Massivholztisch verzogen - Keine Gewährleistung?

Hallo zusammen,

den Tisch habe ich vor ca 2-3 Monaten gekauft. Aus Palisander. Nun ist der Tisch extrem verzogen. Dem Verkäufer habe ich folgende Mail geschrieben:

"..Wie auf den Bildern zu sehen hat sich der Tisch extrem verzogen! So sehr, dass wie im Bild 5 zusehen ein sehr scharfer Nagel heraus ragt. Ferner ist auf den Bildern zu sehen, dass auf zwei Seiten die Platten sich immer mehr voneinander trennen. Der Tisch stand im Wohnzimmer (übliche Zimmertemperatur) und wurde keinen extremen Temperaturen, Lasten oder Flüssigkeiten ausgesetzt..."

Die Antwort stelle ich verkürzt mal dar:

"Der Riss/ Spalt kann mit Holzreparaturmasse aus dem Baumarkt verschlossen werden. Gute Erfahrungen haben wir mit Produkten der Firma "CLOU" sowie "Molto" gemacht. Diese Masse/ Kitt wird erwärmt und nach Packungsanleitung in den Spalt gegeben und getrocknet.

Gerne möchten wir Ihnen aus Kulanzgründen einen Betrag in Höhe von EUR 11,26 (entspricht 15% des Kaufpreises) anbieten..."

Und was ist mit dem Nagel? Darauf wurde gar nicht eingegangen. Habe ich rechtlich gesehen andere Möglichkeiten als nur die 11,26 zu akzeptieren?

Mein Wünsch wäre den Tisch entweder zu ersetzen oder den Schaden durch den Verkäufer/Schreiner reparieren zu lassen. Vielleicht habt ihr Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten oder formulierte Mails, die ich dem Verkäufer senden kann.

Bilder:

bilder-upload.eu/show.php?file=0c8165-1431498304.jpg

bilder-upload.eu/show.php?file=2061ea-1431498318.jpg

bilder-upload.eu/show.php?file=6f24f5-1431498349.jpg

bilder-upload.eu/show.php?file=8c2fda-1431498361.jpg

bilder-upload.eu/show.php?file=7b8161-1431498372.jpg

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße Mika

Holz, Gewährleistung
Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht

Hallo :)

Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.

Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.

Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.

Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.

Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.

Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?

Möbel, BGB, Gewährleistung, Reklamation, Umtausch, Widerrufsrecht
Rückgaberecht bei Tankstellen

Guten morgen,

ich habe eine Frage zum Rückgaberecht. Folgende Situation ist mir zugestoßen und da möchte ich nun doch mal ein kleines bissel klarheit reinbekommen. Ich war in einer deutschen großen Tankstelle mit Shop und kaufte mir für mein Auto eine Innenbeleuchtung. Kurzer Moment nicht aufgepasst, das Teil gekauft und ab ins Auto. Im Auto angekommen (unmittelbar danach) seh ich dass ich versehentlich ein 24V Lämpchen gekauft habe, also für LKW. Ca. 5min nach meinem Kauf komme ich mit der noch nicht geöffneten Verpackung in den Shop und sage dem Verkäufer "Hier möchte ich zurückgeben, hab ausversehen das falsche gekauft." Sagt der Verkäufer "Ne is nicht, wir wollen hier ja verkaufen und nicht umtauschen, ich nehm das nicht zurück!" Nach ner heftigen Auseinandersetzung und nachdem ich immer wieder wiederholt habe dass ich umtauschen möchte und nicht zurückgeben, hat er mir mein Geld wieder gegeben, ich hab dann aber gesagt nachdem ich mein Geld hatte und das richtige Teil eh nicht da war "Ne ich kauf hier nixmehr, sowas kundenunfreudliches unterstütze ich nicht noch mit Geld." Ich hab auf mein Widerrufsrecht gepocht in dem Gespräch und der Tankmensch meinte er muss, was er verkauft hat, nichtmehr zurück nehmen.

Wer hatte nun Recht. In jedem Einzelhandel kann ich meine Ware doch zurück geben wenn sie nicht passt oder ähnlich. Das Widerrufrecht bezieht sich vielleicht nicht direkt auf den Einzelhandel, da heisst es meinetwegen Gewährleistung oder so. Aber ich hab noch nie gehört dass ich etwas nicht zurück geben kann, ausser bei Ebay Privatkauf oder meinetwegen etwas extra für mich angefertigtes.

Verbraucherschutz, Gewährleistung, Rückgaberecht, Tankstelle, Widerrufsrecht
Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

Hallo, ich mach es mal kurz:

Ich habe ein Top für insgesamt 15 Euro verkauft, davon 2,40 Euro Versandkosten, da ich es dummerweise als Päckchen verschickt habe. Aber Die Käuferin hätte so oder so 15 bezahlt, nun ist mir halt weniger davon geblieben.

Nun beanstandet besagte Käuferin, es seien Fussel am Top. Ich bin mir leider nicht sicher ob es stimmt, jedenfalls habe ich es extra gewaschen vorher, da es länger im Schrank lag.

Meine erste Frage ist, ob Fussel nach Definition eigentlich ein Mangel an einem Top sind (gemeint ist kein Peeling, sondern Fussel eines anderen Stoffes am Top), oder ob man mit Fusseln an Textilie als Käufer nicht rechnen muss, da sowas natürlich ist (je nach Stoffverhalten ziehen einige Stoffe eben schneller Fussel an, wer kennts nicht).

Hätte ich sowas beim Verkauf angeben müssen? Mir war das Problem nämlich nicht bewusst!

Zweite Frage ist, wenn ich das Geld komplett, also 15 Euro zurückerstatte und das Top zurückwill, muss ich dann für den Rückversand aufkommen und falls ja, muss ich mir gefallen lassen, das Käuferin unbedingt versichert verschicken will? Ist ja bekanntlich etwas teurer. Und ich habe das Gefühl das die Käuferin ein Problem mit mir persönlich hat und es sich nicht um Fussel handelt, sondern darum, dass sie nicht in mein Top passt und wütend auf sich ist und mir eins auswischen will mit höhren Rückversandkosten aus Frustration. Aber das ist Mutmaßung und gehört hier nicht her :D.

Kleidung, Versand, Gewährleistung, Mangel, Privatverkauf, Kleiderkreisel
Auto privat verkauft, Käufer will Kauf rückgängig machen + Anwalt

Ich habe am 6.3 - via Ebay - meinen Wagen verkauft. Der Käufer hat gut 20 Std vor Ende der Auktion geboten. Nach beendeter Auktion telefonierten und besprachen die Abholung eine gute Woche später. Am Abholtag rief der Käufer mich morgens um 10.00Uhr an, er habe ja jetzt erst die Auktionsbeschreibung gelesen und er weiß ja garnicht, ob er mit dem Wagen 600km nachhause fahren könnte. (Ich hatte div Mängel beschrieben und den Wagen als Bastler-Kfz verkauft) Bereits dort hieß es, ja der Wagen könnte ja unterwegs einen Motorschaden haben und er kommt nicht nachhause. Ich fragte ihn, was er denn jetzt will - es besteht ein Kaufvertrag und es ist einiges beschrieben. Er handelte bereits am Telefon. Nach langem hin und her kam er dann doch. Vorort fing er gleich an rum zu nörgeln, das Auto sei ein anderes als das auf den Bildern. Er brach als erstes dann den Ölpeilstab ab. Man hätte ja nicht gesehen, das der Wagen einen Unfallschaden?! hat.. ich hatte keinen, habe aber auch nicht geschriebe - hatte einen oder hatte keinen, weil ich es einfach nicht wusste. Dann hieß es, ja also preislich muss ich Ihm da entgegen kommen. Die Sommerreifen seien ja komplett blank. Zu dem Zeitpunkt, hatte ich nicht auf dem Zettel, das auch dort stand - MÜSSEN NEU! Dann hatte ich nicht gesehen, das der eine Nebelscheinwerfer Wasser hatte. Da wurde er laut, ja also die Kosten 150 Euro- die muss ich jawohl vom Preis runtergehen. Ich weigerte mich. Kulanterweise bin ich ihm dann 37Euro entgegen gekommen, damit ich meine Ruhe habe. Ach er nörgelte an allem. Es kam quasi mit vorankündigung. Der Anruf reichte mir schon. Ich hatte es erahnt. Dann machte er das Handschuhfach kaputt, ausgeharkt, keine Ahnung. Ja das wäre ich ja auch gewesen. Er fuhr dann damit nachhause und das Elend nahm seinen Lauf. Er rief mich gut 30 Stunden später an (nachts um 23.00) - mehrfach. Haustelefon. Festnetz. Ich habe Kinder und wir schliefen bereits - ok danach nicht mehr. So ging es dann weiter. 30 Anrufe und Bedrohungen, wenn ich nicht an mein Telefon gehe waren nichts. Dann kam die Ebaybewertung. Auto hat einen Motorschaden. Warum wunderte mich das jetzt nicht? Er möchte den Wagen zurückgeben.

Meinerseits wurden alle mir bekannten Mängel notiert. Da ich Gebäudereiniger bin und kein KFZ Mechaniker und auch rein garkeine Ahnung von der Materie habe, schrieb ich an als Bastler KFZ. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen. Zusätzlich gab es einen privaten Kaufvertrag, der alles ausschließt.

Nun nervt der Anwalt ab. Kauf rückgängig machen. Sie erlassen mir auch eine Differenz. Ich denke mal, das ich garnichts machen muss - oder? (Bastler KFZ und Mängel so weit es geht angegen und sogar geschrieben, ich habe keine Ahnung. Bin Laie) Es kam auch schon vorher die Ankündigung, er geht auch zum Anwalt, wenn ihm das Auto so nicht zu sagt. Hätte ich geahnt, welch Nerverei das ist. Hätte er den Wagen da lassen können.

eBay, Kaufvertrag, Gewährleistung, kaeufer, Verkäufer, Rücknahme, rückgängig
Privatverkauf & Gewährleistung - Verkäufer keine Rechte?

Also ich bin momentan ein bisschen verwirrt. Einige schreiben man muss die Gewährleistung ausschließen und andere wieder nicht. Was nun?

Folgende Situation:

Verkäufer verschickt Ware in einwandfreiem Zustand an Käufer. Käufer reklamiert, dass ein Teildefekt vorliegt, möchte aber sofort die Wandlung weil es für ihn komplett defekt ist. In der Anzeige wurde nichts von einer Gewährleistung erwähnt.

Ich meine mal, dass klar ist das ein Privatverkauf vorgelegen hat. Warum soll hier eine Gewährleistung greifen? Außerdem war klar, dass keine Garantie/Rechnung besteht und er ein gebrauchtes Gerät kauft. Das Geräte defekt werden können ist auch klar. Der Käufer sagt aber nicht mal genau was nicht geht. Wer muss jetzt was beweisen?

Wenn das mit der Gewährleistung stimmen sollte, dann hat man als Verkäufer überhaupt keine Rechte. Da muss der Verkäufer ja mind. 6 Monate danach beweisen, dass kein Defekt vorlag und hat alle Kosten inkl. 2x Versand zu tragen. So etwas zu beweisen ist so gut wie unmöglich! Wer filmt denn das Gerät von A-Z und filmt alle Funktionen eines Gerätes (auch das könnte man faken)? Würden Zeugen reichen? Außerdem könnte ja der Käufer einen Defekt verursacht haben. Es ist ja schwer irgendwem was zu beweisen (weder Käufer noch Verkäufer). Muss ich den Artikel zurücknehmen? Wie lange habe ich Zeit? Und wenn ja, was wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, der aber bei mir nicht vorhanden war? Kann ich das vom Betrag abziehen? Vor allem ist ja schwer zu sagen welcher Betrag?

Muss in diesem Fall die Gewährleistung ausgeschlossen werden? Wenn man als Laie nie mit sowas zu tun gehabt hat, dann macht man das ja auch nicht!?

Recht, eBay, Gesetz, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf
Verpackungsfehler , kein Transportschaden! Bleib auf dem Schaden liegen!

Kurzfassung:

Habe kurz vor Silvester ein SmartTV gekauft. Verpackung des Gerätes war im Top Zustand. Ich habe den 55 Zoll TV im eigenen Auto transportiert. Zuhause ausgepackt, und optisch hat der Bildschirm keine Macken oder Risse. Dann eingeschaltet und im unteren Eck Pixelfehler erkannt. Am TV die PS4 angeschlossen und Apps instaliert. Am nächsten Tag , erkannte ich die bekannten Streifen und man konnte erkennen , das hinter dem Bildschirm das Teil ein Sprung hat.

Nach den Feiertagen, bin ich zum Händler und habe Situation geschildert. Verpackung ist immer noch im Top Zustand.

Nach ner Woche ruft mich die Zentrale an und erläutert mir, dass dies kein Transportschaden wäre, also keiner Haften kann! (Durch die Blume wurde mir mitgeteilt, dass die Vermuten, dass ich den Schaden verursacht hätte)

Aber das Gerät sieht optisch Top aus, also keine Spuren von "Fallen gelassen"

Nun , wurde mir angeboten das der Händler 50% übernimmt. Aus Kulanz !

So, meine Frage ! Ist das denn kein verdeckter Verpackungsfehler oder so ? Warum soll ich zulassen , dass ich die Hälfte des Schaden übernehmen soll ??

Wie kann ich mich dagegen wären??

PS: Vor allem , ist dieses Gerät im Internet 200.- billiger. Ich dachte, wenn was ist mit dem Ding, dann kann ich zum Händler meines Vertrauens gehen und man hilft mir dann. Pustekuchen !!

TV, Versicherung, Transport, Gewährleistung, Rückgabe, Transportschaden
LED TV wurde nicht umgetauscht. Muss Eidesstattliche Erklärung abgeben

Unsere Familie hat zusammen einen LED Smart Fernseher für unsere Mutter gekauft. Eine Woche vor ihrem Geburtstag. Am Tag des Geburtstag haben wir gemeinsam den Fernseher ausgepackt. Da unsere Mutter körperlich Behindert ist und beim entsorgen größerer Sachen immer Schwierigkeiten hat, haben wir den Karton zerissen und gleich entsorgt.

Mein Bruder installierte gleich die Apps und nach ner Stunde bemerkten wir, dass unten rechts ein leichter Streifen ensteht. Nach 2h wurden die Streifen größer. Am Abend

Demzufolge ist ein ganz kleiner Riss im Bildschirm, den man im ausgepackten Zustand nicht erkennt.

Natürlich möchten wir ihn umtauschen, aber das ist jetzt ne Woche her ( 5 Tage) und der Originalkarton ist nicht mehr vorhanden....

Soweit so gut .....................

Also... Im Real Markt musste ich den SmartTV abgeben. Der wurde von dem Service Personal ausgepackt (meine provisorische Verpackung). Ich durfte nicht helfen, ich stand daneben wie ein Trottel. Der Schaden wurde fotografiert und ich bekam kein neues Gerät. Zuerst wollte die Abteilungsleiterin verklickern dass sie jetzt dem Hersteller beweisen muss , dass es um einen "versteckten" Transport-Schaden handelt. Ich müsste 2 bis 3 Wochen warten, da es lange dauert, schließlich hätte ich den Originalkarton nich zu Hand , auf dem man Schäden sehen könnte.

Ich habe gleich gemerkt, dass sie beweisen will, das sie nicht Schuld ist. Der Karton hätte das bezeugen können. Schließlich empfängt sie nur 100% unbeschädigte Ware und gibt nur 100% unbeschädigte Ware an den Kunden. Somit muss der Hersteller haften usw...bla..bla Wartezeit 3 Wochen.

Ich blieb höflich und wies daraufhin, dass ich nun 3 Wochen kein TV Zuhause hätte, und Real mit Vorort-Service sogar wirbt und ein neues Gerät im Regal steht.

Sie tut was sie machen kann, und da sie halbtags arbeitet sollte ich mich gedulden. In zwei bis drei Tagen meldest sie sich. Und ich sollte dann vorbeikommen und eine Eidesstattliche Erklärung mitbringen bzw. darauf einstellen.

So, nichts mit Rücknahme, Gewährleistung und Umtausch. Ich ging mit leeren Händen nach Hause, kein TV für meine Mutter und kam mir vor wie ein Betrüger.

Was muss ich da tun ? Was erwartet mich jetzt. Irgendwie habe ich das Gefühl , dass man mir/uns da was anhängen will. Oder ist das der "ganz normale" Ablauf ??

Danke an Alle im Vorraus !!!

Verpackung, eidesstattliche-erklaerung, Gewährleistung, Händler, Hersteller, Rückgabe, Smart TV
Werkstatt hat vor 1,5 Jahren falsche Lichtmaschine eingebaut - Übernahme von Folgeschäden

Hallo,

mir ist vor knapp 1,5 Jahren die Lichtmaschine am Auto (Golf IV) kaputt gegangen. Wurde dann abgeschleppt und die Werkstatt hat mir ein Angebot für eine gebrauchte Lichtmaschine gemacht, was ich dann auch angenommen habe und eingebaut wurde. Gewährleistung müsste da 1 Jahr sein.

Jetzt ist mir gestern der Sicherungskasten über der Batterie durchgeschmort, die Werkstatt (Diesmal VW-Vertragswerkstatt) hat mir mitgeteilt, dass die Lichtmaschine viel zu stark wäre und für ein völlig anderes Modell vorgesehen wäre und dementsprechend auch die ganze Anlage unterdimensioniert wäre.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer kommt für diese Folgeschäden auf? Mir ist klar, dass die Gewährleistung abgelaufen ist, aber ist das noch Gewährleistung? Hier hat die erste Werkstatt ja absolut gepfuscht. Ich werde mich gleich an die wenden, aber mir ist schon völlig klar, dass die sich hier querstellen werden. Wie sieht da die Rechtslage aus? Hat da jemand Erfahrung?

Insgesamt sind mir Kosten von (erste Reparatur) 400 Euro zzgl. jetzt noch mal 700 Euro entstanden. Dass ich die Kosten für eine Lichtmaschine plus Einbau tragen muss, ist mir völlig klar. Ich bin aber nicht bereit die Kosten für die Folgeschäden plus zweite Lichtmaschine zu tragen. Wobei ich die natürlich erst mal zahle, weil die zweite Werkstatt hat ja nichts mit dem Versagen der ersten zu tun.

Danke.

KFZ, Golf, Werkstatt, Gewährleistung, Versagen, Pfusch
Wer ist bei einer Reklamation für mich zuständig? Das Geschäft oder dessen Großhändler?

Ich habe im Fress..... eine Flexileine gekauft, die nach 1 Monat eine Schwachstelle im Band hatte. Das geflochtene Band war dort ausgefranst. Als ich die Hundeleine heute reklamieren wollte, sagte mir der Verkäufer, dass ich mich wohl selbst mit dem Großhandel in Verbindung setzen müsste. Die kaputte Stelle rühre von einem Hundebiss her.

Meine alten kleinen Hunde haben Zeit ihres Lebens nie in eine Leine gebissen, schon gar nicht in ein so dünnes Band , welches 2 1/2 m von ihnen entfernt ist. Es wären Bissspuren ja auch am Handgerät zu sehen, sagte er. Ich versicherte, dass nie ein Hund an dem Ding rumgebissen hat. Doch, das wären eindeutige Bissspuren und die Firma hätte einen Hundespeichel Messapparat und dann würde die Wahrheit schon ans Licht kommen. Ich habe diese Flexileine zusätzlich zur Fahrradhalterung für den Hund am Lenker angehängt. Nie hat ein Hund daran gebissen. Über diese belehrenden und frechen Aussagen des "Verkaufsleiters"? habe ich mich selbstverständlich sehr geärgert, habe aber weiter nichts gesagt. Letztendlich habe ich Quittung und Leine da gelassen, damit er sie beizeiten dem Vertreter von Flexi zeigen kann. Darauf habe ich bestanden.

Er meinte, dass es früher einmal so war, dass das Geschäft die Reklamation annimmt und sich mit dem Hersteller in Verbindung setzt. Heute wäre das anders. Daraufhin konnte ich nichts erwidern, denn darüber war ich nicht informiert. Ich hatte auch 15 Jahre ein Einzelhandelsgeschäft, da war es noch so, dass ich die Reklamation angenommen habe und mich um die Reparatur gekümmert und mich bei Bedarf mit dem Großhändler in Verbindung gesetzt habe. Und so habe ich es auch gelernt.

Also wenn bei meinem Japan Auto die Stoßstange abfällt, dann muss ich nach Japan reisen, um das zu reklamieren?

Hat sich da was geändert? Mit wem muss ich mich auseinander setzen, mit dem Geschäft oder mit dem Großhändler oder Hersteller?

Geschäft, Gewährleistung, Großhandel, Rechtsfrage, Reklamation, Zuständigkeit
Kaputten Motor gekauft - was tun?

Servus Leute,

habe leider ein Problem und bitte nun um Euren Rat, wie ich weiter vorgehen soll.

Hier die ganze Story:

Fahre einen VW Passat 3C BJ 2006. Bei 205.000 KM Motorschaden, nicht reparierbar. Austauschmotor muss her.

Mir fehlt leider die Kohle, einen Austauschmotor bei VW zu kaufen. Ich mache mich also auf die Suche nach gebrauchten Motoren im Internet.

Bei Ebay-Kleinanzeigen werde ich fündig. Gewerblicher Händler von Motoren. Macht einen seriösen Eindruck.

Hier der Anzeigetext:

**Motor für VW AUDI SKODA SEAT 2.0 TDI 170 PS ohne Anbauteile

Motorkennbuchstabe: BMR

Motor hat keinerlei defekte, ist nicht instandgesetzt, erfolgreich geprüft.

87 Tkm.

Baureihe 2005 - 2010.**

Angerufen, um Infos gebeten und gefragt, ob es Gewährleistung gibt. Auf einen Kaufpreis von 2000€ geeinigt. Den Motor beim Händler selbst abgeholt. Hat einen sauberen Eindruck gemacht. Den Kaufvertrag unterschrieben und das Geld bezahlt.

Es waren zwei Wochen Rückgaberecht und ein Jahr Gewährleistung vereinbart. Ich habe ihm vor dem Kauf eine Mail geschrieben, dass ich den Motor mit Rückgaberecht und ein Jahr Garantie kaufen werde. Er hat den Kauf anschließend ebenfalls per Mail bestätigt. Der Mailverkehr ist vorhanden.

Ich bin anschließend mit dem Motor zur Fachwerkstatt meines Vetrauens. Mir wurde empfohlen viele Teile zu erneuern und auch den Zahnriemen zu wechseln. Da mir zu dem Zeitpunkt aber das Geld gefehlt hat, auch noch neue Teile zu bestellen, musste ich leider knapp vier Wochen damit warten. Die zwei Wochen Rückgaberecht sollten somit eigentlich entfallen.

Nun gut, also nach vier Wochen war ich in der Lage die Teile, also Zahnriemen etc. zu kaufen. Der KFZ-Meister macht sich an die Arbeit. Schraubt den Motor auseinander, um den Zahnriemen zu wechseln. Und macht eine nicht erfreuliche Entdeckung.

Der Motor hatte anscheinend selbst einen Schaden und wurde instand gesetzt. Ich weiß nicht, wie das Teil genau heißt. Also da wo der Zahnriemen drauf geschraubt wird... Da ist eben so eine Schraube. Die ist wohl mal abgebrochen und wurde wohl wieder verscheißt bzw. mit Metallspachtelmasse wieder befestigt. Mein KFZ-Meister meint nun, dass er den Motor keinesfalls einbauen möchte, da das Teil jederzeit wieder abbrechen kann. Es kann evtl. gut gehen, aber er rät definitiv davon ab und ich möchte auch kein Risiko eingehen.

Im Vertrag schließt der Händler zwar viele Schäden von der Gewährleistung aus. Aber in der Beschreibung bei Ebay-Kleinanzeigen steht klipp und klar: "keinerlei defekte, ist nicht instandgesetzt, erfolgreich geprüft."

Der Motor hatte aber definitiv einen Schaden und wurde instand gesetzt.

Im Kaufvertrag steht auch: "Ware geprüft und erhalten, Ware entspricht der Bestellung und ist unbeschädigt." Aber ich bin ja wohl kaum in der Lage, den Motor beim Kauf vor Ort auseinander zu schrauben und alle Teile zu prüfen?!?

Der Händler weiß von all dem noch nichts. Wie soll ich nun vorgehen?

Auto, kaputt, Recht, Kaufvertrag, defekt, Motor, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht
O2 schickt defektes (Ersatz-) handy und verlangt nun die Bezahlung

Liebe Experten ,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch kurz Zeit nehmt und uns in folgendem Fall Feedback gebt.

Mein Freund hat sich ein sehr kostspieliges Smartphone bei O2 gekauft, Kaufdatum vor ca. 1 Jahr. Leider trat ohne Fremdeinwirkung ein systemtechnischer Defekt auf, das Handy ließ sich im Endeffekt garnicht mehr bedienen.

Das Gerät wurde mit Problemschilderung bei O2 abgegeben , O2 schickte das Handy zu einem Vertragsunternehmen zur Prüfung/Reparatur. Dort konnte der Fehler nicht identifiziert werden, mein Freund erhielt im Rahmen der Garantie ein Ersatztelefon. Leider stellte sich heraus, dass dieses Ersatzgerät defekt war. Die Kamera war nicht funktionsfähig. Am, auf die Lieferung folgenden Tag reklamierte er das Handy bei O2, bekam einen Rücksendeschein zugeschickt und sendete das Gerät zurück.

Er bekam nun ein neues Gerät zugesandt. Soweit so gut. Bis jetzt eine Rechnung des Vertragsunternehmens eintraf, welches die Prüfung vorgenommen hatte. Für das Ersatzhandy mit der defekten Kamera, welches mein Freund sofort reklamiert und nie genutzt hatte, wird eine Forderung über 410 Euro erhoben. Grund: Es ist eine Fremdeinwirkung an der oberen Ecke erkennbar, es wird davon ausgegangen, dass die Kamera hierdurch beschädigt wurde.

??? Er hat nicht ein Gespräch mit dem Handy geführt. Nach der ersten Prüfung ist aufgefallen, dass die Kamera defekt war. Danach wurde das Gerät direkt wieder verpackt und reklamiert! Eine Beschädigung am Handy gab es definitiv nicht! (Wir haben leider keine Fotos gemacht, aber wer ahnt denn sowas?!)

Er war entsprechend sauer, als gestern die Rechnung eintraf. Der sofort kontaktierte O2-Kundenservice meinte sinngemäß: "Das kann ja jeder behaupten." Als mein Freund meinte, dass es Zeugen dafür gibt, wurde das ins Lächerliche gezogen, von wegen "ist ja klar, dass die Familie das bezeugen würde".

Nun meine Frage: Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Wie sollen wir uns nun verhalten? Könnt ihr uns zur Belegung Paragraphen nennen?

Please help!

Vielen Dank vorab für eure Zeit und Mühe!

O2, Gewährleistung, Haftung, Umtausch, Vertragsrecht
Nachträgliche Mängel nach Verkauf gebrauchtes KFZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar habe ich meinen gebrauchten Hyundai Coupe an eine Privatperson verkauft. Der Käufer schickte 2 ungepflegte ältere Herren zum abholen, sie haben das Auto begutachtet, eine Probefahrt um den Block gemacht und nach einigen Gesprächen und Verhandlungen haben sie es in bar gekauft. ( Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen ) Der PKW hatte einen Unfallschaden an der Fahrertür ( Delle ).

2 Tage später ruft mich entsetzt der Käufer an und meinte zu mir, es seien diverse Lackierungen getätigt worden und vorallem die Kupplung ist defekt, ich soll ihm doch Betrag X überweisen. Nachdem ich alles abgestritten habe, drohte er mir noch und legte auf.

Heute habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt vor mir, in dem ich aufgefordert werden, eine Kaufpreisminderung i.h.v 600 Euro zu aktzeptieren und die Kosten des RA zu tragen. Er meinte die Gewährleistung seie unwirksam.

Nun folgendes: Als ich mir das Auto vor 2 Jahren gekauft habe, war ich der Meinung die Kupplung wäre so normal ( sie kommt ein bisschen später als sonst ) und dies mein Erstes Auto war, habe ich mir auch keine Gedanken gemacht. Auch steht im damaligen Kaufvertrag keine Daten zur vorherigen Schaden. Selbst Lackierungsarbeiten habe ich nicht getätigt.

Wer hat nun Recht? Muss ich den Betrag zahlen?

Bitte um RAt

Liebe Grüße

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KFZ, Betrug, Recht, Anwalt, Gewährleistung, Händler

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