Wann liegt eine Gefährdung beim Abbiegen vor?

4 Antworten

In eigenen Worten liegt eine Gefährdung im verkehrsrechtlichen Sinne grundsätzlich vor, sobald der Gefährdende durch die Missachtung von Verkehrsregeln eine Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen herbeiführt und die Realisierung dieser Gefahr (also ein Schadenseintritt) nur knapp (quasi durch Zufall) oder durch sofortiges Reagieren eines anderen Verkehrsteilnehmers abgewandt werden kann.

Beim Abbiegen wäre eine Gefährung z. B., wenn du von einer untergeordneten Straße auf eine vorfahrtberechtigte Straße einbiegst, hierbei die Vorfahrt eines querenden Pkw-fahrers missachtest und dieser einen Unfall nur verhindern kann, in dem er sofort eine Gefahrenbremsung einleitet oder ausweicht.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
Von Experte PolNRW93 bestätigt

Eine Gefährdung, im Zusammenhang mit Verstößen im Straßenverkehr, ist durch die Rechtsprechung definiert.

Eine Gefährdung liegt vor, wenn bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schaden eintreten wird. Es hängt somit in der Regel allein vom Zufall ab, ob tatsächlich ein Schaden eintritt oder nicht.

Bezogen auf das Abbiegen bedeutet das z.B.: Der Abbiegende missachtet den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers. Dieser muss dann eine Gefahrenbremsung einleiten, um den Zusammenstoß zu verhindern.

Immer wenn Du andere Menschen in Gefahr bringst z. B. wenn Du bei Rot abbiegst


PolNRW93  07.07.2024, 16:13

Das stimmt nicht.

Eine Gefährdung muss immer konkret sein. Wenn ich über rot fahre und weit und breit kein Verkehrsteilnehmer ist, ist das zwar abstrakt gefährlich aber wenn niemand konkret (also tatsächlich!) gefährdet wird, ist es auch keine Gefährdung im rechtlichen Sinne.

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Wenn man Fahrradpolizistin gefährdet, deshalb einen Monat Fahrverbot bekommt.