Audi R8 Getriebe hinüber, 5 Monate nach Gebrauchtkauf

Ich habe mir im Juli einen kleinen Traum erfüllt und in Süddeutschland einen Audi R8 gekauft. Gebraucht und bei 68.000km (jetzt 76.000).

Ich hatte schon in den ersten Wochen nach dem Kauf einige Probleme mit dem 2ten Gang des R8's (schwer reinzukriegen, würde manchmal kratzgeräusche hören obwohl Kupplung komplett unten war). Ich dachte mir, das läge daran, dass ich mir noch nicht am Auto gewöhnt bin und sich das mit der Zeit legen würde.

Nach einiger Weile traten auch Probleme mit dem einlegen des dritten Ganges (vom 2. Gang) ein (kein schnelles schalten möglich. Kann nur geschmeidig in den 3. schalten wenn ich kurz im Leerlauf bin).

Habe das Auto hier zu Audi gebracht. Die meinten, erstmal Getriebeöl wechseln und dann schauen. Das Problem besteht immer noch, und jetzt schlagen die mir vor, das Getriebe komplett zu ändern weil die anscheinend keine Getriebe flicken.

Wir warten noch auf Antwort von Audi bezgl. Kulanz da das Auto ja immer bei Audi instand gehaltet wurde und es ja eigtl. immer nur im Strassenverkehr unterwegs war.

Da ja immer noch die Gewährleistung greift und wir innerhalb der ersten 6 Monaten nach Kaufdatum liegen, würde es mich interessieren wie das ganze ausschaut, sollte sich Audi weigern Kulant zu sein. Was auch noch ausschlaggebend sein könnte ist, dass ich das Auto in Estland registriert habe (ich bin hier wohnhaft). Aber das sollte sofern ich mich informiert habe bei der Gewährleistung doch nichts ändern, da es sich um einen Händler-> Privatkauf handelte?

Auto, Audi, Gewährleistung
Nach 5 Monaten Mängel an Eheringen/ Schmuck. Vorgehen Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung
Vorgehen bei Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung?

Meine Eltern haben sich neue Eheringe gekauft und diese am 18. Mai 13 erhalten. Vor Kurzem stellte meine Mutter fest, dass ihr Ring auf einmal diverse Mängel aufzeigt. Sprich er sieht aus, als hätte er mehrere Tage in Säure gelegen. Dies war natürlich nicht der Fall. Meine Mutter arbeitet im Büro und erledigt Zuhause normale Haushaltstätigkeiten. Mitte Oktober hat Sie den Ring zum Juwelier zurückgebracht. Der Verkäufer stellte auch gleich fest, dass das nicht normal sei und er sich darum kümmern wird. Nach 3 Wochen hatte sich immer noch keiner gemeldet und meine Mutter rief beim Juwelier an. Dieser teilte ihr mit, dass der Hersteller behauptet, meine Mutter hätte den Ring unsachgemäß getragen und dadurch wären Kratzer, Korrosionsschäden und die Lockerung der Ziersteine entstanden. Wir sind der Meinung, dass es sich eindeutig um einen Materialfehler handelt, da meine Mutter an allen Fingern Ringe trägt und keiner so aus sieht wie der neue Ehering. Bei allen Ringen (auch dem neuen Ehering) handelt es sich um 333 Gold.

Gem. des Herstellers würde ihr ein neuer Ersatzring nicht zustehen. Sie würden ihn jedoch für 25€ „reparieren“. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob der Ring in 4 Monaten nicht wieder so aussieht. Darüber hinaus gehen wir ja von einem Materialfehler bei der Herstellung aus, weshalb meine Eltern auch nicht bereit sind 25€ für die Reparatur zu zahlen wenn das Material trotzdem fehlerhaft bleibt. Bei der direkten Nachfrage beim Hersteller erhielt meine Mutter die gleiche Antwort wie vom Verkäufer.

Auch der Ehering meines Vaters, der ihn nur gelegentlich trägt (nicht bei der Arbeit) sieht aus, wie ein altes zerschlissenes Blechteil, hat aber noch keinen Korrosionsschaden. Der Ring meiner Mutter befindet sich noch beim Hersteller und man wartet jetzt auf eine Antwort von ihr.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Beide Ringe befinden sich doch noch in der Gewährleistungszeit. Kann sie neue Ringe bzw. die Rückerstattung des Preises beim Juwelier verlangen? Die Rückerstattung oder neue Eheringe wären uns da natürlich lieber, da wir bei einer Reparatur befürchten, dass es sich wirklich um schadhaftes Material handelt und die Ringe nach ein paar Monaten wieder so unansehnlich aussehen.

  2. Muss sie eine Reparatur/ Nachbesserung akzeptieren oder kann Sie gleich die Lieferung von mangelfreien Ringen verlangen?

  3. Wenn der Verkäufer nur einer „Reparatur“ zustimmt, beginnt die Gewährleistungszeit dann von vorne? Was ist wenn die Korrosionsschäden nur „überlackiert“ werden und in 5 Monaten sehen die Ringe wieder so schlimm aus? Und auf einmal ist der Käufer in der Beweispflicht. Dann wird es ja noch schwieriger sein Recht geltend zu machen.

Ich danke zunächst jedem der sich meine Fragen anschaut und hoffe auf die ein oder andere Antwort.

LG Hola

Schmuck, Recht, Sachmangel, Gewährleistung, Käuferschutz, Ehering
Habe ich das Recht ein neues Handy zu bekommen? ( Garantie )

Habe ein 1,5 Jahre altes Handy, welches vor kurzem einen kleinen Defekt hatte ( Hat keine Speicherkarten mehr erkannt - Sd Karten Slot war kaputt ) zum Saturn gebracht. Habe bevor ich das Handy zurück gegeben hatte, das komplette Handy überprüft ( Auf Funtionen und auf Gebrauchsspuren), da wenn ich es schon zurückgebe auch andere Probleme/Fehler melde und das das Handy keinen neuen Kratzer oder Riss bekommt. Es war alles wie gewohnt... Alles ging außer Mp3 Player, Eigene Dateien und Galerie, weil der Kartenslot ja kaputt war. Nach 3 Wochen ( Gestern ) habe ich das Handy abgeholt. Mir wurde von dem Mitarbeiter gesagt, dass der Kartenslot nicht repariert werden kann, da ein Feuchtigkeitsschaden vorliegt. ( Was überhaupt nicht sein kann - Habe das Handy nie außer Acht gelassen und wenn es mit Feuchtigkeit in Verbindung käme, wüsste ich davon.) Ich war etwas sprachlos und habe das Handy kommentarlos entgegen genommen und meine Unterschrift abgegeben, dass ich das Gerät erhalten habe.( Das Gerät war nicht verpackt, kenne es sonst bei meinen vorherigen Handys so, dass sie in Luftpolsterfolie verpackt waren ) Zuhause habe ich dann gemerkt, dass das Handy irgendwie anders ist. Es startete neu bzw. schaltet sich aus sobald es eine kleine Erschütterung bekommt. ( starkes Schütteln oder ganz normales Hinlegen auf eine glatte, harte Fläche ) Außerdem leuchtet die Menütaste nicht mehr. Dann habe ich überlegt und war mir sicher das weder der Knopf noch das Handy so kaputt waren. Was soll ich jetzt tun ? Habe ich Recht oder müsste ich einen Anwalt einschalten? Müsste ich mit Samsung diskutieren oder mit Saturn ? Kann ich das Handy überhaupt nach dem angeblichen "Feuchtigkeitsschaden" überhaupt noch einschicken lassen ?! Bitte helft mir... bin echt verzweifelt :(

Handy, Samsung, Recht, Gesetz, Reparatur, Garantie, Gewährleistung, Kunden, Saturn
Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?

Hallo Community, es geht um folgenden Fall: Ich habe im November 2010 ein Heimkinosystem im Wert von 2000€ mit einer 5 Jahres Garantieerweiterung gekauft. Anfang dieses Jahres traten zum ersten mal diverse Defekte auf ( Touchbedienung ohne Funktion, Softwareupdate nicht möglich, etc.). Daraufhin habe ich das System zur Reparatur abgegeben. Es wurden diverse Teile getauscht und ich habe das Gerät nach 3 Wochen wieder bekommen. Die Fehler waren allerdings weiterhin vorhanden.

Also habe ich das Gerät wieder eingeschickt und es hat 2 Monate gedauert bis ich es zurück erhalten habe. Es wurden wieder diverse Teile gewechselt aber einige Fehler waren immer noch vorhanden.

Der Verkäufer möchte das Gerät nun wieder reparieren lassen was mir aber sinnlos erscheint da alle Wichtigen Teile schon getauscht wurden und es keine Besserung gab.

Ich möchte nach Möglichkeit nun vom Kaufvertrag zurücktreten und oder ein neues Gerät erhalten. Dies verweigert mir der Verkäufer aber und zieht es erst in Erwägung falls das Heimkinosystem irreparabel ist.

Meine Fragen: Wann gilt ein Gerät als irreparabel? Welche Möglichkeiten habe ich ein anderes Gerät zu erhalten oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Hier noch die AGB's des Verkäufers: http://data.mediamarkt.de/plattform/service/plusgarantie/AGBs_MediaMarkt_Plusgarantie_TV_Hifi.pdf

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, HiFi, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Reklamation
Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi

Hallo Community,

ich habe derzeit ein rechtliches Problem mit meinem Fahrrad: Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein neues Rad bei Aldi gekauft. Leider ist dieses vor ca 1 Woche kaputt gegangen (Zug der Gangschaltung gerissen). Vor ca 3 Tagen habe ich also das Rad zu Aldi gebracht. Dort wurde mir gesagt das dieses leider für 14 Tage zum Händler eingeschickt werden müsste für eine Reparatur. Zwar ärgerlich aber rechtlich einwandfrei, da soweit ich weiß der Verkäufer 2x nachbessern darf. Allerdings habe ich heute abend (19:30!) einen meiner Meinung nach unverschämten Anruf von Aldi erhalten ich soll "sofort" mein Rad abholen. Das Rad kann von Aldi nicht repariert werden und ein Einschicken wäre seitens Aldi nicht möglich. Er wollte mir eine Nummer geben damit ich mich mit dem Zwischenhändler kurzschließen soll um einen Reparaturtermin zu besprechen. Allerdings ist meines Wissens nach der Verkäufer selbst in der Pflicht das Rad zu reparieren! Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen. Deshalb habe ich dies abgelehnt. Der Anrufer von Aldi war außer sich. Er sagte er habe seine Pflicht erfüllt indem er mir eine Kontaktaddresse rausgesucht hat. Meine Meinung ist da eine Andere. Soweit ich weiß ist der Verkäufer und nicht der Zwischenhändler in der Pflicht. Ich habe von Aldi einen Einlieferungsbeleg für die Reparatur und eine mündliche Zusage (Freundin als Zeuge) das mein Rad in spätestens 14 Tagen repariert sein soll. Kann mir bitte jemand etwas zur Rechtslage sagen oder wie ich mich am besten verhalten soll? Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich, ich konnte da leider nix finden. Ich hoffe doch das ich zumindes noch mal mein Geld wieder bekomme wenn der Service schon s*****e ist... Wäre Toll wenn jemand meine Vermutung bestärken könnte.

Fahrrad, Anwalt, ALDI, Garantie, Gewährleistung, Rechtslage
Motorsteuergerät Kaputt nach einer Woche (Kauf beim Händler)

Wir haben vor ca. einem Monat ein Opel Vectra Gts BJ 2003 KM: ca. 60000 gekauft. Nach einer Woche sprang das Auto nicht mehr und wir mussten die Pannenhilfe rufen damit der Starthilfe leistet. Nachher beschleunigte das Auto nicht wie Gewünscht, und hat einfach geblockt wenn man auf den Gas drückte. Danach sind wir zum Opel- Service gegangen. Der sagte dass das Motorsteuergerät kaputt ist und der mehr als 1000 Euro kostet. Daraufhin haben wir den Händler angerufen und der hat gesagt dass wir das Auto zu ihm bringen sollen damit er das bei sich repariert. Nach 1,5 Wochen hat er endlich selber herausgefunden dass tatsächlich das Motorsteuergerät kaputt ist. Da hat unser Problem eigentlich angefangen. Zuerst wollte er die Schuld auf die Pannenhilfe aufschieben, dass der die Starthilfe nicht richtig gemacht hätte. Die wiederum wollten Natürlich ein Beweis von Händler dass das tatsächlich ihre schuld sei und der Händler konnte das nicht beweisen. Jetzt will der Händler dass wir für den Großteil des Schadens aufkommen, da anscheinend die Garantie das Motorsteuergerät nicht beinhaltet. Wir wissen jedoch dass der Händler gesetzlich eine Gewährleistung geben muss, und der beinhaltet alles. Wir wissen auch dass der Schaden vom Händler ausgegangen wird das es in den ersten 6 Monaten kaputt ging.

Jetzt ist eigentlich meine Frage. Wir werden jetzt höchstwahrscheinlich zum Gericht gehen da der Händler uns übers Ohr hauen will. Ist unsere Chance dass wir beim Gericht gewinnen Hoch oder Niedrig? Und das Auto ist immer noch beim Händler und der ist 200 km entfernt von hier, sollen wir unser Auto holen oder was sollen wir machen? Brauche wirklich dringend Hilfe

Auto, Recht, Gewährleistung, Händler, Opel, Motorsteuergerät
Gewährleistung auf Ceranfeld

Hallo an alle,

ich habe Ende letzten Jahres eine Küche mit Einbaugeräten erworben. am 01.03. nich inerhab der ersten 6 Monate ist das Ceranfeld gesprungen. Dies geschah ohne Einwirkung meinerseits. Mir ist also nicht aus das Feld gefallen oder dergleichen.

Nach einem Telefonat mit dem Händler wurde ich an den Support des Hersteller weiter verwiesen. Im Telefonat mit dem Hersteller Support wurde mir mittgeteilt, dass sich ein Service-Techniker das Feld vor Ort anschauen könnte. Der Spaß kostet 50€ inkl. Mehrwehrtsteuer, dass die Anfahrt noch hinzu kommt wurde mir von der Hotline verschwiegen. Außerdem war im Telefonat heraus zuhören, dass so etwas nicht in die Gewährleistungen fallen würde (Sofern es nach dem hersteller geht). Trotzdem vereinbarte ich einen Termin für einen Techniker.

Der Techniker rief mich am nächsten Tag an und teilte mir mit, dass er gerne vorbei käme, allerdings von Hersteller, bei dem er auch nur als Subunternehmer beschäftigt sei, die Anweisung habe, Ceranfelder nur 2 Wochen nach Aufbau/Abholung zu tauschen. Er begrünbdete dies mit der Aussage, dass Ceranfelder entweder in den ersten 2 Wochen kaputt gehen würde, was auf einen Transport oder Materialfehler hindeutet, oder nicht kaputt gehen würde.

Ich hoffe ihr konntet mir alle folgen. Zusammenfassung: Ich habe eine neue Küche, bei der das Ceranfeld defekt ist. Mein Händler zieht sich aus der Affäre und der Hersteller sagt es sei kein Garantiefall.

Habt ihr ähnliche Probleme gehabt oder kann jemand diese Vorgehensweise bei Kochfelder bestätigen? Ich habe leider keine Informationen zur Sachlage gefunden.

Viele Grüße Thomas

Küche, Haushaltsgeräte, Garantie, Gewährleistung
Handy kaputt was am besten machen? (media markt, gewährleistung, garantie, handy)

hallo liebe community,

am 25.09.2012 habe ich mir das samsung galaxy nexus 9250i beim medi markt gekauft knapp zwei monate später also ende november war ich beim media markt weil die vibration nicht mehr funktionierte die haben es natürlich gleich eingeschickt. es kam 12 tage später bei mir wieder an.

leider mit kratzern im display deswegen wurde es gleich nochmal eingeschickt 34tage später habe ich es wieder bekommen- ein neues display kam rein die kosten musste media markt übernehmen.

am 14.01.2013 wurde es gleich nochmal eingeschickt diesmal wegen einem anderen fehlers nämlich ich konnte nicht mehr telefonieren. also ich konnte zwar leute anrufen aber die person gegenüber konnte mich manchmal sehr schlecht oder sogar manchmal gar nicht hören, wenn ich lautsprecher eingeschaltet hatte war es ganz normal, aber halt nur mit lautsprecher ganz normal wie schon geschrieben konnte man mich gar nicht bzw. schlecht verstehen. deshalb nochmal eingeschickt 10tage soäter wieder bekommen. alles sei aufgehoben und die sprachfunktion und sprachqualität sei jetzt gemäß den hersteller angaben.

und jetzt am 11.02.2013 der gleiche fehler nochmal die person gegenüber kann mich beim telefonieren gar nicht oder sehr schlecht verstehen.

was soll ich jetzt machen es sind gerade mal etwas mehr als 4monate vergangen seitdem ich das handy hab. ich will es nicht nochmal einschicken denn das handy hat anscheinend grund auf irgendwelche probleme.

soweit ich weiß hat media markt das recht zweimal nachzubessern. mir wurde beim media markt aber mitgeteilt das der kratzer nicht zu den nachbesserungen zählt. und software fehler würden dazu auch nicht zählen haben die gemeint.

was kann ich jetzt machen ? nochmal einschicken will ich es nicht

ich will entweder vom kaufvertrag zurücktreten oder ein neues gerät was kann ich da jetzt machen

danke im vorraus

gruß oz

Handy, Kaufvertrag, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Saturn
Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

Grundlagen, Elektro, Garantie, Gewährleistung, Haftung, Jura, juristisch, Leuchtmittel, Rechtsgrundlage
Thermostat und Wasserpumpe defekt - Gewährleistung oder nicht?

Hallo,

ich habe mir im Juni einen gebrauchten Seat Ibiza von 2008 mit 39.000 km bei einen Händler gekauft. Es war alles in Ordnung TÜV usw. war neu nur kein Service (seit 2010) gemacht bei 15.000 km. Als ich vor einiger Zeit die Heizung einschalten wollte, habe ich bemerkt das daraus nur eiskalte Luft kam, auch wenn ich auf 30° gestellt hab. (Climatronic). Daraufhin habe ich mit dem Händler vereinbart das ich das Auto in eine bestimmte Werstatt stelle. Leider hat beim Nachhausefahren einen Tag vor dem Termin (und einen Tag nachdem ich festgestellt habe das die Heizung nicht geht) die Kühlwasser/temperaturanzeige angefangen zu blinken. Ich bin dann noch ca. 1km bis zur nächsten Werkstatt gefahren. Wasser war fast komplett leer. Die andere Werkstatt hat dann das Auto dort abgeschleppt und mir gesagt, das das Thermostat defekt ist, wurde also getauscht - Heizung ging wieder. Zwei Tage später sollte ich nochmal zur Kontrolle vorbeikommen, ob nicht noch was anderes defekt ist, da beim ersten Termin alles "vollgesaut" war mit ausgelaufenen Kühlwasser und es so nicht eingeschätzt werden konnte. Tja dann sagte er mir die Wasserpumpe ist auch noch kaputt. (Kühlwasserstand wurde auch weniger) Diese wurde nun heute getauscht (160 €uro!!!). Der von der Werkstatt sagt, das dies alles nicht auf die Gewährleistung des Händlers geht, aber kann das wirklich sein, das nach 40.000km diese Teile schon defekt sind und vor allem, warum, denn ich habe gelesen das das Thermostat und die Pumpe in diesem Sinn nicht zusammenhängen und außerdem oft ein Autoleben lang halten!! Ich habe jetzt eine Rechnung von über 300 Euro für zwei Teile die zum selber kaufen nicht mal 100 gekostet hätten. und alles nur von der Werkstatt machen lassen, weil erst gedacht wurde es sei ein Marderschaden bzw. Garantiefall!

:((

Auto, Gewährleistung, Mechanik
Gebrauchtwagen gekauft, nach 2 Monaten Zylinderkopfdichtung defekt

Hallo,

vor etwa 2,5 Monaten (am 21.06.2012) habe ich bei einem freien Händler ein Mini Cooper (BJ 2002) 99.000km gekauft. Kaufvertrag besteht natürlich mit dem vermerk dass auf Motor und Getriebe 1 Jahr Gewährleitung besteht.

So, nach ca 500 km ist mir das Auto mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Alles ereignete sich innerhalb weniger sekunden, Auto fing bei ca tempo 120 km/h zu ruckeln und wurde plötzlich immer langsamer. Ich hatte gerade mal Zeit das Auto noch auf den Standstreifen rollen zu lassen. Dann, ADAC angerufen und die haben das Auto erstaml zu meiner Werkstatt abgeschleppt.

Am nächsten Tag rief ich den Händler an und schilderte mein Fall. Die Mitarbeiter konnten mir aber leider nichts sagen da der Geschäftsführer im Urlaub sei und er in einer Woche erst zurückkäme. "Ok" dachte ich mir "dann warte ich solange". Nach dieser besagten Woche rief ich nochmals an und ich konnte dann endlich mit dem Geschäftsfüher sprechen. Dieser meinte allerdings das sein Mechaninker im Urlaub sei und er sonst keine möglichkeit habe da Auto zu sich abschleppen zu lassen, ich solle mich doch bitte um eine weitere Woche gedulden. Zähneknirschend habe ich dies dann hingenommen.

Nach 2 Wochen wurde das Auto dann endlich zur Werkstatt des Händlers abgeschleppt. Am nächsten Tag rief mich der Mechaniker an und meinte die Zylinderkopfdichtiung sei defekt. Es zu reparieren würde ca 700- 800 Euro kosten. Ich sagte "ok es läuft ja eh über die Garantie" er wiederrum "da wäre ich mir nicht so sicher da die Zylinderkopfdichtung unter Verschleissteil läuft". Ich war natürlich skeptisch und rief umgehend den Händler an. Dieser war bereits informiert und meinte exakt dasselbe wie der Mechaniker "die Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleissteil". Und somit müsse er für die Kosten nicht aufkommen. Ich war damit natürlich nicht einverstanden da ich mich im vorfeld informiert hatte. Im verlauf des Gespräches kam der Händler mir "entgegen" und er würde die hälfte der kosten üpbernehmen, da ich ja das Auto erst vor 2,5 Monaten bei ihm gekauft hatte. Aber ich sehe trotz allem nicht ein das ich da überhaupt was bezahlen muss da ich ja anspruch auf 1 Gewährlestung habe, das Auto gerade mal vor 2,5 Monaten bei Ihm gekauft habe und lediglich 500 km weit gekommen bin. Der Händler stellt sich nun sturr.

Ich bin nun zum entschluss gekommen ein Anwalt aufzusuchen, auch ein telefonat mit der Rechtschutz gab mir in diesem fall recht. Aber was passiert nun mit Auto? Könnte ich im besten fall vom Kaufvertrag zurücktreten?

Ich würde trotz allem gerne eure Meinung erfahren bzw ähnliche fälle sowie Tipps.

Besten Dank für lesen und Antworten :)

Hier noch mal in kurzform:

  • Auto gekauft von freiem Händler (Bj.2002 - 99,000 km)
  • Kaufvertrag besteht mit Anmerkung : "der Käufer erhält 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe
  • nach ca 2,5 Monaten bzw 500 km Zylinderkopfdichtung defekt
  • Händler weigert sich die Reperaturkosten komplett zu übernehmen, sein Angebot war die hälfte der kosten
Auto, Gebrauchtwagen, Anwalt, Kosten, Gewährleistung, Händler
Als gewerblicher Verkäufer Kommissionsverkauf im Kundenauftrag ohne Gewährleistung?

Hallo.

Ist es rechtlich korrekt dass ein Händler (der auch auf Gebrauchtware eine Gewährleistung geben muss und meines Wissens diese laut Gesetz im Gegensatz zu Privatleuten nicht ausschliessen kann), der im Kundenauftrag Waren verkauft, in dem Fall auf das Ausstellen einer Rechnung verzichten und auch jegliche Gewährleistung ausschliessen kann?

Ich persönlich habe den Eindruck, dass das eine neue Mode von Händlern ist, die teure elektronische Gebrauchtgeräte verkaufen, um eben um die Gewährleistung rum zu kommen. Zumindest habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit häufiger solche "Kommissionsware" von Händlern angeboten wird. Jedoch auch zu Händlerpreisen (die meist etwas höher sind als beim Privatkauf).

Wie ist das in einem solchen Fall? Wenn ich beim Händler ein Gebrauchtgerät kaufe, muss es mich dann als Kunde interessieren, wo er es her hat oder gibt es diese Möglichkeit aus rechtlicher Sicht wirklich, als Händler Waren im privaten Auftrag ohne Gewährleistung und ohne Rechnung zu verkaufen?

Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre das ja schon eine krasse Gesetzeslücke, um als Händler um die Gewährleistungspflicht rum zu kommen.
Den Gebrauchtwarenankauf machen dann beispielsweise eben verschiedene Bekannte als Privatkäufer und der Händler verkauft diese Ware dann ohne Gewährleistung im Auftrag. Find ich alles schon komisch.

Gewährleistung, Gebrauchtware, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewährleistung