Nach fristloser Kündigung weiterhin in die Berufsschule?
Ich bin 19 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur MFA und wurde heute fristlos gekündigt.
meine Frage ist, ob ich trotzdem weiterhin zur Berufsschule gehen kann, während ich einen neuen Betrieb suche? Und wenn ja, wie lange? Gibt es da eine Frist?
Komm drauf an. Was war los. Geklaut?
2 Abmahnungen bekommen, weil meine AUs nicht rechtzeitig angekommen sind. Post hat die Briefe verloren.
Warum kein Scan per Email?
Habe ich angeboten, haben sie aber nicht akzeptiert.
4 Antworten
Der Besuch einer Berufsschule ist mit einem(!) Ausbildungsvetrag geknüpft. Das heißt, du kannst deine Berufsschule über die Kündigung informieren. Die Berufsschule gibt dir dann eine Übergangsfrist, ca. 4-6 Wochen (zumindest in Ba-Wü gilt diese Zeitspanne).
Du kannst in dieser Zeit einen neuen Arbeitgeber finden, der mit dir die Ausbildung von diesem Punkt aus fortsetzt.
Wenn die AUs zweimal nicht rechtzeitig angekommen sind, sollte erst einmal geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist. Bei Azubis sind die Hürden nochmal deutlich höher, als bei einer Kündigung normaler Arbeitnehmer.
Wie viel Tage zu spät sind die denn angekommen? Ist der Zeitraum klein und Du hast dich vorab telefonisch krank gemeldet, dürfte die Kündigung haltlos sein.
Hier würde ich eine Kündigungsschutzklage einleiten, die allerdings spätestens 3 Wochen nach der Kündigung eingereicht sein muss.
Die Berufsschule kannst Du dann auch erst einmal weiterbesuchen.
Bedenke auch, dass es nach einer fristlosen Kündigung nicht ganz leicht wird, einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden. Da bringt es dir langfristig wahrscheinlich wenig, weiter in die Berufsschule zu gehen.
Ich glaube nicht, da der Besuch an der Berufsschule mit deiner Ausbildung geknüpft ist.
Nein. Der Besuch einer Berufsschule ist mit einem(!) Ausbildungsvertrag geknüpft. Die Ausbildung kann bei einem neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden.
Würde ich gegen angehen.