Zieht mit der Fahrlehrer das Geld aus der Tasche?

Moin, ich habe vor 4 Wochen mit Fahrstunden angefangen.

Ich habe schon einen Rollerführerschein und konnte schon vor meinen Fahrstunden Auto fahren.

Der Chef von der Fahrschule meinte damals, als ich mich angemeldet habe, dass ich, weil ich schon Rollerführerschein hab, so mit 1600-2000€ rauskomme.

Ich bin jetzt bei 12 Fahrstunden und fange nächste Woche mit den 12 Pflichtstunden an, dann wäre ich bei 24 Stunden.

Ich behaupte von mir, schon gut fahren zu können und denke ich würde die Prüfung schon bestehen, erstrecht mit den Pflichtstunden.

Ein Freund von mir hatte den gleichen Fahrlehrer und meinte der zieht dir das Geld aus der Tasche, er hatte allein 20 Stunden bevor er überhaupt mit den Pflichtstunden angefangen hat.

Er hat dann den Fahrlehrer gewechselt.

Heute z.B bin ich einwandfrei gefahren, war dann aber kurz auf der Landstraße dem Fahrlehrer zu langsam gefahren, dass heißt 85 anstatt 100, weil ich halt in einer langen Kurve war.

Dann kam am Ende der Fahrstunde das übliche „da müssen wir noch dran arbeiten“.

Ich hatte die Hoffung, dass ich nach den Pflichtstunden direkt Prüfung machen kann, aber er meinte, man fängt üblicherweise im zweiten Drittel der Ausbildung mit den Pflichtstunden an, was bedeutet, nach den Pflichtstunden kommen nochmal 10-12 auf mich zu.

Er meinte Vorwärts-/Seitwärts einparken haben wir ja noch nicht gemacht.

Dafür brauch ich nie im Leben 12 Stunden.

Ich überlege ob ich den Fahrlehrer nach den Pflichtstunden wechseln sollte, denn ich bin nicht gewillt, trotz Vorerfahrung, Rollerführerschein und einer Preisschätzung vom Chef da 36 Fahrstunden zu machen.

Hat da wer Erfahrung oder Tipps?

Danke für eure Antworten

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Ich hab dabei mein LKW Führerschein zu verlängern lassen, habLKW Klasse 2 erstmalig 1988 erworben und PKW Klasse 3 im Jahr 1983 ist das richtig ausgefüllt?

Ist das richtig wenn in der ärztlichen Bescheinihung steht, dass von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraph 11 Absatz 9 und Paragraph 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerrlaubnis-Verordnung.

Meiner Meinung ist das falsch, da ich C1 und C1E überhaupt nicht verlängern kann und vor allem verlängern muss. Ich hab PKW Führerschein Klasse 3 im Jahre 1983 erworben und brauche keine C1 und C1E verlängern. Aus dem einfachen Grunde weil ich Bestandsschutz habe und die Führerscheinklasse vor 1999 erworben habe.

Die Ärztin sagt, dass das Landratsamt das richtig einträgt. Das ist aber falsch. Dann hätte ich ja nach 1999 verlängert und müsste dann immer ärztliche Untersuchungen betahlen um das gehtces mir. Ich komme dann aus der Sache nicht mehr raus auch wenn ich kein LKW mehr fahre, muss ich dann ärztliche Untersuchungen machen lassen.

Die Ärztin möchte es nicht abändern. Soll ich C1 und C1E selber durchstreichen. Schliesslich bin ich gekommen für eine ärztliche Untersuchung vom LKW und nicht für PKW.

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