Wir haben unsere Hausverwaltung gebeten uns die Unterlagen aus den Jahren 2015 bis 2018 zur zur Einsicht bereitzustellen.
Hintergrund ist, wir haben festgestellt, dass wir (WEG) für die Garantie der im 2021 abgelaufenen Wasserzähler weiter fleißig 1500 eur im Jahr bezahlen, dieses Geld wird bei der Wasserabrechnung drauf gerechnet.
wobei es keine Garantie bei Wasserzählern gibt, die werden nach 5/6 Jahren getauscht. Auf Nachfrage dies zu erklären, tut sich die HV ständig herausreden.
Laut HV befinden sich diese Unterlagen angeblich im Archiv außerhalb der HV und müssen erst herausgesucht werden.
Und dies ist ohne zusätzlichen Personalaufwand nicht möglich. Sie müssen uns daher den Aufwand für die Beischaffung der Unterlagen in Rechnung stellen. Der Stundensatz hierfür beträgt 85 € zzgl. MwSt.
Der Hausverwalter ist doch per Gesetz zur Auskunft verplichtet, darf er sich dies bezahlen lassen?