Wie ist die Rechtslage bei diesem Mietvertrag/Fall?

Hey zusammen,

Ich befinde mich momentan in einer ganz komischen Rechtslage und weiß ehrlich gesagt nicht ob ich mich mehr im Recht befinde, als mein Gegenüber.

Aber vielleicht erstmal was überhaupt geschehen ist:

Ich habe vor ca. 2 Wochen einen Mietvertrag zu einer Wohnung unterschrieben, welcher zum 1.8 in Kraft treten würde. Jedoch war der Hausmeister, welcher zur Mietunterzeichnung beauftragt wurde, so "nett" und hatte mich früher einziehen lassen. Eine Woche später als ich dann einziehen wollte, gab er mir zwei Rechnungen, einmal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400 Euro, welche anscheinend für seine "Arbeit" war und die restliche Miete für den Juli in Höhe von 235 Euro. So naiv wie ich war habe ich es Bar bezahlt und mich am nächsten Tag, ob er diese Kosten von mir verlangen durfte.

Ich habe dann erfahren, dass solche Bearbeitungsgebühren und noch in so einer Höhe gar nicht erst verlangt werden dürfen, da die Wohnung über eine Immobilienverwaltung läuft (im Mietvertrag stand auch nichts von den Kosten). Natürlich habe ich dann den Hausmeister direkt angerufen und gesagt, dass das inoffiziell sei und ich das Geld zurück haben möchte, er erwiderte nur, dass ich die Bearbeitungsgebühr zurückbekommen würde, aber die Wohnung abgeben müsste. Die 235 Euro restliche Miete wollte er nicht zurückgeben.

Daraufhin wollte ich die Verwaltung erreichen, da er mir die 235 Euro nicht zurückgeben wollte. Auf dem Mietvertrag, sowie im Handelsregister hat diese Verwaltung eine falsche Anschrift und auch die Telefonnummer ist nicht mehr aktuell. Ich hatte Glück und konnte durch Bewohner die unter der ehemaligen Anschrift lebten, die neue Adresse herausfinden und diese auch erreichen. Diese hatten dem Hausmeister dann befohlen mir mein Geld zurückzugeben, was ich dann auch bekommen habe.

Meine Frage ist jetzt: Ich bin ausgezogen und möchte diese Wohnung auch nicht mehr, da solch ein unseriöser Umgang mir gar nicht passt. Die Schlüssel habe ich bereits abgegeben, und der eine Verwalter meinte er macht mir die Kündigungsbestätigung fertig. Jedoch dauert dies schon eine Woche an und ich würde gerne eine neue Wohnung mieten, jedoch will ich vorerst diese Kündigungsbestätigung. Ich hatte dem Verwalter schon drei mal geschrieben, jedoch erfolglos.

Meine Sorge ist halt, dass wenn sie es nicht schaffen einen anderen Mieter zu finden, mich einfach als Mieter nehmen und ich die Miete + Kaution zahlen muss (SEPA oder sonstiges habe ich nicht unterschrieben gehabt). Wäre es sinnvoll rechtliche Schritte einzuleiten oder sagt ihr der Mietvertrag ist so oder so ungültig, da falsche Anschrift und solche Kosten verlangt wurden ?

Vielen vielen Dank für eure Hilfe!

Wohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten, wohnungskündigung, Mietrecht Kündigung
Ball mitgenommen -was tun?

Heyy,

Mir ist die Frage echt ziemlich peinlich und im Nachhinein weiß ich auch, dass es mega dumm war… 🫠

Heute hatten wir in der Schule ein Fußballturnier und eine Freundin von mir und ich haben gerade bei einem Spiel zugeschaut als auf einmal ein UEFA Ball direkt auf uns zuflog. Wir haben uns total erschrocken und es hat auch ein wenig weh getan haha.

Wir wussten aber nicht woher der kam. Deswegen haben wir noch ein wenig gewartet, aber als niemand den Ball abholte haben wir ihn einfach in unsere Tasche gesteckt (bzw. meine Freundin für ihren kleinen Bruder, aber ich habe ihr auch nicht davon abgeraten…) 🥲

Auf jeden Fall habe ich meinem älteren Bruder davon erzählt der auch auf unsere Schule geht und der meinte ein Freund von ihm hätte seinen heute verloren. Obwohl ich ihn bat es nicht zu tun hat er diesem dann geschrieben und meinte ,,irgendwer“ hätte den Ball mitgenommen. Der Freund war natürlich mega sauer und mein Bruder meinte wir könnten auch eif ihm den Ball geben und er gibt ihn ihm dann weiter.

Ich habe meiner Freundin schon geschrieben aber sie hat noch nicht geantwortet. Jetzt habe ich Angst dass sie sauer ist weil ich es weiter erzählt habe. Ich möchte den Ball wirklich zurück geben weil ich auch Angst habe dass es raus kommt dass ich etwas damit zu tun habe…

Was kann ich jetzt tun??

Fußball, Ball, beste Freundin, Bruder, gestohlen, klauen, UEFA
Sollte Englisch Zweite Amtssprache in Deutschland werden?

Die Einführung von Englisch als zweite Amtssprache in Deutschland bietet nicht nur wirtschaftliche und kulturelle Vorteile, sondern trägt auch aktiv zum Abbau von Rassismus und zur Förderung von Vielfalt bei.

Ein wichtiger Aspekt ist die Förderung der Integration. Englisch, als weltweit am häufigsten gesprochene Zweitsprache, kann eine Brücke für Migranten und Flüchtlinge darstellen. Viele von ihnen bringen bereits Englischkenntnisse mit, was ihnen den Einstieg in das deutsche gesellschaftliche und berufliche Leben erleichtert. Dies verringert sprachliche Barrieren und fördert ein inklusiveres Umfeld.

(Z.B verweigerte meine Oma die deutsche Sprache zu lernen seit sie in Deutschland isr. Auch wegen des Kolonialismus und der Nazi-Zeit. Stattdessen spricht sie fließend Englisch.)

Darüber hinaus könnte die Anerkennung von Englisch als Amtssprache das Verständnis und die Wertschätzung verschiedener Kulturen stärken. Durch den verstärkten Einsatz von Englisch würden Deutsche häufiger mit internationalen Perspektiven und Kulturen in Berührung kommen, was zu mehr Offenheit und Toleranz führen könnte. Ein erweitertes Bewusstsein für die Vielfalt der Welt kann Vorurteile abbauen und rassistische Einstellungen vermindern.

Englisch als zweite Amtssprache würde auch den Zugang zu internationalen Bildungschancen verbessern. Kinder und Jugendliche könnten von einem vielfältigeren Bildungsangebot profitieren, das den interkulturellen Austausch fördert und das Bewusstsein für globale Themen schärft. Dies trägt zur Bildung einer Generation bei, die kulturelle Vielfalt als Stärke und nicht als Bedrohung ansieht.

Nicht zuletzt würde die Einführung von Englisch als Amtssprache die wirtschaftlichen Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund erweitern. Eine gemeinsame Geschäftssprache kann den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und Diskriminierung verringern. Unternehmen könnten ein vielfältigeres und multikulturelleres Arbeitsumfeld schaffen, was zu mehr Innovation und Kreativität führt.

Insgesamt würde die Einführung von Englisch als zweite Amtssprache in Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung einer offeneren, toleranteren und vielfältigeren Gesellschaft darstellen. Es wäre ein starkes Signal dafür, dass Deutschland bereit ist, seine Türen weiter zu öffnen und eine führende Rolle im globalen Miteinander zu übernehmen.

Schule, Sprache, Deutschland, Politik, Diskriminierung, Rassismus, Universität
Bundesverfassungsgericht wird nicht richtig geschützt?

Das was jetzt geändert werden soll ist doch etwas lückenhaft. Wieso wird nicht explizit ins Grundgesetz geschrieben dass es eine zwei Drittel Mehrheit braucht zur Wahl des Richters des Bundesverfassungsgerichts und wieso wird nicht extra ins Grundgesetz geschrieben dass wenn ein wahlorgan sein Wahlrecht nicht wahrnimmt dass es dann anders andere wahlorgan fällt das wird jetzt nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt aber nicht im Grundgesetz.

Ewig lange wird diskutiert dass man es ins Grundgesetz schreiben soll dass es nicht mit einfacher Mehrheit geändert werden kann und jetzt wird es wieder nur ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz geschrieben und kann somit mit einfacher Mehrheit geändert werden stattdessen soll im Grundgesetz nur die Öffnungsklausel erfolgen die die Möglichkeit im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorsieht aber wieso wird es denn nicht direkt ins Grundgesetz geschrieben?

"Hat das zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, keinen Nachfolger gewählt, kann sein Wahlrecht auch vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden."

"Durch Bundesgesetz kann vorgesehen werden, dass das Wahlrecht vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann, wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt."

Recht, Gesetz, Gericht, Gesetzeslage, Grundgesetz, Jura, Justiz, Bundesverfassungsgericht
Abmahnung rechtens?

Schönen guten Tag,

Meine Frage ist etwas verzwickt:

Ich arbeite aktuell für eine Zeitarbeitsfirma, diese hatte auch eine Vermittlungsfirma für mich. Bei der Vermittlungsfirma habe ich am 27.06 aufgehört zu arbeiten, auf eigenen Wunsch (ich wurde belästigt und gemobbt ausgehend von einem Kollegen). Darauf hatte ich vom 28.06 Urlaub, dies auch auf eigenem Wunsch und weil mir die Überstunden fehlten.

Am 28.06 teilte mir die Zeitarbeitsfirma mit, dass man mir eine neue Firma sucht und dass ich, sollte man bis Ende meines Urlaubs nichts finden ich unbezahlt bin. Drauf hatte ich ein Nervenzusammenbruch und einen drei Stunden Heulkrampf.

Bis zum 05.07 hatte ich immer mal wieder Gespräche mit dem Chef, der hat fast täglich angerufen von 9:00 bis 16:30, an 2 Anrufe bin ich nicht ran da ich beschäftigt war oder mich das eine mal nicht überwinden konnte, das ich von Telefonat zu Telefonat schlimmere Heulattacken hatte und zum Schluss noch Zitteranfälle und erbrechen. In den Gesprächen wurde mir auch immer nur wieder mitgeteilt dass man nichts finden würde aktuell und es schlecht aussieht.

Den letzten Anruf am Donnerstag um 17:00 Uhr, zu diesem konnte ich mich dann einfach nicht mehr überwinden und ließ es klingeln.

Am Samstag 06.07 (ich hab schon fast damit gerechnet, trotzdem ein Schlag ins Gesicht), die Kündigung. In der Kündigung war kein Grund angegeben. Das war für meinen Emotionen Zustand dann einfach zu viel und ich bin heulend zusammengebrochen.

Am Montag ging es mir entsprechend miserrabel (das hat sich auch bis jetzt nicht gebessert) und seitdem bin ich krankgeschrieben. Meine Krankmeldungen (einmal Montag den 08.07-17.07 und Mittwoch den 17.07-24.07) hab ich per Mail gemeldet.

Nach jeder Mail (waren insgesamt 4 Stück) habe ich einen Anruf bekommen und an keinen bin ich ran. Nach jedem Anruf hatte ich absolute Panik und musste solange würgen bis ich mich Übergeben musste.

Heute kriege ich einen Brief mit einer Abmahnung in der steht, dass ich mich Telefonisch nicht krankgemeldet habe, in meinem Arbeitsvertrag steht aber explizit dass ich meine Krankmeldung nur bis 9:00 anzuzeigen hab, nicht wie.

Ich kann es auch einfach nicht, mir geht es so schlecht alleine nur bei dem Gedanken mit irgendjemanden reden zu müssen.

Wäre die Abmahnung den überhaupt Rechtens?

Kündigung, Abmahnung, Krankheit

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