TELEKOM WILL GELD FÜR REPARATUR! (TROTZ GEWÄHRLEISTUNG?)

6 Antworten

Gesetzlich hast du nur ein halbes Jahr Garantie. Das bedeutet das der Händler beweisen muss das DU das Handy kaputt gemacht hast. Kann er das nicht muss er annehmen, dass das schon so war und muss das kostenlos reparieren. Danach hast du nur eine Gewährleistung. Das bedeutet das DU beweisen musst dass das schon bei Auslieferung kaputt war. Kannst du das nicht musst du die Reparatur zahlen, weil man dann annimmt dass das Gerät als DU es gekauft hast in Ordnung war und DU das Gerät kaputt gemacht hast.

Sprich du hast keine Chance wenn du nicht beweisen kannst das du nichts dafür kannst. Das unten ne Schramme ist weil es hingefallen ist macht das ganze sogar noch viel schwieriger.


WolverineCTX  01.03.2015, 18:48
Gesetzlich hast du nur ein halbes Jahr Garantie.

Falsch! Samsung gibt 12 Monate Garantie auf seine Smartphones. Verwechsle bitte nicht die Herstellergarantie mit der gesetzlichen "Gewährleistung"! :)

1

Hallo yolomolo,

du hast hier ja bereits viele Antworten erhalten. Gerne würde ich auch noch kurz ein paar Worte dazu schreiben.

Es besteht eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Gewährleistung bedeutet, dass die Ware frei von Mängeln übergeben werden muss. Da du jetzt, nach fast zwei Jahren dein Handy wegen eines Mangels einschicken möchtest, gehe ich davon aus, dass die Fehler nicht von Anfang an bestanden. Nach sechs Monaten (ab Kaufdatum) gilt die Beweislastumkehr. Das heißt, du musst beweisen, dass der Fehler bereits seit Kauf besteht. Da du zusätzlich schreibst, dass es dir einige Male runtergefallen ist, kommt die Gewährleistung nicht zum tragen.

Viele Grüße Tobias P. von Telekom hilft

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Da es ja kein Fehler von Samsung ist, ist das auch keine Gewährleistung. Du hast das falsch behandelt, ist also dein Fehler und damit auch deine Kosten.

Wenn ich meinen Laptop paar Mal runterwerfe, kann ich auch nicht erwarten, dass das kostenlos repariert wird ;)

Zwei Antworten: erstens gilt die GEWÄHRLEISTUNG nur für Schäden, die schon beim Kauf (also in der GARANTIE Zeit vorlagen) und zweites nicht für selbst verursachte Schäden (Sturz).

Hast du das Gerät vorher selber bereits mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und geschaut ob deine "Fehler" noch immer dann da sind? Und zum anderen musst du es ja nicht zu diesem Preis "reparieren" lassen sondern kannst es ablehnen und unrepariert zurück verlangen - ist ja, denk ich, nur ein Kostenvoranschlag, denn ohne vorherige Absprache der Kosten darf es nicht so ohne weiteres repariert werden.