Ich hatte Sex mit ein betrunkenen Mädchen weil sie es wollte. Hätte ich es ihr sagen sollen als sie wieder nüchtern war?

Ich m(24) hab mich mit ein Mädchen (20) zum ersten mal getroffen für ein Wochenende da wir weiter von einander weg wohnen und hatten ein Hotelzimmer gebucht. Hatten auch zusammen geschlafen in ein Bett und eine schöne Zeit gehabt die Tage. Und es kam am letzten Abend Alkohol ins Spiel in einer Bar wo sie sich nicht beherrschen konnte mit Alkohol da sie betru ken war und ich angetrunken. Als wir dann ins Hotel zurück gingen wollte ich aus dem Zimmer gehen das sie sich umziehen konnte. Sie meinte aber es ist ok das ich da bleibe und sie hat sich dann komplett ausgezogen und ich hab sie halt komplett Nackt gesehen und hat sich aufs Bett gelegt und sie wollte dann Sex mit mir wo sie mich dann aich geküsst hat. Ich hab dann angefangen sie unten zu lecken weil ich schon lust drauf hatte und sie auch gepflegt ist. Sie wollte halt Missionarstellung. Ich hatte dann ein Kondom getragen was ich aber iwann abgemacht hab weil es sich ohne schöner anfühlte bis ich in ihr gekommen bin. Als wir fertig waren ist sie eingeschlafen und ich hab sie dann wieder angezogen teilwegs das sie es nicht mitbekommt. Jetzt die Frage. Hätte ich ihr es sagen sollen oder lieber für mich behalten falls ihr es unangenehm ist. Ihr körper sah halt sehr schön aus und ich wollte diese einmalige Chance Nutzen. Bald sehen wir uns wieder

Alkohol, Freunde, Geschlechtsverkehr
Wie kann man Körperverletzung ohne Beweise beweisen?

ich schreibe euch, weil wir vor kurzem mit meiner Familie in eine neue Wohnung gezogen sind und seitdem erhebliche Probleme mit unseren Nachbarn haben. Unsere Nachbarn sind ständig laut, schreien, werfen Dinge herum und das oft bis in die frühen Morgenstunden. Trotz mehrmaliger freundlicher Bitten, ruhig zu sein, und mehrmaliger Polizeieinsätze hat sich die Situation nicht verbessert.

Gestern Nacht war es besonders schlimm. Zwischen 20:00 und 1:00 Uhr nachts gab es durchgehenden Lärm und Geschrei. Meine Mutter ging freundlich zu den Nachbarn, um sie zu bitten, leiser zu sein, da wir schlafen wollten. Daraufhin kam der Mann halbnackt und gewalttätig auf meine Mutter zu, die vor Angst in unsere Wohnung zurücklief. Der Mann verfolgte sie und versuchte, gewaltsam in unsere Wohnung einzudringen, wobei er unsere Tür teilweise beschädigte.

Als ich die Polizei rief, wurden die Nachbarn wieder leise. Die Polizei hörte sich wie üblich beide Seiten an, aber unsere Nachbarn stellten die Situation falsch dar. Die Frau behauptete, meine Mutter hätte ihre Tür kaputt gemacht und sie geschlagen, was absolut nicht stimmt.

Nun haben unsere Nachbarn Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen meine Mutter erstattet, während wir nur wegen Sachbeschädigung Anzeige erstattet haben. Meine Mutter ist unschuldig und hat niemanden geschlagen. Wir sind sehr besorgt und wissen nicht, wie wir weiter vorgehen sollen.

Meine Fragen sind:

  1. Wie können wir beweisen, dass die Anschuldigungen gegen meine Mutter falsch sind?
  2. Welche Schritte sollten wir jetzt unternehmen, um uns zu schützen und unsere Rechte zu wahren?
  3. Kann meine Mutter wegen dieser falschen Anschuldigungen ins Gefängnis kommen?

ich bin dringend auf eure Hilfe angewiesen und hoffen auf eine schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Angst, Gewalt, Streit
Deutschlehrer oder Kunstlehrer?

Hallo Zusammen,

ich komme aus Korea und habe in Deutschland Bildende Kunst studiert(Diplom, Master). Meine Karriere sieht bis jetzt nicht schlecht aus, aber ich kann noch nicht von meiner Kunst leben. D.h. ich kann meinen Aufenthalt in Deutschland nicht verlängern. Was nun möglich ist, ist bestimmten Beschäftigungen nachzugehen. Mir scheinen nun die zwei Optionen zur Wahl zu stehen.

Deutschleher in einem Integrationskurs/ Privatunterricht oder

Kunstlehrer an einer Schule.

Für den Deutschunterricht muss ich für 15 Monate eine Ausbildung machen.

Der Lohn scheint sehr unterschiedlich zu sein je nachdem Träger, aber für den Integrationskurs wird ein Honorar in Höhe von 43 Euro vorgeschrieben.

20 bis 25 UE ohne Vor- und Nachbereitung sind möglich. Ich könnte nach der Ausbildung dann auch freiberuflich(wenn genehmigt durch die Ausländerbehörde) arbeiten, vielleicht könnte ich da etwas flexibler Zeit für meine eigene Arbeit finden.

Vor kurzem habe ich aber auch festgestellt, dass die Schulen auch Kunstlehrer als Quereinsteiger anstellen. Die Art und der Umfang der zu besetzenden Stelle scheinen sehr unterschiedlich zu sein. Meistens wird in Stellenangeboten geschrieben, dass man nach bestimmten Tarifen vergütet wird. Hierbei frage ich mich aber, ob ich pädagogisch nicht unterqualifiziert wäre.

Ich werde mir natürlich Mühe geben, meinen Job richtig zu machen, abgesehen davon, welchem Job ich nachgehe.

Ich würde euch mal fragen, wofür ihr euch entscheiden würdet, ich würde natürlich sehr gern weiter an meiner Arbeit arbeiten können. aber dies ist wohl für eine Weile nicht möglich, und zurück nach Korea zu gehen stellt für mich keine Option dar.

Ich bedanke mich für eure Antwort im Voraus!

Kunst, Ausbildung, Deutschlehrer, Kunstlehrer