Darf ich meiner Schule als Volljähriger verbieten, meinen Eltern Auskunft über meine Leistungen zu geben?

Hallo, ich bin 17 und besuche zurzeit eine 11te Klasse eines Gymnasiums. Leider läuft es bei mir nicht, ich stehe in nahezu allen Fächern auf einem Negativkurs und weiß bereits, dass ich nicht versetzt werde. Ich werde zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe volljährig.

Nun ist die Sache: Da meine Eltern aus gewissen Gründen kein Verständnis dazu haben, das ich eine Ausbildung machen will (sie kommen aus Polen, für die ist eine ausbildung der größte Scheis und die meinen nur dass man dann sein Leben lang von den deutschen wie vor 80 Jahren ausgebeutet wird und viel weiteren Mist, für die ist jmd. der kein Abi und kein Studium hat ein Renner Nichtsnutz).

Nun ist die Sache aber folgende: Die Schule wird schon bald blaue Briefe an alle Eltern versenden, die versetzungsgefährdend sind. Nur bin ich im Jahrgang tatsächlich der einzige, der bei der Jahreszeugnisausgabe volljährig sein wird. Da ich aus Angst vor meinen Eltern ⅘ meiner Noten dieses Jahr verheimlicht habe (dies sind knapp 30 Noten im Bereich 5+ - 6), würde ich nicht wollen dass sie das erfahren, weil dann flippen die wieder richtig aus...

Wenn dieses Schuljahr zu Ende ist, bin ich dann quasi seit den zwei letzten Schulwochen volljährig. Ist es dann mein gutes Recht, alles alleine zu klären was den Abbruch der Schule angeht, oder müssen in so nem Fall wenn man nicht versetzt wird, die Eltern in die Schule, selbst wenn man älter als 18 ist? Weil das würde ich wie gesagt verhindern wollen...

Und mir hat mal jmd. gesagt, dass wenn man 18+ ist die Eltern nur dann in die Schule gerufen werden können, wenn man irgendne schei*e baut oder so, man aber einen Schulabbruch als Volljähriger selbst begehen kann, ohne das die Eltern dafür in die Schule müssen. Was stimmt davon? Und wie ist es da wirklich, kennt sich jmd. von euch da aus?

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Fachgebundes Abitur zu Allgemein Bayern?

Ich habe Spanisch in der 13ten Klasse der Fos unterschätz. Somit habe ich um 1 Punkt, die Anforderungen für das allgemeine Abitur nicht bestanden sondern bekomme nur das Fachgebundene. Nun überlege ich mir die Dele Prüfung B1 in 2monaten nach meiner Abitur Prüfung abzulegen (habe bis dahin auch genug Vorbereitungszeit). Meine Frage ist aber ob das Zertifikat ausreicht um mein allgemeines Abitur zu kriegen, auf der Fosbos steht dazu folgendes:

§ 38

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

(1) Die allgemeine Hochschulreife kann von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 13 oder von Bewerberinnen und Bewerbern mit der fachgebundenen Hochschulreife erworben werden.

(2) 1Erforderlich ist der Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 2Der Nachweis kann erbracht werden

1.

in Jahrgangsstufe 13 des Pflicht- oder Wahlpflichtunterrichts in einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der im Umfang von mindestens acht Wochenstunden gemäß Stundentafel erteilt wurde,

2.

im Wahlpflichtunterricht der fortgeführten zweiten Fremdsprache oder

3.

in der Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache gemäß StundentafeI.

3Im Halbjahresergebnis 13/2, im zweiten Halbjahresergebnis der fortgeführten zweiten Fremdsprache und im jeweiligen Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller Halbjahresergebnisse sowie in der Ergänzungsprüfung müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden. 4Soweit keine Leistungen nach Satz 1 nachgewiesen werden können, kann der Nachweis auch erbracht werden durch mindestens die Note 4

1.

im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer zweiten oder weiteren Fremdsprache mit mindestens vierjährigem vorrückungserheblichen Unterricht,

2.

beim Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder

3.

in einem vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Zeugnis, sofern kein Nachweis nach Nr. 1 oder Nr. 2 vorliegt.

Nun stelle ich mir die Frage ob das Dele Zertifikat auf dem Niveau B1 ein staatlich Annerkantes Zertifikat ist, womit ich mein allgemeines doch noch bekomme.

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