Hallo meine Frage:
Auszubildender geht in der Berufsschule mit der Lehrerin und der Vertrauendlehrerin ins Gespräch bezüglich Beendigung der Ausbildung wegen falscher Berufswahl.
Es werden Möglichkeiten erörtert, Agentur für Arbeit, Betriebswechsel etc. Auszubildender hat sich noch nicht abschießend entschieden wie er vorgehen möchte.
Dieses war alles in der letzten Woche, Gespräch mit der Lehrerin Montag, Gespräch mit der Vertrauenslehrerin Dienstag.
Donnerstag ruft ohne Absprache mit dem Auszubildenden die Lehrerin im Ausbildungsbetrieb an und informiert den Ausbilder von dem Vorhaben des Auszubildenden.
Der Chef ruft den Auszubildenden ins Büro, kündigt mündlich den Vertrag, stellt den Auszubildenden für Freitag frei, Montag soll er sich die Kündigung abholen.
Alles innerhalb der geregelten Probezeit.
Die Frage bezieht sich auf das Verhalten der Berufsschullehrerin. Das die Ausbildungn nicht wieder aufgenommen wird, ist ausser Frage, denn der Azubi wollte eh wechseln.Die Absprache der Eltern mit dem Auszubildenden war, er muss sich erst um etwas neues kümmern und könne dann wechseln. Nun hat die Lehrerin mit ihrem Anruf die Kündigung bewirkt.
Kann man sie hierfür belangen bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Der Auszubildende ist auf die Gehaltszahlung natürlich angewiesen, denn er hat Mietezahlungen zu leisten.