Berufsschullehrerin ruft im Betrieb an, Auszubildender wird gekündigt!?

3 Antworten

Tja, ich weiß jetzt nicht, ob die Geschichte vollständig ist, aber da sollte sich mal der Erziehungsberechtigte einschalten und klare Verhältnisse schaffen UND die Haftungsfrage klären.

Wenn es so war, wie Du das schilderst, dann ist da etwas falsch gelaufen.

damit gehst du am Besten in die Rechtsantragsstelle beim nächsten Arbeitsgericht... die werden dann auch eine etwaige Klage für dich niederschreiben...

ich würde den Betrieb meiden... du musst da nicht wieder hingehen und dich denen aussetzen... das wär vllt ne Art Spießrutenlauf... die sollen die Papiere per Post schicken...

wenn die Dir auf der Straße nachstellen, lass sie einfach stehen... anfassen dürfen die Dich nicht... mach ggf. ein schriftliches Protokoll drüber...


McBaz 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 08:26

Danke für dein Feedback, es geht hier aber nicht um den Betrieb. Sein Verhalten ist vielleicht auch nicht toll, er hätte ja mit dem Azubi mal ins Gespräch kommen können. Es geht hier ausschließlich um die Berufsschullehrerin, die ohne Absprache im Betrieb angerufen hat und damit die Reaktion des Ausbildungsbetiebes bewirkt hat, nämlich die Kündigung.

Wende dich bitte an die Schulleitung der Berufsschule und erbitte das Gespräch. Auch kannst du dich zusätzlich an das Schulamt deines Bundeslandes wenden. In jedem Fall erfährst du dort, an wen du dich als nächsthöhere Stelle wenden kannst. Auch kannst du ggf. bei der Rechtsschutzversicherung anrufen und erfragen wie du vorgehen sollst.