TELEKOM WILL GELD FÜR REPARATUR! (TROTZ GEWÄHRLEISTUNG?)
Hallo vor zwei Jahren habe ich ein Vertragshandy von der Telekom bekommen. Der Vertrag läuft nächste Woche ab und ich wollte das Handy nochmal zur Reparatur schicken weil 1) der Touchscreen hängt (hoffe ihr versteht was ich meine) 2) das handy von selbst ausgeht, nur das samsung logo blinkt also samsung logo wieder aus wiedr samsung logo und so weiter
nun mein handy ist paar mal runter gefallen und hat unten da wo die USB Büchse ist eine schramme und deswegen meiner der mitarbeiter das wird 159€ kosten weil das gerät beschädigt ist???? Hallo so viel geld ich glaube ich spinne. man braucht ja nicht das gerät auszuwechseln, hauptsache hören diese maken auf das handy ist ein S3
weiß einer bescheid und kann helfen? :-(
vielen dank
6 Antworten
Gesetzlich hast du nur ein halbes Jahr Garantie. Das bedeutet das der Händler beweisen muss das DU das Handy kaputt gemacht hast. Kann er das nicht muss er annehmen, dass das schon so war und muss das kostenlos reparieren. Danach hast du nur eine Gewährleistung. Das bedeutet das DU beweisen musst dass das schon bei Auslieferung kaputt war. Kannst du das nicht musst du die Reparatur zahlen, weil man dann annimmt dass das Gerät als DU es gekauft hast in Ordnung war und DU das Gerät kaputt gemacht hast.
Sprich du hast keine Chance wenn du nicht beweisen kannst das du nichts dafür kannst. Das unten ne Schramme ist weil es hingefallen ist macht das ganze sogar noch viel schwieriger.
Stimmt. Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Hab ich etwas komisch formuliert, danke. Aber das ändert nichts am Rest den ich geschrieben hab.
Hier ein guter Link dazu http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Hallo yolomolo,
du hast hier ja bereits viele Antworten erhalten. Gerne würde ich auch noch kurz ein paar Worte dazu schreiben.
Es besteht eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Gewährleistung bedeutet, dass die Ware frei von Mängeln übergeben werden muss. Da du jetzt, nach fast zwei Jahren dein Handy wegen eines Mangels einschicken möchtest, gehe ich davon aus, dass die Fehler nicht von Anfang an bestanden. Nach sechs Monaten (ab Kaufdatum) gilt die Beweislastumkehr. Das heißt, du musst beweisen, dass der Fehler bereits seit Kauf besteht. Da du zusätzlich schreibst, dass es dir einige Male runtergefallen ist, kommt die Gewährleistung nicht zum tragen.
Viele Grüße Tobias P. von Telekom hilft
Da es ja kein Fehler von Samsung ist, ist das auch keine Gewährleistung. Du hast das falsch behandelt, ist also dein Fehler und damit auch deine Kosten.
Wenn ich meinen Laptop paar Mal runterwerfe, kann ich auch nicht erwarten, dass das kostenlos repariert wird ;)
Zwei Antworten: erstens gilt die GEWÄHRLEISTUNG nur für Schäden, die schon beim Kauf (also in der GARANTIE Zeit vorlagen) und zweites nicht für selbst verursachte Schäden (Sturz).
Hast du das Gerät vorher selber bereits mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und geschaut ob deine "Fehler" noch immer dann da sind? Und zum anderen musst du es ja nicht zu diesem Preis "reparieren" lassen sondern kannst es ablehnen und unrepariert zurück verlangen - ist ja, denk ich, nur ein Kostenvoranschlag, denn ohne vorherige Absprache der Kosten darf es nicht so ohne weiteres repariert werden.
Falsch! Samsung gibt 12 Monate Garantie auf seine Smartphones. Verwechsle bitte nicht die Herstellergarantie mit der gesetzlichen "Gewährleistung"! :)