Wie ist die Rechtslage bei diesem Mietvertrag/Fall?
Hey zusammen,
Ich befinde mich momentan in einer ganz komischen Rechtslage und weiß ehrlich gesagt nicht ob ich mich mehr im Recht befinde, als mein Gegenüber.
Aber vielleicht erstmal was überhaupt geschehen ist:
Ich habe vor ca. 2 Wochen einen Mietvertrag zu einer Wohnung unterschrieben, welcher zum 1.8 in Kraft treten würde. Jedoch war der Hausmeister, welcher zur Mietunterzeichnung beauftragt wurde, so "nett" und hatte mich früher einziehen lassen. Eine Woche später als ich dann einziehen wollte, gab er mir zwei Rechnungen, einmal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400 Euro, welche anscheinend für seine "Arbeit" war und die restliche Miete für den Juli in Höhe von 235 Euro. So naiv wie ich war habe ich es Bar bezahlt und mich am nächsten Tag, ob er diese Kosten von mir verlangen durfte.
Ich habe dann erfahren, dass solche Bearbeitungsgebühren und noch in so einer Höhe gar nicht erst verlangt werden dürfen, da die Wohnung über eine Immobilienverwaltung läuft (im Mietvertrag stand auch nichts von den Kosten). Natürlich habe ich dann den Hausmeister direkt angerufen und gesagt, dass das inoffiziell sei und ich das Geld zurück haben möchte, er erwiderte nur, dass ich die Bearbeitungsgebühr zurückbekommen würde, aber die Wohnung abgeben müsste. Die 235 Euro restliche Miete wollte er nicht zurückgeben.
Daraufhin wollte ich die Verwaltung erreichen, da er mir die 235 Euro nicht zurückgeben wollte. Auf dem Mietvertrag, sowie im Handelsregister hat diese Verwaltung eine falsche Anschrift und auch die Telefonnummer ist nicht mehr aktuell. Ich hatte Glück und konnte durch Bewohner die unter der ehemaligen Anschrift lebten, die neue Adresse herausfinden und diese auch erreichen. Diese hatten dem Hausmeister dann befohlen mir mein Geld zurückzugeben, was ich dann auch bekommen habe.
Meine Frage ist jetzt: Ich bin ausgezogen und möchte diese Wohnung auch nicht mehr, da solch ein unseriöser Umgang mir gar nicht passt. Die Schlüssel habe ich bereits abgegeben, und der eine Verwalter meinte er macht mir die Kündigungsbestätigung fertig. Jedoch dauert dies schon eine Woche an und ich würde gerne eine neue Wohnung mieten, jedoch will ich vorerst diese Kündigungsbestätigung. Ich hatte dem Verwalter schon drei mal geschrieben, jedoch erfolglos.
Meine Sorge ist halt, dass wenn sie es nicht schaffen einen anderen Mieter zu finden, mich einfach als Mieter nehmen und ich die Miete + Kaution zahlen muss (SEPA oder sonstiges habe ich nicht unterschrieben gehabt). Wäre es sinnvoll rechtliche Schritte einzuleiten oder sagt ihr der Mietvertrag ist so oder so ungültig, da falsche Anschrift und solche Kosten verlangt wurden ?
Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Mietvertrag mit der Verwaltung und was der Hausmeister mit Dir veranstaltet hat, sind zwei völlig getrennte Sachen.
1. Der Hausmeister hätte Dich nicht früher einziehen lassen sollen.
2. Der Hausmeister hätte kein Geld von Dir verlangen dürfen und Du hättest an ihn nichts bezahlen dürfen/müssen. Er ist schließlich nicht Dein Vertragspartner.
3. Der Hausmeister wird von der Verwaltung bezahlt und nicht von den einzelnen Mietern.
4. Restliche Miete für den Juli? Auch darauf hätte allenfalls die Verwaltung einen Anspruch und nicht der Hausmeister und schon gar nicht in bar.
5. Der Hausmeister hätte das Geld auf jeden Fall komplett zurück zahlen müssen, ohne dass Du die Wohnung wieder abgeben musst. Er hat etwas getan, was er nicht hätte tun dürfen und wollte das offenbar vertuschen.
Aber jetzt kommt's:
Du hättest deswegen der Vertrag nicht fristlos kündigen dürfen. Wenn die Verwaltung die Rückgabe der Schlüssel und Deine Erklärung als fristlose Kündigung akzeptiert und Dir eine entsprechende Bestätigung schickt, ist das eher als Aufhebungsvertrag zu werten und wäre ein großes Entgegenkommen.
Deine Sorge, dass Du Miete für mindestens drei Monate bezahlen musst, ist also durchaus berechtigt. Die Kaution werden sie wohl nicht verlangen, wenn Du nicht einziehst. Kläre aber unbedingt bis spätestens zum 2. August, was nun Sache ist, damit Du ggf. noch wenigstens Deine fristgerechte Kündigung des Vertrags zum 31.10.2024 spätestens am 2.8.2024 persönlich übergeben kannst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das maßgebliche BGB bestimmt, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum schriftlich zu erfolgen hat. Schriftlich meint auf Papier und von der kündigenden Seite rechtsgültig unterschrieben. Du hast erst einmal nur einen Chatverlauf, der auch als "indirekte Bestätigung" nicht taugt.
Sollte Dir der Kommanditist nun die Kündigung bestätigen, dann wäre es in der Tat für Dich ein Beweis, dass Du schriftlich gekündigt hast. (Würdest Du danach aber dennoch wieder darauf bestehen, ab dem 1.8. in die Wohnung einzuziehen, somit also der Bestätigung widersprechen, wäre die Verwaltung in der Beweisnot. Sie könnte nicht beweisen, dass Du gekündigt hast.)
Dann kommt es noch darauf an, was in der Kündigungsbestätigung als Ende des Mietverhältnisses steht. Kündigung per sofort oder Kündigung gemäß gesetzlicher Frist (3 Monate).
Bei der Anschrift der Verwaltung kommt es letztlich nur darauf an, dass die Verwaltung identifizierbar ist. Wenn sie bspw. gerade umgezogen ist und die neue Adresse noch nicht bekannt gegeben hat, so ist die Gesellschaft dennoch existent. Ein Eintrag ins Handelsregister erfolgt in solchen Fällen immer mit einer gewissen Verzögerung. Es kann also durchaus sein, dass im Mietvertrag noch eine alte Adresse steht. Dadurch wird der Vertrag nicht ungültig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es kann passieren, dass Du die Kündigungsfrist einhalten musst, wril man im Endefffkt keinen Nachmieter akzeptiert oder akzeptieren will.
Das hieße, Miete wäre noch bis 31.10. zu zahlen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!!! Ich habe halt Chats wo wir (Ich und ein Kommandist der KG) darüber geschrieben haben, dass er mir die Kündigungsbestätigung fertig macht. Ist es dann nicht indirekt schon so eine Bestätigung? Und was hinzu kommt ist, dass die Anschrift der Verwaltung sowohl im Mietvertrag, als auch im Handelsregister nicht aktuell ist. Oder ist das auch wieder getrennt zu betrachten?