Wie soll ich kündigen?
Ich mache gerade eine Ausbildung und bin noch in der Probezeit muss ich den trotzdem schriftlich kündigen und wen ja wie sieht die den aus
4 Antworten
Du musst immer schriftlich kündigen.
Mündliche Kündigungen und in elektronischer Form (Mai., SMS, WhatsApp......) sind nach § 623 BGB ausgeschlossen.
In der Probezeit der Ausbildung kann man nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
"Sehr geehrte(r).......
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit fristlos.
Mit freundlichen Grüßen
XX"
Die Kündigung gibt man ab, sagt Tschüss und geht.
Allerdings muss die Kündigung von Deinen Eltern unterschrieben werden, da Du noch nicht volljährig bist.
Guten Tag,
zum xx.xx.2024 kündige ich meine Anstellung.
Schönen Gruß
Walter Billigbier
Ja du musst schriftlich kündigen. Diese muss dann dein Arbeitgeber unterschreiben. 1 Ausführung fürbihn und eine für dich. Beide müssen von beiden Seiten unterschrieben werden.
Da du noch in der Probezeit bist musst du keinen Grund angeben. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
a du musst schriftlich kündigen. Diese muss dann dein Arbeitgeber unterschreiben.
Nein, der AG muss keine Kündigung unterschreiben. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Nochmal falsch. Es geht um eine Ausbildung und da ist die Kündigung während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 BBiG fristlos
Komm einfach nicht mehr.
Würde ich ja machen bin aber 17 und meine Eltern wären net so erfreut wen die anrufen