Krieg ich weiterhin Kindergeld nach einer Kündigung der Ausbildung?

2 Antworten

Solange Du unter 25 bist, spielt es keine Rolle ob und wie viele Ausbildung in welcher Form auch immer hast, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn Du also nach der Kündigung innerhalb dieser 4 Monate wieder eine Ausbildung beginnst, ob schulisch oder betrieblich, dann müsstest Du dich nicht erst ausbildungssuchend melden.

Den Abbruch der Familienkasse schriftlich mitteilen und schon vorhandene Nachweise über den Abbruch und neue Ausbildung in Kopie dazu legen, dann besteht auch in der Wartezeit bis zu 4 Monate Übergangszeit Anspruch auf Kindergeld.

Sonst sollte sich das Kind ausbildungssuchend melden, wenn es auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ist, dann kann es Kindergeld bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres geben.

Übrigens gibt es auch sowas wie eine Übergangszeit. Was bedeutet das?