Wohnrecht und Grundbucheintrag bei Erbschaft?

4 Antworten

Nun ist es so, dass mein Vater seit bald einem Jahr keinerlei Nebenkosten mehr zahlt. Für Strom und Heizung bin ich nicht verantwortlich, er muss diese Nebenkosten zahlen, zahlt er auch nur dann, wenn man ihm den Strom abdrehen würde. Leider zahlt er auch kein Wasser/Abwasser. Laut Gemeindesatzung muss ich als Eigentümer diese Kosten zahlen und müsste die Kosten dann an meinen Vater weiterreichen.

Im Grunde bleibt dir nur die Möglichkeit die Kosten zivilrechtlich bei deinem Vater einzuklagen. Ohne Rechtschutzversicherung ein kostenintensiver Spaß.

Die Lieferanten / die Gemeinde werden sich weiterhin an dich als Immobilienbesitzer wenden, möchtest du das Haus behalten dann bleibt dir im Grunde nichts anderes übrig als vorerst die Kosten zu tragen.

Das ist das Risiko wenn man ein Haus mit testamentarisch übertragenen Wohnrecht übernimmt.


Inkognito-Nutzer   23.07.2024, 20:05

Ich habe oft gelesen, dass wenn das Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist, dass ich die Immobilie verkaufen kann. Dadurch, dass das Wohnrecht eben nicht eingetragen ist, wird es auch beim Verkauf nicht an den neuen Käufer übertragen.

Stimmt das? Wahrscheinlich etwas, was ich beim Anwalt erfragen muss.

0
LouPing  23.07.2024, 20:13
@Inkognito-Beitragsersteller

Das solltest du unbedingt mit einem Anwalt vor Ort klären, weil der muss für eine verlässliche Beurteilung auf jeden Fall einen Blick in das Testament werfen.

0
Nun ist die Frage, was kann ich als Eigentümer tun?

Mit den Wasserversorger reden und die Wasserversorgung einstellen lassen bis er gezahlt hat. Vorher sollte man das natürlich androhen.

Woher ich das weiß:Recherche

Dein Vater war mit deiner Mutter verheiratet und du wurdest ihr Alleinerbe. Das Testament war notariell und du hast die Berichtigung des Grundbuchs auf Grund Testament veranlasst?

Hatte dein Vater seinen Pflichtteil bei dir eingefordert? (12,5% des gesamten Nachlasses). Auch deinem Bruder stand ein Pflichtteil zu - sofern nicht mit den Wohnrechten abgegolten(?) schon einmal berechnen lassen?

Die Gemeinde wird sich immer an dich als Eigentümer halten, auch mit der Grundsteuer. Ergo bleibt dir nur die Kosten beim Vater einzutreiben.

Oder das Haus zu verkaufen. ...


Inkognito-Nutzer   23.07.2024, 21:17

Das ganze ging damals vor Gericht, mein Vater ist damals vom Gericht gefragt worden, ob er das Haus haben will oder ob er auf sein Erbe verzichtet. Mein Bruder wurde ebenfalls vom Gericht gefragt, ob er was haben will. Beide haben auf ihr Erbe verzichtet. Mit der einzigen Ausnahme, Lebenslanges Wohnrecht, welches aber nicht im Grundbuch eingetragen wurde, das Wohnrecht stand allerdings im Testament drin.

Wir, also mein Vater, mein Bruder und ich hatten aber auch niemals ein Vertrag über das Wohnen gemacht. Also es war von vornherein so abgesprochen, dass die beiden ihre Nebenkosten selbst zahlen und sie monatlich Geld auf ein extra Konto überweisen, für etwaige Instandhaltungsmaßnahmen, da sie ja keine Miete zahlen, aber das wurde ebenfalls nicht schriftlich festgehalten.

Leider hat sich damals mein Bruder was das angeht geweigert und gesagt, dass ich genauso für das Haus zahlen muss, wie sie auch. Heißt, ich habe damals mit den besprochen, dass sie 50 Euro jeweils pro Monat auf ein extra Konto zahlen. Mein Bruder hat aber gefordert, dass ich auch 50 Euro auf jenes Konto zahlen soll. Dies habe ich aber nie gemacht und dadurch ist auch nie Geld zusammen gekommen, um Reparaturen am Haus vorzunehmen.

0
kabbes69  23.07.2024, 22:08
@Inkognito-Beitragsersteller

Irgendwer muss ja dann gegen irgendwas geklagt haben und das Ergebnis war entweder ein Urteil oder ein Vergleich.

Damit und mit dem Testament.. solltest du zum Anwalt .

Evtl kannst du mit der Berechnung der Wohnrechte auch das Haus deinem Vater und deinem Bruder schenken.. Es scheint mir, dass du selbst in dem Haus nicht wohnst.

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

0

Das Wohnungsrecht nach §1093 BGB ist erst existent, wenn es im Grundbuch Abt. 2 eingetragen ist und und zwar auch für die Begünstigten namentlich. Der Erbverzicht des Vaters und des Bruders auf das Haus beihaltete nicht den Verzicht auf das Wohnungsrecht aus dem Testament der Mutter. Daher haben beide aus dem Testament Begünstigten auch heute noch ein Recht auf den Eintrag ins Grundbuch. Aktuell wohnen sie im Haus aufgrund deiner Duldung ohne Leih- oder Mietvertrag und sind daher auch nicht zur Miet- und Betriebskostenzahlung verpflichtet.Nebenabreden wie Einzahlung von Instandhaltungskosten sind unwirksam, weil Instandhaltung grundsätzlich Sache des Eigentümers ist.

Stelle den beiden ein schriftliches Ultimatum zur übernahme von Miete zu 60% der ortsüblichen Miete und Übernahme der anteiligen Betriebskosten oder eröffne ihnen, dass du ihnen 14 Tage zum Auszug einräumst. Sollten sie nicht ausziehen und auch keine Gesamtmiete bezahlen, lässt du sie durch die Polizei als Hausbesetzer entfernen.


hilflos99  24.07.2024, 08:35

da ist ja wohl alles falsch

0
Inkognito-Nutzer   24.07.2024, 07:45
Stelle den beiden ein schriftliches Ultimatum zur übernahme von Miete zu 60% der ortsüblichen Miete und Übernahme der anteiligen Betriebskosten oder eröffne ihnen, dass du ihnen 14 Tage zum Auszug einräumst. Sollten sie nicht ausziehen und auch keine Gesamtmiete bezahlen, lässt du sie durch die Polizei als Hausbesetzer entfernen.

.

Daher haben beide aus dem Testament Begünstigten auch heute noch ein Recht auf den Eintrag ins Grundbuch.

Das beißt sich irgendwie.

Wenn ich denen die Wahl lasse und sie sich dann einen Anwalt nehmen und dieser denen sagt, dass sie ein Recht auf Eintragung haben, kann ich sie ja nicht mehr rauswerfen, oder sehe ich das falsch?

0