Welches Gericht ist zuständig?

1 Antwort

Meines Erachtens das Oberverwaltungsgericht nach § 47 VwGO, wenn bzw. weil die EU-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt ist. Ausserdem prüft die EU selber die ordnungsgemäße umsetzung der Richtlinie und kann bei Verstoß ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.


james290 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 18:10
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Bergfex49  23.07.2024, 18:31
@james290

das kann ich mir nach dem ersten Überblick Deines links nicht vorstellen, denn so wie ich das gelesen habe, kann man nur dann vor dem EUGH klagen, wenn man von dem Handeln einer EU-Institution betroffen ist. Das Oberverwaltungsgericht kann ja eine Klage vor seinem Gericht nicht an ein anderes abgeben, das wäre ja dann ein eigener instanzenweg. Das OGV muss nach meiner Meinung über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung entscheiden und dagegen gehts mit Revision an das Bundesverwaltungsgericht.

Der EUGH dagegen ist ja ein eigener Instanzenzug. Wenn der EUGH vom OVG Klagen weitergeleitet bekommt, dann wäre das ja so in jedem EU-Land möglich und die sämtlichen Verwaltungsklagen aller EU-Länder würden dann vor dem EUGH landen.

Das würde ja das Rechtsstaatsprinzip aushöhlen, dass über die Verfahren aus Deutschland nicht mehr in Deutschland entschieden werden könnte.

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