Kaputtes Auto gekauft - selbst Schuld oder lohnt Anwalt?

Hallo,

da mein Auto letzte Woche den Geist aufgegeben hat, musste schnell ein neues her. Ich habe dann bei einem Händler eine gute Anzeige für einen Gebrauchtwagen gefunden - laut Beschreibung suuuper in Schuss, ganz neuer TÜV, alles flottgemacht, ausgewechselt und repariert. Nur ein paar Minikratzer äußerlich, was mir aber egal ist. Es handelt sich um einen 12 Jahre alten Daihatsu Cuore.

Kurz Probefahrt gemacht, bei der alles gut lief (bis auf das der Boardcomputer wegen dem kurz zurückliegenden Reset etwas gezickt hat).

So. Nun habe ich ihn gestern geholt und war auf der Heimfahrt schon leicht schockiert, als er mir nach zwei Kilometer "Ölstand niedrig" anzeigte. Ein Ölwechsel war laut Händler kurz zuvor gemacht worden... also Öl nachgefüllt, das ich glücklicherweise dabei hatte. Der Fahrertürgriff außen ist auch kaputt, ist mir heute aufgefallen. Bei der Probefahrt und überhaupt stand die Tür immer (extra?) offen, sodass das nicht auffiel. Dann der "Schock" - laut Wartungsheftchen, was ich mir dummerweise erst nach dem Kauf durchgeblättert habe, ist nächste Woche (!) ein Zahnriemenwechsel fällig, was mir verschwiegen wurde. Der letzte wurde vor 5 Jahren gemacht, die aufgeschriebene KM Leistung wurde zwar noch lang nicht erreicht, aber der Wechsel wäre vermutlich trotzdem ratsam? Ich habe 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe, fällt der Zahnriemen darunter?

Der Händler stellt sich quer und will nichts damit zu tun haben (obwohl seine Bewertungen überwiegend sehr gut sind, von daher dachte ich, bei Problemen wäre ich dort gut aufgehoben).

Leider ist das mein erstes selbstgekauftes Auto und ich bin anscheinend zu naiv an die Sache rangegangen. Bin ich Schuld, da ich mir nicht alles punktgenau durchgelesen habe und mir die Probleme bei der Probefahrt nicht aufgefallen sind? Oder ist das mutwilliges Verschweigen vom Händler?

Wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Voraus

Auto, Betrug, Anwalt, Autokauf, Gewährleistung, Mangel
14 Tag Rückgaberecht beim Privatverkauf vom Auto?

Hallo, habe vor 2 Tagen mein Auto verkauft und nun droht Sie mir mit dem Anwalt wenn ich das Auto nicht zurück nehme. Bitte um hilfe, habe das Geld schon anderweitig ausgegeben. Haben diesen Vertrag von Mobile genutz: https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-313758-nEfgZfoUwHC19sv64Hqk-mycas46-1_c01_4201

Da seht das drin:

II. Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetrete.

Laut Ihrer Werkstatt hat das Auto einige Mängel wie zb Querlenker vorn müssen erneuert werden.

Wir haben auch nicht rein geschrieben von wegen " Gekauft wie gesehen", "Keine Garantie oder Rücknahme", oder das ich das Auto bei mängeln zurück nehme.

Sie will das Auto zurück geben weil einiges defekt ist was Ich selber nicht wusste.

Bist um hilfe, hab keine geld um mir das "Schrottauto" wieder bringen zu lassen.....

Danke

Auto, Anwalt, Autoverkauf, Garantie, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf, Rücknahme, verklagen
Auto mit neuem TÜV verkauft (Ohne Mängel) Käufer hat nun schwere Mängel festgestellt. Was tun?

Hallo Leute, Ich habe mein Auto BJ 2005 mit einem KM Stand von 162.000km verkauft. bei diesem Auto habe ich dieses Jahr im Februar (2 Monate vor dem Verkauf) neuen TÜV gemacht. Den TÜV hat mein Auto problemlos bestanden. Da ich persönlich auch keine Fehler feststellen konnte, habe ich natürlich das Auto Fehlerfrei ohne Mängel verkauft. Schließlich hatte ich es ja auch vom TÜV bestätigt bekommen. Nun wurde mein Auto verkauft und der Käufer meldete sich nun bei mir und schickte mir eine Liste mit Mängeln am Auto. Darunter: Bremse vorne verschlissen (Backen und Scheiben) Querlenker-Lager hinten unten verschlissen Starke Durchrostung Hinterachse! - Muss geschweißt werden Klimakompressor defekt

Ich habe am Tag der Auslieferung die Klimaanlage an gehabt. Ich bin ca. 1h und 30min mit dem Käufer gefahren (ich bin gefahren Käufer wollte nicht). Nun plötzlich wurde mir von der Werkstatt (wo der Käufer hingefahren ist) erklärt, dass am Klimakompressor der Riemen fehlt und der Kompressor seit MONATEN nicht lief! Ich habe immer pünktlich die Wartung der Anlage machen lassen. Die letzte Wartung ist im Juni 15 gewesen. Also vor nicht einmal einem Jahr. Dabei musste sogar der Kondensator ausgetauscht werden. Das dieser neu ist auch zu sehen. Das der Kompressor nicht lief und das schon seit MONATEN ist mir nicht bekannt und einfach nicht wahr. Als Begründung schickte mir der Käufer ein Bild von meinem Auto wo der Klimakompressor ohne Riemen zu sehen ist. An den beiden Riemenscheiben ist schon Rost. Das ist die Begründung warum der Kompressor seit MONATEN nicht lief. Ich habe hier aber auch bekannte die bezeugen können, dass die Klima funktionierte. Ich kann mir nicht erklären warum der Riemen weg ist und der Kompressor angeblich defekt ist.

Von den anderen Mängeln habe ich nichts gewusst. Nicht einmal dran gedacht da ich ja ein paar Wochen vorher neuen TÜV gemacht habe. Und ich habe mich auf "Keine Mängel festgestellt" verlassen was ja bei mir auch dem TÜV Bericht steht. Querlenker bzw. die Lager des Querlenkers und die Durchrostung der Hinterachse sowie die vorderen Bremsen sind meiner Meinung nach alles TÜV-Relevante Dinge und hätten doch gesehen werden müssen oder wie muss ich das verstehen?

Ich habe das Auto ohne mir bekannte Mängel verkauft und bis zum Gespräch mit dem Käufer auch immer geglaubt, dass es so war. Ich hätte nie TÜV darauf bekommen dürfen wenn die Mängel schon dran gewesen sind. Aber z.B. eine Hinterachse rostet nicht innerhalb von ein paar Wochen komplett durch.

So Lange rede kurzer Sinn. Was mach ich nun? Der Käufer will das Auto zurückgeben und wirft mir vor, dass ich die Mängel verschwiegen habe. Ich habe diese aber wirklich nicht gekannt bzw. was die Klima angeht waren diese nicht vorhanden und das können auch Bekannte von mir bezeugen! Was mache ich jetzt? Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz. Und auch schon lange das Geld nicht mehr um das Auto zurück zu nehmen.

Bitte helft mir.

Danke

Gewährleistung, Käuferschutz, Mangel, Privatkauf, Rechtsschutz, TÜV, Plakette
Wie ist es bei Notebooksbilliger mit einem Geräteaustausch im Gewährleistungsfall?

Ich habe ein drei Wochen altes Notebook über einen Notebooksbilliger.de-Store eingeschickt, weil es sich nicht mehr einschalten ließ, der Verkäufer prüfte es und schickte es ordnungsgemäß ein (inkl. Netzteil und Tasche; beides im Lieferumfang enthalten); den Originalkarton und ebenfalls weitere mitgelieferte Adapterkabel wollte der Verkäufer nicht zum Hersteller einsenden, das sei nicht nötig. (Schließlich war zuerst von einer Reparatur des Laptops die Rede.)

Die Festplatte ließ ich vor dem Einsenden fachgerecht ausbauen, da diese aus Datenschutzgründen nicht eingesendet werden darf. Das wurde mir ausdrücklich schriftlich von dem Hersteller (Asus) genehmigt.

Jetzt, vier Wochen später, erhalte ich ein baugleiches Gerät originalverpackt zurück. Dabei liegt ein Zettel, auf dem steht:

Ein Austausch oder eine Nachbesserung verlängert nicht die Gewährleistung und erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachberechnung für Reparaturkosten und fehlende Teile oder Zubehör. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Nachbesserung herausstellt, dass ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Gewährleistungsvoraussetzungen entfallen sind oder [Ä]hnliches.

Muss ich jetzt noch mit Kosten rechnen? Bis wann wahrscheinlich spätestens?

Werden die fehlenden Adapter jetzt persönlich bei mir abgeholt? Was ist mit den Festplatten? Die darf ich nicht mitgeben.

Oder soll ich die Festplatten des neuen Gerätes ausbauen lassen und einsenden (schließlich baugleiches Gerät) und die Festplatten des ersten Gerätes in das Austauschgerät (auch originalverpackt) einbauen?

  1. Der Ausbau der Festplatten wurde mir schriftlich genehmigt und es war eine Reparatur geplant, kein Austausch! Ist das jetzt mein Problem, dass der Hersteller das Gerät ausgetauscht hat? Ich finde nicht. 2.

  2. Ist das eine Standardklausel oder muss ich da noch etwas befürchten? 4.

  3. Warum verlängert sich eigentlich nicht die Gewährleistungsdauer?

Danke!

Computer, Notebook, Recht, Asus, Garantie, Gewährleistung, Jura, Notebooksbilliger
Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
Hat man auf Amazon Garantie, wenn die Lieferung aus den USA kommt?

Guten Abend!

Ich habe mir vor ca. sechs Monaten eine Logitechmaus auf Amazon gekauft, diese spinnt jedoch seit einiger Zeit, deshalb habe ich mich an den Logitechsupport gewendet und dieser geht von einem Hardwareproblem aus.

Ich soll mich doch bitte an den Verkäufer wenden, da Gewährleistung und so. Und wenn dieser nicht leisten möchte/kann, soll ich mir eine Bestätigung des Händlers schicken lassen und diese dem Logitechsupport vorzeigen, da das Produkt ja zeitlich noch Garantie hat.

Händler war laut Rechnung... aus den USA, so habe ich diesen auf Englisch angeschrieben und Problem geschildet, Händler hat sich nicht gemeldet. Habe das Problem dann wieder an Logitech herangetragen und die darauf...

Bedauerlicherweise müssen wir Sie informieren, dass wir Ihnen nicht weiter helfen können, da das Produkt in einem anderen Land gekauft worden war und das Land sich nicht in EU befindet.

Bitte lesen Sie den Abschnitt von den Garantiebedingungen von Logitech:

"Bleibt die Garantie bestehen, wenn ein Umzug aus dem Land, in dem das Produkt erworben wurde, in ein anderes Land erfolgt? - Nein, die Garantie für Ihr Produkt gilt nur in dem Land, in dem Sie es erworben haben. Käufer innerhalb der EU können ihre Garantieansprüche jedoch in jedem Land anmelden, in dem der Hersteller/Verkäufer eine Niederlassung besitzt".

Volle Informationen zu diesem Thema finden Sie im Link unten: http://support.logitech.com/de_de/article/warranty-emea#oocountry

Jetzt ist meine Frage, zählt bei einem Amazonkauf, denn nur das Liefererland als Verkaufsland? Bin ja nicht von den Staaten nach Deutschland mit Maus gezogen, sondern habe es über Amazon hier in Deutschland (EU) gekauft. :/

Jemand eine Idee, was ich da machen kann oder sollte?

Vielen Dank und schönen Abend!

Amazon, IT, USA, Kaufvertrag, Europäische Union, Garantie, Gewährleistung, Lieferung, Logitech
angebliches Auslaufmodell - Gewährleistung?

Hallo,

ich habe mir Ende Mai eine Grafikkarte gekauft. Unter Last fällt diese aber regelmäßig aus, d.h. das Bild wird erst grau, dann schwarz bzw. kein Signal. Nach ein paar Sekunden wird das Bild dann wieder aufgebaut. Ich habe ALLE Fehlerquellen ausgeschlossen. Auch nach ewig langer Email-Korrespondenz mit dem Händler, der mir natürlich alles in die Schuhe schieben wollte. Aber ich habe alles widerlegen können und wurde daraufhin in die Reklamationsabteilung "abgeschoben". Dort hieß es, ich solle meine Karte zur Nachbesserung einschicken, verbunden mit einer Wartezeit von mind. 4 Wochen. Mein extra abgeschlossener Service-Level Gold auf unkomplizierte Reklamationsabwicklung (Extrakosten natürlich), um solche Situationen zu umgehen, ist auch hinfällig, da dieser mit der Karte verknüpft sei. Ich brauche meinen PC täglich und berief mich laut AGB auf mein Recht auf Ersatzlieferung. Daraufhin bekam ich als Antwort, meine Karte wäre nicht mehr vorrätig/lieferbar, da sie ein Auslaufmodell wäre. Ich solle es doch mal beim Hersteller versuchen. Dieser lachte sinnbildlich nur laut und sagte, Gewährleistung ist Händlersache. Als ich das diesem wiederum schilderte und nach dem neueren Modell als Ersatz plus Differenzzahlung fragte, hieß es: "Ihre Karte ist nicht mehr in unserem System aufgeführt und der Preis kann somit nicht gegengerechnet werden." Danach nochmal die Aufforderung, meine Karte einzuschicken, um der Nachbesserung schnellstmöglich nachkommen zu können.

Ich habe mal in den AGB rumgelesen und da steht unter "Gewährleistung", daß, wenn die Nachbesserung für den Verbraucher mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, ich sie ablehnen und somit auf das im nächsten Absatz der AGB aufgeführte Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückerstattung des Kaufpreises zurückgreifen kann. Nun habe ich aber ein bißchen Angst, daß ich wieder nur abgewimmelt werde und ich am Ende auf allem sitzen bleibe.

Hat jemand Erfahrung mit Gewährleistung von nicht mehr geführten Artikeln? Wie sehen meine Möglichkeiten aus, um doch noch zu meinem Recht auf fehlerfreie Ware zu kommen? Oder hat noch jemand eine andere Idee, wo ich den Hebel ansetzen könnte?

Vielen Dank schonmal für's Lesen meines doch sehr langen Beitrags und Eure Antworten.

Computer, Hardware, Gewährleistung, Auslaufmodell
Nach 7 Wochen Katalysator kaputt (Privatkauf von Händler) - Fall von Gewährleistung?

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 2 Monaten einen 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit circa 150.000 Kilometern für knapp 3.000 EUR erstanden. Ich habe das Fahrzeug privat gekauft und Verkäufer war ein Gebrauchtwagenhändler im Namen seines Unternehmens (nicht im Kundenauftrag oder Agenturabwicklung).

Nun ist heute die Motorkontrollampe angegangen und die Diagnose von der KfZ-Werkstatt ist ein defekter Katalysator - d.h. ein Schaden von circa 1.000 EUR! Das ist natürlich mehr als ärgerlich und ich frage mich nun, was meine Rechte sind. Der Händler hat (wie leider so viele) angekreuzt, dass das Fahrzeug frei von Gewährleistung verkauft wird - aber das ist ja rechtlich in meinem Fall nicht möglich und somit tritt ja automatisch (nach meinem Wissen) die normale Gewährleistung ein. Und da der Kauf unter 6 Monaten zurück liegt, dürfte die Beweislast beim Verkäufer liegen.

Die KfZ-Werkstatt, die mir heute den defekten KAT diagnostizierte hat (nicht die Werkstatt des Verkäufers), hat auch eine ausgetauschte Lambdasonde festgestellt und das in Zusammenhang mit dem defekten Kat gesehen. Also anders ausgedrückt: Der Kat ist wohl nicht erst seit heute am sterben, sondern man hat hier schonmal etwas repariert in der Vermutung es läge an einer defekten Lambdasonde, was die Werkstatt aber ausschließen konnte. (Das hab ich jetzt vielleicht nicht 100% korrekt wiedergegeben, aber unterm Strich wurde da sehr sicher schon etwas "rumgedoktort", was im Zusammenhang mit einem nicht einwandfreien Kat stand). Das muss der Händler natürlich nicht gewusst haben - bzw. das unterstelle ich ihm nicht einmal.

Bevor ich jetzt irgendetwas in die Wege leite würde mich eben interessiere wo ich stehe und was ich nun am Besten machen soll. Einen Anwalt oder Rechtsschutz habe ich nicht.

Danke vorab!

Auto, Gebrauchtwagen, Gewährleistung, Katalysator
Golf 5 Steuerkette muss getauscht werden, zählt das unter Gebrauchtwagen Gewährleistung?

Hallo,

undzwar habe ich mir letztes Jahr im Dezember bei einem VW Vertragspartner einen Golf 5 1.4 FSI (90PS) gekauft. Seitdem Kauf ist mir ein rasseln beim Starten aufgefallen (2-3Sek.) und habe es erstmal nicht groß beachtet. In Foren habe ich gelesen das der Öldruck einfach noch nicht direkt anliegt und das ich eventuel das Öl wechseln sollte, also habe ich das rasseln erstmal ignoriert.

Als ich neulich bei einer Werkstatt war, habe ich das Thema mal angesprochen und mir wurde gesagt, dass ich so schnell wie möglich die Kette wechseln soll. Ich habe also mein VW Haus angerufen und gefragt ob die sich das mal anschauen können... habe jetzt für nächste Woche einen Termin bekommen wo das Fahrzeug eine Nacht dort stehen bleibt. Die Dame am Telefon hat mich auch direkt mit Reparaturkosten angesprochen, also kann ich davon ausgehen, dass ich da nicht ganz ohne Kosten aus der Sache rauskomme.

Zählt die Reparatur jetzt unter Gewährleistung so das ich nichts bezahlen muss? Ich meine die haben mir ein Auto verkauft was ein großen Mangel hat und haben mir nichts davon gesagt und jetzt soll ich noch dafür bezahlen?! Eigentlich hätte mir das Rasseln bei der Probefahrt und bei der Abholung auffallen müssen aber der Motor wurde da immer schon voher einmal gestartet.

Da ich nur ein Azubi bin und das mein erstes Auto ist, kann ich mir die Reparatur nicht wirklich leisten...klar kostet ein Auto Geld aber ich bin nicht bereit für etwas zu bezahlen, was ich nicht selber verursacht habe. Also habt bitte auch Verständnis für mich.

Zum Auto:

-Golf V 1.4 FSI / -66KW/90PS / -EZ 07/2004 / -115.100 km beim Kauf (mittlerweile 120.000km) / -Unfallfrei / -Scheckheftgepflegt / -Kaufpreis ca. 5000€

Grüße Tom

Auto, VW, Golf, Recht, Gewährleistung, steuerkette
Und noch einmal - LED-Birnen kaputt, Verkäufer will nicht umtauschen?

Und es geht in die Verlängerung.

In einer vorigen Frage habe ich folgendes gefragt:

https://www.gutefrage.net/frage/led-birnen-nach-einem-halben-jahr-kaputt---was-tun?

Der Verkäufer weigert sich jetzt, da mittlerweile eine ganze Zeit vergangen ist, nämlich gute sieben Monate. Da ich die Birnen nach den Daten gekauft habe, die mir vorlagen (230 Volt, Fassung E14, etc.) und diese ja auch eine Zeit funktioniert haben, kann man einen Fehlkauf im Sinne von Überspannung, etc. ausschließen.

Zurück zu den sieben Monaten. Dass die Beweislastumkehr nach sechs Monaten in Kraft tritt, ist mir klar, aber um die geht es hier ja nicht. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Dies steht ja auch so in den AGB, allerdings weigert er sich, die Birnen zu ersetzen mit dem Hinweis auf Beweislastumkehr.

Hier einmal ein auszug aus dem Schriftverkehr:

V: "Dem Gesetz nach ist zu vermuten, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei Defekten, die erst sechs Monate nach dem Kauf oder später auftreten, geht das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass der Defekt erst während der Verwendung des Artikels verursacht wurde, zum Beispiel durch Verschleiß.

Wir müssen Ihre Bitte um Erstattung oder Ersatzlieferung demnach leider ablehnen und bitten um Verständnis."

K: "(...) Es geht hier aber gar nicht um die Tatsache, dass mehr als sechs Monate vergangen sind, sondern darum, dass die Birnen angeblich 30.000 Stunden halten, was sie nicht tun (alternativ 15.000 Schaltungszyklen - wurden ebenfalls nicht erreicht) - genau das, was Sie in Ihrem Angebot schreiben, halten Sie nicht. Und da würde ich gerne von der Gewährleistung Gebrauch machen, die Sie zu geben haben - sei es für ein Jahr oder zwei, ist unerheblich. Da ich die Ware nur ordnungsgemäß gebraucht habe, nämlich dem vorgesehen Zweck der Beleuchtung, liegt auch keine Verletzung des Gewährleistungsanspruchs vor."

V: "Es tut mir sehr leid, aber bei den angegebenen Werten handelt es sich um Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen, aber eher um Richtwerte seitens des Herstellers." (Anm.: Verkäufer handelt mit den Birnen gewerblich und vertreibt diese unter eigenem Namen.)

V: "Das eine Jahr Gewährleistung betrifft den Bereich B2B. In Ihrem Fall greift die zweijährige Gewährleistung, wo trotz alle dem 6 Monate nach dem Kauf die Beweistlastumkehr in Kraft tritt."

Nun weiß ich nicht, was ich davon noch halten soll, da mir der Verkäufer grundsätzlich immer mit sechs Monaten Beweislastumkehr kommt. Was kann ich jetzt als schlagkräftiges Argument schreiben, ohne gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen?

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

Birne, Geld, eBay, Widerruf, AGB, Gewährleistung, LED, Verkauf
Wer kennt sich mit gesetzlicher Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf aus?

Hallo zusammen,

ich habe mir vor noch nicht mal 1 Monat einen Gebrauchtwagen gekauft (Automatik und mit eingebauter LPG-Anlage). Vor ein paar Tagen fing er an, während der Fahrt und während ich beschleunigen wollte heftig zu ruckeln. Da er nicht mehr aufhörte damit, fuhr ich rechts ran und bemerkte dabei ein gelb leuchtendes Symbol am Amaturenbrett, das vorher definitiv noch nicht zu sehen war. Ein Blick in die Betriebsanleitung meines Fahrzeuges sagte mir, dass es sich hierbei um das Zeichen für "Abgas" handelte. Anschließend setzte ich mich mit meinem Autohändler in Verbindung und informierte ihn über den aktuellen Stand der Dinge. Mit ihm gemeinsam einigte ich erstmal darauf, mit dem Fahrzeug in eine umliegende Werkstatt zu fahren und das Auto dort auslesen zu lassen, um dabei herauszufinden, um welchen Fehler es sich genau handelt. Also fuhr ich zu einer Werkstatt und erfuhr, dass es sich bei dem Fehler um einen Verbrennungsaussetzer des Zyl. 3 handelte (sprich: eine defekte Zündkerze bzw. einen Defekt in der Zündspule). Ich ließ mir daraufhin gleich vom Mechaniker ein paar Kostenvoranschläge machen und rief daran anschließend wieder meinen Händler an, um gemeinsam mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Dieser jedoch stellte sich stur und verwies mich auf die Tatsache, dass es sich bei Zündkerzen bzw. Zündspulen um Verschleißteile handelt und er als Verkäufer nicht dafür zuständig wäre, mir diese zu ersetzen. Soweit auch ganz logisch (sogar für mich als Laien).

Zündkerzen bzw. Zündspulen sind tatsächlich Verschleißteile. Nun habe ich jedoch von jemandem (der es wissen muss) gehört, dass es speziell in meinem Fall (sprich: Käufer, der das Fahrzeug weniger als 1 Monat besitzt und dabei bloß ca. 250 km gefahren ist) eine Ausnahme dieser Regelung geben soll. Laut ihm kann man bei einer solch kurzen Zeitspanne und so wenigen gefahrenen Kilometern nicht direkt von rechtmäßigem Verschleiß ausgehen. Dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebraucht-, statt um einen Neuwagen handelt ist seiner Meinung dabei unrelevant.

Laut Service-Heft wurden die Zündkerzen zuletzt vor 2 Jahren und etwa 30.000 km gewechselt.

Was haltet ihr davon? Habt ihr schon einmal etwas davon gehört, dass in meinem speziellen Fall der Verkäufer des Fahrzeuges die Verschleißteile auf eigene Kosten wechseln muss? Wenn ja würde mich auch interessieren, wo man hier im Internet die gesetzlichen Richtlinien bzw. Urteile dafür findet. Wisst ihr wie zuverlässig so ein Auslese-Test in einer Werkstatt ist?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Gebrauchtwagen, Kosten, Gewährleistung, ausnahmen, Verschleissteile

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