Lymphödem nach Beschneidung: Nachbeschneidung nötig oder sinnvoll?

Nachdem unser Sohn in den letzten Jahren schon zweimal eine Entzündung an der Vorhaut hatte, haben wir zusammen mit ihm entschieden ihn in den Osterferien beschneiden zu lassen.

Aber das lief leider nicht so optimal. Es hat sich nach der Beschneidung nun an der restlichen Vorhaut ein Lymphödem gebildet, das er am am Anfang schmerzhaft und jetzt zwar nicht mehr schmerzhaft aber noch immer unangenehm findet. Und es sieht auch optisch geschwollen aus und wie diese Manschette von Regenwürmern.

Wir sind dann schon bald nach dem Fäden ziehen nochmal mit ihm zum Urologen und er hat dann Kortikoidcreme und Druckverband für drei Wochen bekommen, aber hat auch nichts genutzt.

Nach einigen weiteren Terminen meinte jetzt der Urologe das wir entweder abwarten können, und das es sich wahrscheinlich mit der Zeit schon zurückbilden könnte, das aber dann bis zu zwei oder drei Jahre dauern kann.

Alternative wäre eine Nachbeschneidung bei der dann der noch vorhandene Vorhautrest nahezu komplett entfernt werden würde. Und auch das Vorhautbändchen müsste dann entfernt werden.

Jetzt überlegen wir was wir machen sollen. Einerseits wäre es natürlich schön wenn er es hinter sich hätte, statt weiter ewig zu wurden. Aber hab anderseits bedenken das es vielleicht für ihn auch nicht gut ist wenn soviel Haut entfernt wird, das es dann einfach zu straff wird, und er dann später auf ewig Einschränkungen haben wird.

Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas?

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Wohnrecht und Grundbucheintrag bei Erbschaft?

Hallo,

folgende Situation.

Meine Mutter ist 2018 verstorben, in ihrem Testament hat sie geschrieben, dass mein Vater und mein Bruder lebenslanges Wohnrecht haben. Das Wohnrecht wurde aber in den letzten 6 Jahren nie in das Grundbuch eingetragen.

Ich habe das Haus damals geerbt, da mein Vater nie richtig mit Geld umgehen konnte, sodass man ihm das Haus eben nicht unterm Hintern wegpfänden kann.

Nun ist es so, dass mein Vater seit bald einem Jahr keinerlei Nebenkosten mehr zahlt. Für Strom und Heizung bin ich nicht verantwortlich, er muss diese Nebenkosten zahlen, zahlt er auch nur dann, wenn man ihm den Strom abdrehen würde. Leider zahlt er auch kein Wasser/Abwasser. Laut Gemeindesatzung muss ich als Eigentümer diese Kosten zahlen und müsste die Kosten dann an meinen Vater weiterreichen.

Ihm ist das aber egal, er gibt sein Geld lieber für andere Dinge aus, als sich um die Nebenkosten zu kümmern.

Nun ist die Frage, was kann ich als Eigentümer tun? Ich bin nicht in der Lage, diesen übermäßigen Wasserverbrauch von ihm zu bezahlen. Er geht jeden Tag Baden, lässt im Sommer die Dusche mit kaltem Wasser laufen, damit es unterm Dach kälter wird, auch wenn das vollkommener Käse ist.

Ich müsste laut Gemeinde 800 Euro alle 3 Monate für Wasser/Abwasser zahlen, was ich absolut nicht zahlen kann.

Habe ich irgendeine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Meine Rechtsschutz deckt das nicht mit ab und die Erstberatung würde 190 Euro kosten, was ich auch aktuell aus besagten Gründen nicht stämmen kann.

Vielen Dank.

Haus, Schulden, Recht, Erbe, Nebenkosten

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