pferd rückgaberecht händler wegen mangel
Haben vor 5 wochen ein 7-jähriges angeblich gesundes pferd vom händler gekauft, es stellte sich aber heraus das er headshaker ist also eine unheilbare erkrankung des gesichtsnerv hat und schon seit einem halben jahr eine augenentzündung hat durch die er schon eine zyste im auge hat. 2 Tierärzte haben das bestätigt. Der Händler will das Pferd nicht mehr zurücknehmen sondern nur austauschen aber wir wollen keins mehr von dem. Was sollen wir machen und was sind unsere Rechte? Muss er das pferd zurücknehmen? Wir haben das Pferd per Handschlag gekauft und für eine 14-jährige.
7 Antworten
Das sind Dinge die du davor feststellen hättest müssen. Headshaking merkt man beim Umgang und spätestens beim reiten. Und bei der Zyste hättest du vor dem kauf einfach mal den TA fragen müssen. Spätestens dann wäre die Augenentzündung aufgefallen.
Du kannst also froh sein das du ein " neues " noch bekommst.
Und beim nächsten Pferd ein paar ! Mal probereiten. Auch mal unangekündigt vorbei schauen, und eine AKU machen. Dazu kommt das man Pferde immer mit einem richtigen Vertrag kaufen sollte. Das erspart ärger. Habt ihr den wenigstens die Papiere?
Zunächst, dieses Hätte, Würde, Müsste, Täterä, ist alles Quatsch.
Pferdegeschäfte, oh je oh je. Da gibt es kein Schwarz/weiß, viel zu viel Emotionen, viel zu viel Unwissenheit.
Ein Mangel wird schriftlich angezeigt, dazu wird eine Frist gesetzt, nach Ablauf wird eine Nachfrist gesetzt, dann wird scharf geschossen.
Ein Gutachten, was den Trigeminus reizt und was mit den Augen ist, sollte aber schon da sein, denn die Beweislast liegt bei Dir. Dazu ein Anwalt, der sich mit Pferdesachen auskennt suchen, aber erst einsetzen wenn es notwendig ist, Anwälte können auch viel kaputt machen.
Der Vorschlag des Tausch kann die Abkürzung sein, überlege es Dir, denn es kann 2 Jahre dauern bis Du Dein Recht durchsetzen kannst. Und vergesse nicht, Pferdeleute sind eigentlich immer Pleite, also bevor Du einem „Nackten Mann in die Tasche fasst“, prüfe das vorher.
Nun, Du musst die Lage peilen und Deinen Gegner einschätzen lernen. Dann die Strategie entwickeln. Und denke an die Tochter, muss sie das alles erleben? Vlt. ist Nachgeben und tauschen besser, der Tochter zuliebe.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Auch auf dem Rücken eines Pferdes.
Die periodische Augenentzündung ist ein Gewährsmangel, nach dem der Händler das Pferd zurück zu nehmen hat.
Ist es denn eine solche?
Habt ihr denn auf die Ankaufsuntersuchung verzichtet?
Ansonsten: auf keinen Fall mehr ein Pferd per Handschlag kaufen, wenn ihr Pech habt, kostet es euch ganz schön Lehrgeld. Da habt ihr nämlich ein Pferd stehen, das nur Kosten verursacht und kein anderer kaufen wird. Ihr habt keinen Kaufvertrag und somit seid ihr jetzt die Dummen. Bevor ihr mit diesem kranken Pferd da steht, lasst euch von ihm ein anderes geben - und bitte lasst bei dem Tauschpferd eine AKU machen!
Der Händler bietet euch Wandlung an - die würde ich dringend annehmen, Geld bekommt man nie zurück. Das einzige was euch übrig bleibt ist bei diesem Händler das beste Pferd herauszusuchen und dieses dann mitzunehmen. (So ist das nun mal leider bei den meisten Händlern).
Würde euch vorschlagen das jüngste Pferd dort herauszusuchen. Selbst wenn dann dieses Pferd noch nicht geritten ist oder noch beritten werden muß habt ihr zumindest altershalber eine höhere Chance auf ein zumindest gesünderes Tier.
Pferde werden da (leider) wie eine Ware vor Gericht gesehen. Somit hat der Händler das Recht auf "Nachbesserung". Ich würde das Angebot annehmen da sich Handschlaggeschäfte schwer Beweisen lassen.