Hallo, mal angenommen ich habe letztes Jahr ein Schrank in einem Möbelhaus gekauft. Inzwischen löst sich Lackklebefolie (nenne ich mal so) von der Tür wo auch ein großer Spiegel aufgeklebt ist. Die Tür schließt nicht mehr (Spalt oben ca. 5cm).

Daraufhin melde ich den Vorfall dem Möbelhaus, die nach Rücksprache mit dem Herstelle mir 2 Angebote machten:

a) 20€ Preisnachlass b) Rückabwicklung weil es diesen Schrank nicht mehr gibt und damit keine Nacherfüllung sattfinden kann- dafür soll ich 25% der Kaufsumme als Nutzungsgebühr für den Schrank bezahlen. Laut meiner Recherchen ist der Punkt nicht in dem europäischen Urteil geregelt. oder?

Ist das rechtens?

Ic h danke im voraus