Wie soll ich kündigen?

4 Antworten

Du musst immer schriftlich kündigen.

Mündliche Kündigungen und in elektronischer Form (Mai., SMS, WhatsApp......) sind nach § 623 BGB ausgeschlossen.

In der Probezeit der Ausbildung kann man nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

"Sehr geehrte(r).......

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit fristlos.

Mit freundlichen Grüßen

XX"

Die Kündigung gibt man ab, sagt Tschüss und geht.

Allerdings muss die Kündigung von Deinen Eltern unterschrieben werden, da Du noch nicht volljährig bist.

Guten Tag,

zum xx.xx.2024 kündige ich meine Anstellung.

Schönen Gruß

Walter Billigbier

Ja du musst schriftlich kündigen. Diese muss dann dein Arbeitgeber unterschreiben. 1 Ausführung fürbihn und eine für dich. Beide müssen von beiden Seiten unterschrieben werden.

Da du noch in der Probezeit bist musst du keinen Grund angeben. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.


Hexle2  12.09.2024, 14:13
a du musst schriftlich kündigen. Diese muss dann dein Arbeitgeber unterschreiben.

Nein, der AG muss keine Kündigung unterschreiben. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

 Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Nochmal falsch. Es geht um eine Ausbildung und da ist die Kündigung während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 BBiG fristlos

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Fynn88383 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:06

Und wie soll ich das den mit der BBS machen ?

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Komm einfach nicht mehr.


Fynn88383 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:06

Würde ich ja machen bin aber 17 und meine Eltern wären net so erfreut wen die anrufen

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