Ausbildung arbeitszeiten?

3 Antworten

Der Arbeitsweg zählt nur dann als Arbeitszeit, wenn du an Berufsschultagen nach Unterrichtsschluss noch in den Betrieb musst. Ansonsten ist der Arbeitsweg keine Arbeitszeit.

Ebenfalls gehören Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit. Die musst du also von deiner Anwesenheitszeit im Betrieb abziehen (und genau deshalb auch unbedingt nehmen, nicht "durchziehen"!).

Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden an diesem Tag wird zudem als kompletter Arbeitstag gerechnet. Bedeutet, dieser eine Schultag pro Woche geht bei einer 5-Tage-Woche mit 40 Wochenstunden mit 8 Stunden in deine Arbeitszeitberechnung ein.

Überstunden dürfen bei Azubis nur vorkommen, wenn sie direkt der Ausbildung dienen, nicht, weil Personalmangel herrscht. Und Minusstunden können bei Azubis gar nicht auftreten und dürfen somit auch nicht als solche berechnet werden.

So, und jetzt rechne deine Zeiten noch mal mit diesen Infos noch mal durch!


6Irgendjemand8 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 13:21

Also ich muss montag nach der schule zur arbeit direkt der weg dauert 40-50 min und bis zur bushalte sind es auch 10 min heisst ich wäre 1 stunde auf dem weg (der weg von der schule bis zur arbeit wird seit dem 01.08.24 als arbeitszeit gezählt wurde mir vom lehrer gesagt)

montag 5 std schule 7.45-12.45 + 4 std arbeit + 1 std der weg vom berufskolleg zur arbeit

dienstag 8std

mittwoch schule 8 std nachmittags frei

donnerstag 8 std

freitag 8 std

jeden 2 ten samstag 4 std

also wenn ich samstags nicht arbeiten müsste wäre das alles oke aber da ich immer nach der schule montags arbeiten muss bin ich 2 mal im monat bei 44 std also müsste ich dann eigentlich wenn ich samstags arbeite frei bekommen nach der schule oder sehe ich das falsch

ich komme insgesamt auf 38 std und mein weg zur arbeit dauert auch 40 minuten heisst ich müsste für 1 std 20 zum betrieb

Keine Ahnung, was du damit meinst. Der Weg zur Arbeit ist keine Arbeitszeit.

Mit 38 Stunden + alle zwei Wochen Samstag 4 Stunden kommst du rechnerisch im Schnitt auf deine 40 Stunden.

Dass Überstunden einfach so "verfallen" also weder bezahlt noch einen Freizeitausgleich ermöglicht wird, ist so nicht erlaubt.

§ 17 BBiG

(7) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.

Deine Fahrzeit ist völlig irrelevant.

Ich würde mit dem Vorgesetzten sprechen und auf eine Zeiterfassung und Ausgleich der Überstunden bestehen.