Wie viel Schmerzensgeld kann man fordern, wenn einem die Haustür ins Gesicht geschlagen wird?

4 Antworten

Wenn es absichtlich passiert ist, stellt das unter Umständen eine Körperverletzung dar und die Person ist Schwdensersatzpflichtig. Das nachzuweisen wird ohne Zeugen natürlich schwer. Solltest du dich unberechtigter Weise im Türrahmen aufgehalten haben, kannst auch du dich strafbar gemacht haben.

Ist es nicht absichtlich passiert, ist das ein Fall für die Haftpflicht.


JulietteLima  23.07.2024, 20:28
Solltest du dich unberechtigter Weise im Türrahmen aufgehalten haben, kannst auch du dich strafbar gemacht haben.

Seit wann stellt das "unberechtigte" aufhalten in einem Türrahmen eine Straftat dar? Wo steht das denn im StGB? Das ist bestenfalls Eigensverschulden durch Fahrlässigkeit.

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HfPol110  23.07.2024, 20:32
@JulietteLima

Wenn meine Türe offen steht und er meine Wohnung nicht verlässt, kann das durchaus einen Hausfriedensbruch darstellen.
Mein Türrahmen befindet sich beispielsweise innerhalb meiner Wohnung.
Sollte er meine Wohnung nach einer Aufforderung nicht verlassen, würde ich ihn die Türe auch vor der Nase zu schlagen.
lg

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JulietteLima  23.07.2024, 20:42
@HfPol110

Davon bzw. von Hausfriedensbruch ist in der Frage aber nicht die Rede.

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HfPol110  23.07.2024, 20:49
@JulietteLima

Ob derjenige berechtigt in der Türe steht, war bis zu der Ergänzung hier nicht klar, daher gehe ich natürlich darauf ein.

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Zilpzalp2 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:23

Es war Absicht und ich wohne da und das ist meine Haustür

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HfPol110  23.07.2024, 20:34
@Zilpzalp2

Das er dir mit Absicht die Türe ins Gesicht geschlagen hat?
Ode nur Aussage gegen Aussage?

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HfPol110  23.07.2024, 20:35
@Zilpzalp2

Du sagst es wäre Absicht gewesen.

Das musst du der Person aber nachweisen. Also du musst den Fakt nachweisen dass er dich verletzen wollte und das ganze nicht aus Versehen passiert ist.

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Als erstes sollte man Polizei und falls erforderlich einen Rettungswagen rufen, damit man Zeugen hat und der Vorfall protokolliert wird. Wenn eine offensichtlich Verletzung vorliegt, kann man auch direkt Strafanzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei stellen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und dann wird das schwer den Vorfall zu beweisen, denn die Gegenseite wird wahrscheinlich alles abstreiten.

Wenn Du dich deswegen in ärztliche Behandlung begeben musstest z.B. weil die Nase gebrochen ist oder wegen einer Platzwunde dann kannst Du mit dem Arztbericht entweder zu einem Anwalt oder zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen. Aber wie gesagt, wenn Du keine Zeugen/Beweise hast, dann wird das schwer die Körperverletzung nachzuweisen. Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt (oder auch nicht) entscheidet dann ein Gericht.

So viel du möchtest.

…ob die Menge dann auch ausgezahlt wird, ist was Anderes.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Zilpzalp2 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 21:09

Also mal 10000 Euro ansetzen?

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PolNRW93  23.07.2024, 21:13
@Zilpzalp2

Das ist zwar ein bisschen lächerlich hoch, aber klar. Probieren kann man‘s.

Ich würde eher eine Null abziehen, um nicht den Eindruck zu erwecken, ich würde das Verfahren nicht ernst nehmen.

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Das hängt davon ab, warum das passiert ist, was genau das angerichtet hat und welche Folgen das hatte.


Zilpzalp2 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:00

Weil ihm nicht passte das ich da stand

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apophis  23.07.2024, 20:14
@Zilpzalp2

Also hast Du Dich unerlaubterweise im Türrahmen aufgehalten?

Dazu siehe die Antwort von HfPol110

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apophis  23.07.2024, 20:27
@Zilpzalp2
Unerlaubterweise? Bitte?

Was "bitte"?

Ich habe eine Frage gestellt. Magst Du sie nicht beantworten oder wie?

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Zilpzalp2 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:30
@apophis

Sicher nicht unerlaubterweise. Ich wohne hier!

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Mugua  23.07.2024, 21:43
@Zilpzalp2

Und woher sollen wir wissen, dass das bei dir zuhause passiert ist? Die Nachfrage ist gerechtfertigt.

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apophis  23.07.2024, 22:12
@Zilpzalp2
Sicher nicht unerlaubterweise. Ich wohne hier!

Was Du in Deiner Frage nirgends erwähnt hast, jedoch durchaus Wichtig für den Sachverhalt ist.

Daher die Nachfrage.

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