Darf mein Vorgesetzter mündlich, ab sofort, Kernarbeitszeiten vorschreiben?

Hallo, folgende Thematik.

Bei uns im Unternehmen gibt es das flexible Arbeitszeitmodell und Gleitzeit. Kernzeiten gibt es nicht. Genauer Wortlaut in der Betriebsvereinbarung: "Es sind keine Kernzeiten festgelegt.".

Hier gibt es dann zwei Unterschiedliche Sachen.

Einmal, ein Supportteam, das trotz gültiger Betriebsvereinbarung verpflichtet wird, von 8-17 Uhr anwesend zu sein. Hierdurch werden sowohl das flexible Arbeitszeitmodell, sowie die Gleitzeit, verhindert. Eine "Entschädigung" für diesen wegfallenden Bonus gibt es nicht.

Dann gibt es die übrigen Teams, die ab sofort, mündlich, verpflichtet wurden, die Kernarbeitszeiten von 9-16 Uhr einzuhalten. Ebenfalls ohne Entschädigung für die Einschränkung der vertraglich festgelegten Arbeitszeitregelungen. Hierdurch wird das flexible Arbeitszeitmodell eingeschränkt.

Als Sahnehäubchen oben drauf, gelten diese Regelungen für einige wenige Mitarbeiter nicht. Diese können weiterhin kommen und gehen wann sie möchten, ohne Probleme zu befürchten. Alle Mitarbeiter haben denselben Verantwortungsumfang im Unternehmen. Sprich, alle machen so ziemlich die selbe Tätigkeit, nur betreuen einen anderen Kundenstamm; der allerdings auch gerne mal umgeworfen wird.

Meine Frage daher:

Darf der Arbeitgeber dies einfach so, ohne beidseitige (schriftliche) Zustimmung bzw. Anpassung des Arbeitsvertrages, machen?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gesetz, Arbeitszeit, Unternehmen, Betriebsvereinbarung, Gleitzeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
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