Anhörungsbogen im Bussgeldverfahren - nicht antworten?

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Wenn der Bußgeldbescheid kommt, hast du zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Der Einspruch muss zwar nicht begründet werden, aber du kannst ihn natürlich damit begründen, dass jemand anderes gefahren ist.

 ich möchte wissen wie hoch die Strafe ist und welche Sanktionen verhängt werden.

Das lässt sich auch anders herausfinden. Z.B. indem du hier schilderst, was passiert ist oder indem du hier den im Anhörungsbogen genannten Vorwurf nennst.