Hallo.
Ich hätte mal da eine spezielle Frage.
Und zwar wird mein Sohn nächstes Jahr in die Grundschule eingeschult,wir haben hier bei uns in der Stadt 2 Grundschulen,eine ist 500 Meter entfernt und da sollte er auch hin,aber da es anscheinend schon voll ist soll er doch in dle andere schule die ungefähr 1 km von mir entfernt,er war auch schon 2 mal dort zum kennenlernen und reinschnuppern,es hat ihm auch sehr gefallen und er wollte am liebsten dort bleiben.
Nun ist meine Exfrau ausgezogen und hat die Kinder mitgenommen ( Sorgerecht haben wir beide) die ist in der gleichen stadt geblieben und grad mal 1 km von mir weggezogen?also auch noch in der nähe von der Schule.
Nun hat gestern die Schule angerufen in der mein Sohn eingeschult werden soll und meinten,durch den Umzug hat das Schulamt entschieden das er auf eine andere Schule muss und die wissen auch nicht wieso.
Die Schule in der er jetzt gehen soll ist 7 bis 8 km.entfernt und in einer anderen stadt,da ist jetzt mein Sohn natürlich enttäuscht weil er sich auf diese schule gefreut hat.
Meine Frage,kann man beim.schulamt Einspruch einlegen,da die schule nicht im einzugsort liegt.
Mein grosser 13 Jahre geht auf die weiterführende schule und er wollte den kleinen in die schule bringen wenn es so weit ist,da die Grundschule und die weiterführende schule nur 1 Zaun trennt.
Habe schon versucht beim schulamt anzurufen,entweder geht keiner dran oder es ist besetzt.