriert und der Bußgeldbescheid irgendwann doch noch kommt, kann man im Nachhinein immer noch richtigstellen welche Person gefahren ist, weil man nicht selbst gefahren ist und man auch nicht selbst auf dem Blitzerfoto ist? Oder ist die Möglichkeit nur mit dem Anhörungsbogen gegeben?
Falls jemand wissen möchte weshalb: ich möchte wissen wie hoch die Strafe ist und welche Sanktionen verhängt werden.
1 Antwort
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, hast du zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Der Einspruch muss zwar nicht begründet werden, aber du kannst ihn natürlich damit begründen, dass jemand anderes gefahren ist.
ich möchte wissen wie hoch die Strafe ist und welche Sanktionen verhängt werden.
Das lässt sich auch anders herausfinden. Z.B. indem du hier schilderst, was passiert ist oder indem du hier den im Anhörungsbogen genannten Vorwurf nennst.