Bundesverfassungsgericht wird nicht richtig geschützt?

2 Antworten

Das was jetzt erfolgen soll, ist ein sehr guter und wichtiger Schritt, wenn auch noch teilweise lückenhaft. Durch die jetzt geplanten Änderungen des Grundgesetzes, erhält das Bundesverfassungsgericht auf jeden Fall in großen Teilen einen weitreichenden Schutz vor einer politischen Einflussnahme, einen Schutz, den es braucht. Das nicht noch mehr im Grundgesetz selber verankert wird, liegt nach einem Artikel den ich vorhin dazu gelesen habe am derzeitigen Widerstand der CDU/ CSU dagegen. Anfänglich, war diese komplett dagegen, bestimmte Teile des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes direkt im Grundgesetz zu verankern und bevor es am Ende überhaupt gar nicht dazu kommt und alles so bleibt wie es bislang der Fall ist, wurde jetzt dieser "Kompromiss" ausgehandelt.

Mfg


Waterfight 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:20

Ok die Union hat fertig!🤢🤢🤢

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Ich denke das die Änderungen durchaus sinnvoll sind und deine Ideen eher Humbug.

Ein wesentlicher Vorteil, die Details im Bundesverfassungsgerichtsgesetz und nicht direkt im Grundgesetz zu regeln, liegt in der Flexibilität. Gesetze können leichter und schneller an veränderte Rahmenbedingungen und Bedürfnisse angepasst werden als Verfassungsänderungen, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. Dies ermöglicht eine raschere Reaktion auf praktische Erfahrungen und Herausforderungen bei der Wahl der Verfassungsrichter.

Das Grundgesetz enthält grundlegende Prinzipien und Regelungen, die von besonderer Stabilität und Beständigkeit sein sollen. Detaillierte Verfahrensregelungen, wie die genaue Vorgehensweise bei der Wahl der Verfassungsrichter, sind dynamischere Elemente, die besser in speziellen Gesetzen aufgehoben sind.


Waterfight 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:02

Die Flexibilität ist ja genau die Gefahr

Es ist jetzt genauso wie vorher. Man kann mit einfacher Mehrheit die 2/3 Mehrheit für die Wahl zum Richter abschaffen. Zudem kann die Anti Blockade Regel auch mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden. Wieder keine saubere Lösung.

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anTTraXX  23.07.2024, 17:08
@Waterfight

Die geplanten Änderungen bieten eine pragmatische und flexible Lösung, die dennoch unter demokratischer Kontrolle steht und durch verfassungsrechtliche Mechanismen überprüft werden kann. Während es theoretisch möglich ist, dass eine einfache Mehrheit Änderungen vornimmt, bietet die politische Realität, zusammen mit den bestehenden Kontrollmechanismen, ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Änderungen. Dadurch bleibt die Balance zwischen Flexibilität und Stabilität gewahrt, was in einem dynamischen politischen System notwendig ist.

Wenn du die 2/3 Mehrheit im GG verankert lähmst du schlimmstenfalls das Land

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Waterfight 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:10
@anTTraXX

Nein weil man ja extra die Anti Blockade Regel auch mit ins Grundgesetz aufnehmen muss dass wenn einmal Organ innerhalb von drei Monaten sein Wahlrecht nicht wahrnimmt dass es dann an das andere wahlorgan fällt diese Regelung soll jetzt auch im Bundesverfassungsgericht geregelt werden

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