Hallo,

ich habe vor 5 Monaten einen Kühlschrank über Ebay gekauft. Der Kühlschrank ist nun kaputt und ist lt. Reperaturdienst nicht zu reparieren und soll ausgetauscht werden.

Der Händler bestätigt Ersatz zu liefern, behauptet aber dass er nicht verpflichtet sei das defekte Gerät zurückzunehmen und ich es selber entsorgen solle.

Ist das rechtens, bzw. kann mir jemand einen HInweis auf den passenden Paragraphen nennen?

Die Bundesregierung plant ja nun die Rücknahme jeglicher Altgeräte bei jedem X-belibigem Händler zu veranlassen, da sollte man doch meinen dass ein Gerät das innerhalb der Gewährleisung kaputt geht auch wirklich ausgetauscht wird.

Weiß jemand auch ob man erwarten kann, dass das neue Gerät bis in die Wohnung geliefert, aufgestellt und Verpackung entsorgt werden muss? Bei der Erstlieferung wurde der Kühlschrank nur bis zu 1. Bordsteinkante ausgeliefert.