Hallo,
Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers gegenüber des Käufers, dafür Sorge zu tragen, dass seine Ware frei von Mängeln ist, und diese ggf nachzubessern, falls solche zum Zeitpunkt des Verkaufes am Gerät vorliegen.
Aber wie ist es jetzt zwischen Händlern. Wie ist es wenn ich ein Geschäft habe, dort eben gewerblich verkaufe mit Rechnungen und ausgewiesener Umsatzsteuer, und ein Gerät defekt ist, das mir der Kunde zurückbringt. Muss mein Großhändler dann dafür aufkommen? Falls ja wie und wo steht wie das geregelt ist? Bei Kauf aus dem Ausland wird sowas warscheinlich schwierig sein.
Danke für Tipps, Links und Hinweise jedlicher Art, Rafael