Ab wann muss ich meine Fahrschule Rechnung nicht mehr zahlen?
Servus,
Ich habe im Dezember letzten Jahres mich für die Mofa prüfbescheinigung angemeldet. Das sind jetzt 8 Monate. Allerdings habe ich nie eine Rechnung bekommen. Zusätzlich steht auf dem Vertrag, ich müsste 2 Praxis doppeltstunden machen, habe ich aber nie machen müssen. Wurde auch zur Prüfung zugelassen und habe die prüfbescheinigung jetzt circa 2 Monate.
Kann die Fahrschule mir noch eine Rechnung noch zu kommen lassen? Wenn ja ab wann nicht mehr?
LG
4 Antworten
Zusätzlich steht auf dem Vertrag, ich müsste 2 Praxis doppeltstunden machen, habe ich aber nie machen müssen.
Wenn du nicht wegen Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt werden willst, behältst du das besser für dich. §5 Abs 2 FeV:
(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist und hierüber der prüfenden Stelle eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 2 vorlegt.
Der Gebrauch einer gefälschten Urkunde, hier Ausbildungsbescheinigung, ist strafbar.
Du wusstest, dass du die Ausbildung nicht durchlaufen hast und somit nicht zur Prüfung zugelassen worden wärst.
Die Fahrschule hat die Ausbildungsbescheinigung gefälscht und du bist damit zur Prüfung angetreten, hast dem TÜV vorgetäuscht, dass du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, obwohl das nicht der Fall ist. Du hättest jederzeit darauf hinweisen können, dass du die Prüfungsvoraussetungen nicht erfüllst, das hast du nicht getan, um die Prüfung rechtswidrig antreten zu können.
Wenn einer deiner Freunde Falschgeld druckt und du es ausgibst, bist du ebenso mit dran. Dass du es nicht gefälscht hast, spielt keine Rolle.
3 Jahre ab Ende des Jahres der Dienstleistung. In deinem Fall kann die Rechnung noch bis zum 31.12.2026 kommen.
Wenn ja ab wann nicht mehr?
Nach 3 Jahren.
Ab 1. Januar 2027.
Das wäre doch in dem Fall die Verantwortung der Fahrschule und nicht meine?