Wie sieht die Lage aus - wie sollte ich jetzt handeln?

Hallo Leute. Ich habe mir heute über eBay Kleinanzeigen ein gebrauchten MacBook Pro für die Nutzung der Bearbeitung meiner Bilder gekauft.

Das Gerät stammt aus 2016. Das Inserat enthielt die Beschreibung des Geräts und den Hinweis, dass die Taste 2 einen optischen Mängel auswies; ansonsten sei das Gerät in einem guten Zustand.

Privatverkauf unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung.

Der Artikel ist gebraucht und voll funktionsfähig.

Nun ist es so, dass das Gerät sehr schnell an Akku verliert & das normale surfen bei niedriger Helligkeit geschätzt maximal 1 1/2 Stunden möglich sein wird.

Der Hinweis den Akku zu überprüfen und einem Service zu unterziehen wird auch offensichtlich angezeigt. Die Batteriekapazität ist deutlich reduziert.

Wie sollte ich nun am besten vorgehen ? Ich möchte nach Möglichkeit eine Lösung finden, mit dem beide Parteien eiverstanden sind. Habe ich im Ernstfall theoretisch Pech gehabt & muss bei Bedarf einen neuen Akku einsetzen lassen, oder gibt es in solchen Fällen eine andere Regel bezüglich der evtl. Rücknahme? Immerhin wurde die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, die Rückname ist damit aber doch nicht betroffen? Ich kenne mich damit nicht aus. Immerhin hat man mich diesbezüglich nicht in Kenntnis gesetzt, meine Entscheidung wäre dann wahrscheinlich anders ausgefallen & ich hätte das Gerät nicht gekauft.

Ich wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

Liebe Grüße

Apple, Technik, Betrug, Recht, Kleinanzeigen, Gewährleistung, Rücknahme, Rücknahmepflicht, Sachmängelhaftung
Meine Spülmaschine ist kaputt und der Hersteller will trotz Garantie nichts tun?

Hallo,

Folgendes: meine Spülmaschine ist seit Ende Januar kaputt. Also sie funktioniert noch, aber sie sammelt extrem kalk an, trotz dessen das ich die höchste Kalkabwehr und Salzverbrauchsstufe eingestellt habe und das Wasser in unserer Region eigentlich eher weich ist. Wenn ich spüle sammelt sich auf dem Geschirr unmengen an Kalk an, den ich bis heute nicht mehr von diesem weg gekriegt habe. Daher hab ich die Spülmaschine auf Eis gelegt seitdem.

Ich habe noch 1 Jahr und 7 Monate Garantie darauf, da die Maschine erst 5 Monate alt ist. Ich habe dort Ende Januar angerufen, das Problem geschildert, sowie einige Bilder geschickt. Und die haben mir bei deren Kundensupport gesagt, dass sich innerhalb von 5-10 Werktagen einer bei mir melden wird und sich das Problem anschaut.

Im Februar hatte ich einen Kontakt bei wem ich die Spüle waschen konnte, weshalb meine eigene Spülmaschine mir selbst in vergessenheit geraten ist. Anfang März hab ich festgestellt, dass sich seit meinem Anruf im Januar keiner gemeldet hat, weder telefonisch noch per Mail. Deshalb habe ich nochmal angerufen und die Sachlage geschildert. Der meinte dann es wird bis Freitag der Folgewoche (also 8 Werktage) entschieden ob ich das Ding zurückschicken soll, oder ob das noch repariert werden kann.

Bis Freitag hat sich auch keiner gemeldet, weshalb ich am Dienstag der Folgewoche nochmal angerufen habe, also am 15. März. Habe nochmal die ganze Lage geschildert und betont dad ich langsam genervt bin. Die haben mir gesagt ich soll nur bis zum Ende dieser Woche warten und es wird sich schon einer melden. Mein Fall liegt bei den Technikern schon ganz oben auf den Tisch.

Das ganze ist nun auch schon wieder 2 Wochen her und ich sehr enttäuscht. Es kann nicht sein das die Maschine nach kurzer Zeit kaputt geht und ich doppelt so lange auf eine Hilfe warten muss wie überhaupt die Maschine gelaufen ist. Ich bin verzweifelt, was kann ich eurer Meinung nach tun, damit wir geholfen wird ohne eine neue Maschine zu kaufen?

Es handelt sich übrigens um eine Deutsche Firma mit gutem Image und kein China Schrott.

Haushalt, Maschine, Technik, Küche, Alltag, Recht, Spülmaschine, Garantie, Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch
Was tun, wenn Verkäufer defekte Ware zu spät abholt und Ware bereits entsorgt ist (Umtausch)?

Hallo liebe Gutefrage Community,

Ich habe ein Bürostuhl gekauft und dieser liegt noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre). Der Stuhl hat eine Garantie von ca. 11 Jahren.

Der Stuhl ist vor kurzem Defekt gegangen und der Verkäufer hat mir einen neuen Stuhl angeboten. Inhalt der Email: „Von Ihrem defekten Stuhl befreie ich Sie sobald Sie den neuen erhalten haben“.

Aufgrund keiner direkten Ansprache auf das Stichwort „Abholung des alten Stuhls“, dachte ich mir: ach cool ich kann ihn also selbst entsorgen oder abgeben und darf meinen neuen Stuhl behalten.

Der neue Stuhl wurde für KW11 vereinbart wurde im Vorfeld aber mehrmals verschoben. Letztendlich kam der Stuhl viel früher an und ab dem Liefertag des Austausch Stuhls bis heute (KW11) sind ca 17 Tage verstrichen. In den 17 Tagen hat die Firma sich nicht bei mir gemeldet.

Die Firma droht mir nun mit einer Rechnung oder ich soll den Stuhl zurückgeben.

Nachdem ich den neuen Stuhl bekommen habe, habe ich den alten direkt entsorgt (Freunden geschenkt).

Rein rechtlich, darf die Firma sich verspätet melden, obwohl die Firma über den Lieferstatus des Austausch Stuhls bescheid wusste (Versandtracking) und den alten Stuhl wieder zurückfordern? Gibt es hier eine Garantie/Umtausch Frist zur Abholung alter defekter Ware?

Ich freue mich auf eure spannenden Antworten! :)

Recht, Anwalt, Garantie, Gewährleistung, Jura, Umtausch
Samsung geplante Obsoleszenz, gibt es dazu weitere Vorwürfe oder Fälle, die bestätigt wurden?

Hallo,

es kam ja bereits vor, dass Unternehmen mit Absicht Fehler einbauen oder gewisse Materialien verwenden, die relativ schnell abnutzen, damit der Konsument dazu verpflichtet wird durch die nach kurzfristiger Zeit entstandene Funktionsuntüchtigkeit sich ein neues Gerät zu kaufen.

Die Produktionskosten und Materialien sind mit Absicht sehr billig ausgewählt worden , die aber dann für viel zu teuer und sogar für Wucherpreise verkauft werden.

Dieses Phänomen kann man bei vielen alten Geräten erkennen z.B. an alten Waschmaschinen, die viel länger halten, oder auch an alten Handys, bei denen die Akkulaufzeit viel höher ist und sie nicht so schnell defekt werden.

Nach meinen Beobachtungen und Forschungen, konnte ich erkennen, dass vor allem Geräte defekt werden, nachdem die Garantiezeit bzw. die gesetzliche Gewährleistung/Mangelhaftung überschritten worden ist, obwohl es vor dem Update noch funktionstüchtig war und keine Mängel aufzeigte.

Quelle: Epson: Vorwürfe wegen geplanter Obsoleszenz in Frankreich (pcgameshardware.de)

Apple und Samsung werden von der italienischen Regierung wegen geplanter Obsoleszenz-Vorwürfe untersucht (lafabriqueapapas.com)

[UPDATE] Ermittlungen gegen Samsung wegen geplanter Obsoleszenz in Italien - All About Samsung

Handy, Smartphone, Technik, Fehler, Wirtschaft, Recht, Garantie, Gewährleistung, Gewinn, Technologie, obsoleszenz
Bin ich durch PayPal Käuferschutz geschützt obwohl in der Beschreibung des Artikels steht "Keine Garantie oder Gewährleistung da Privatverkauf"?

Hallo, der Titel sagt schon eigentlich alles.

Um etwas Kontext zur der Situation zu geben, ich habe vor kurzem einen fertigen Gaming PC (MSI Trident) von Ebay Kleinanzeigen gekauft und das Geld über PayPal - Waren und Dienstleistungen geschickt, heißt ich habe Käuferschutz. Am PC gibt es 3 Probleme die nicht erwähnt wurden als ich nach Macken oder Kratzer gefragt habe.

Zum einen hat der PC einen 4cm langen Kratzer der nicht entfernt werden kann. Obwohl ich das sehr ungern habe, wäre das jetzt kein Grund den PC zurückzuschicken. Zum anderen ist der PC ungewöhnlich sehr laut und nachdem ich MSI Afterburner heruntergeladen habe um feststellen zu können warum der PC so laut ist habe ich bemerkt, dass beim spielen (Back 4 Blood) die CPU Kerntemperaturen knapp 90°C erreichen. Was natürlich auf Dauer zu erheblichen Problemen führen kann.

In der Beschreibung des Artikels steht ganz unten "Keine Garantie oder Gewährleistung da Privatverkauf!". Jedoch wurden diese Probleme erst nicht erwähnt, obwohl ich nachgefragt habe. Der Verkäufer hat zwar nicht direkt gesagt, dass es keine Macken gibt, sondern hat von sich aus gesprochen "Nein es gibt keine mir bekannte Macken!".

Und da ich jetzt bei dem Kauf den PayPal Käuferschutz genutzt habe, ist meine Frage folgende:

Habe ich die Möglichkeit den Artikel zurückzuschicken indem ich einen Käuferschutzfall bei PayPal eröffne oder bleibt es bei der Artikelbeschreibung?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!

LG Vlpha

PC, eBay, Kleinanzeigen, Garantie, Gewährleistung, Käuferschutz, PayPal
Vertrags-Händler weigert sich eine Gewährleistung für Reparatur zu übernehmen- was tun?

Folgendes:

Ich habe bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft, bin ihn bisher nicht mal 2 Monate gefahren und in dieser Zeit 3.000 km gefahren

Es haben sich unter bestimmten Umständen beim Warmlaufen schon nach dem Kauf ein paar Vibrationen bemerkbar gemacht, die aber letztendlich stärker geworden sind und nun kam in der Werkstatt (nicht beim Käufer, der ist recht weit weg) raus:

Nockenwellenversteller funktioniert manchmal micht richtig. Konnte aber auch im Fehlerspeicher nicht gefunden werden und wurde durch meine genaue Beschreibung furch ein mitlaufendes Diagnosegrät festgestellt. Da es diesen Versteller nicht einzeln gibt, muss die komplette Nockenwelle erneuert werden (2 -Tage-Reparatur)

Ich habe eine zusätzliche 12-Monats-Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, nach der ich aber 60 % der Materialkosten selbst übernehmen soll, wären also Brutto mehr als 700 Euro eigene Kosten.

Ich habe recherchiert und gelesen, dass der Händler unabhängig von der Garantie eine Gewährleistungspflicht hat und mir in 6 Monaten nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht war.

Aber er weigert sich zu zahlen! Er argumentiert damit, dass das Auto ja schon 3.000 km scheinbar schadenlos überstanden habe. Kommt er damit durch, oder lohnt sich da ein Rechtsstreit? Habe leider aber keine Rechtsschutz -.-

Was soll ich machen?

Recht, Kaufrecht, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Jura, Auto und Motorrad
Haltbarkeit und Gewährleistung bei Autobatterien für Start-Stop?

Ich habe im Januar 2021eine Exide Autobatterie EK700 70Ah 760 A Start-Stop AGM gekauft. Diese lässt sich seit einiger Zeit nicht mehr laden. Der Händler sagt, dass die Gewährleistung nicht greift, weil mein Fahrzeug keine Start-Stop-Funktion hat.

Meiner Meinung nach ist die Belastung für die Batterie bei Start-Stop erheblich größer und so hat eine solche Batterie meiner Einschätzung nach eine deutlich größere Reserve. Die Batterie wurde in meinem Fahrzeug also eher weniger belastet.

Für mich klingt die Aussage des Händlers wie eine Schutzbehauptung, um nicht leisten zu müssen. Er schreibt: >>>Da die bestellte Batterie zu Ihrem Fahrzeug nicht passend war (NUR für Fahrzeuge mit mit Start-Stopp-Funktion),  aber trotzdem eingebaut und benutzt wurde, handelt sich um keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung. Den Hinweis darauf finden Sie ebenfalls in unserem Onlineshop im Bereich „AGB“ – Garantiebedingungen .<<<

Diese Batterie war vorher schon im Fahrzeug verbaut. Das Auto war 2018 beim Kauf 8 Jahre als, es könnte also schon die 2. Batt. drin gewesen sein. Evtl. damals schon die falsche eingebaut worden, und ich habe den Fehler kopiert?

Können die Händler sich mit Ihren Garantiebedingungen immer rausreden, oder greift hier vielleicht doch das BGB?

Mich würden hier Eure Einschätzungen interessieren.

Vielen Dank!

Auto, Batterie, Recht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung, Auto und Motorrad
Wo melden wenn Produktfehler durch Hersteller nicht behoben wird?

Hallo.

Ich habe leider mit meinem Samsung Tv Qn95a große Probleme. Der Tv ist von Tag 1 bis heute defekt. Er hat willkürliche HDMI Signal Abbrüche. Das bedeutet das der Bildschirm für 1-2 Sekunden schwarz wird und den Ton verliert (passiert mehrmals am Tag). Ich habe bereits mehrere teure Hdmi Kabel ausprobiert aber meine Ps5, Bluray Player und auch mein PC mit der rtx3080ti haben Bild und Ton Aussetzer. Ich habe Samsung und auch den Mediamarkt angerufen und ich werde mit Software Updates gefüttert, die bis jetzt nichts gebracht haben.

Der Tv steht hier schon 5 Wochen und kann nicht genutzt werden. Ich wollte den Tv ja zurück geben aber der Mediamarkt und auch Samsung weigern sich, da Software Updates nicht zur Nachbesserung zählen. Wenn ich dann frage was man da machen soll, dann wird gesagt das es zum Problem bis jetzt keine Lösung gibt. Das Problem besteht schon seit April 2021. Ich als kleiner Mann weiß einfach nicht mehr weiter. Ich habe 2000 euro für den Tv ausgegeben und kann ihn nicht nutzen.

Hiet gibt es auch einen Thread darüber: https://eu.community.samsung.com/t5/tv/neo-qled-qn95a-qn90a-qn800a-qn900a-bild-und-tonaussetzer-mit/m-p/3228894#M95491

Wo kann ich das melden damit es öffentlich gemacht wird? Muss ich zur Verbraucher zentrale oder was kann ich da noch machen? Einen rechtlichen Kampf gegen Samsung werde ich wohl nicht so einfach gewinnen.

Es ist einfach schlimm, habe deswegen nur Kopfschmerzen und einen hohen Blutdruck. Und das als Herz patient. Muss da echt aufpassen.

Ich Danke euch.

Samsung, Rechte, Verbraucherschutz, Garantie, Gewährleistung
Wann und in welchem Fall greift die Garantie?

Guten Tag!

Ich hatte mir im letzten Jahr eine Armbanduhr im Wert von Euro 150,00 in einem Online-Shop gekauft.

Knapp vor Ende der 12-monatigen Garantie passierte das Unglück; beim anlegen der Uhr an meinem Arm brach die Schalle ab und die schleuderte auf den Boden, dabei brachen im Zifferblatt zwei kleine Zeiger ab, welche den Monat und Tag angaben.

Nach Einsendung der kaputten Armbanduhr an den Verkäufer erhielt ich drei Wochen später eine Antwort mit den Worten, dass die Uhr so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist (Uhrwerk ist komplett defekt, Zifferblatt Totalschaden) - keine Garantie!

Der Onlineversandhandel kommt mir entgegen, indem er schriftlich mitteilt:

"Ich habe einen Vorschlag für Sie, beim Kauf eines neuen Gerätes gewähre ich Ihnen einen Sonderrabatt in Höhe von 10 %. Schauen Sie sich doch in Ruhe den aktuellen Katalog an; dort finden Sie bestimmt sehr guten Ersatz für defektes Gerät".

Es kann doch nicht angehen, dass innerhalb eines knappen Jahres die Schnalle einer Armbanduhr einfach so wegbricht; dabei muss es sich entweder um einen Materialfehler handeln oder es ist von Grund auf Billigware welches viel zu teuer verkauft wurde oder einfach nur Pech gehabt?!

Ist der Online-Shop nun haftbar und muss mir die Garantie einräumen oder darf/kann er sich davon drücken?

Im Voraus bedanke ich mich für Eure Hilfe.

Ramphis

Online-Shop, Armbanduhr, Garantie, Gewährleistung
Neue Waschmaschine nach nicht einmal 1 Woche schaden?

Hallo,

ich habe am 25.06 eine Waschmaschine bei Saturn im örtlichen Saturn Laden gekauft. Die Waschmaschine wurde dann am 28.06 auch schon geliefert und angeschlossen für 59.99€.

Nun ist die Waschmaschine seit nicht mal einer Woche im Besitz und nun kann ich jetzt beim 4 Waschgang sehen, dass ein Teil vom Gummi zwischen der Trommel und Tür geschmolzen ist. Des Weiteren riecht es sehr stark nach Gummi im ganzen Badezimmer, sobald die Waschmaschine läuft (bisher nur 4 mal benutzt). Vor dem starten der Waschmaschine schien alles noch alles in Ordnung zu sein, erst beim hineinschauen durch das „Fenster“ bei der hälfte der Waschzeit fiel mir das auf. Gewaschen wurde bisher nur „Mix-Wäsche“ bei 40Grad und „Baumwolle“ bei 60Grad.

Kann ich mich da an Saturn wenden oder muss ich mich direkt an den Waschmaschinen Hersteller Bauknecht wenden? Kann ich des Weiteren von Saturn eine neue Waschmaschine verlangen oder was genau kann ich denn machen?

Da die Waschmaschine gerade noch läuft kann ich eher schlecht ein Foto vom Schaden machen. Sobald das Waschprogramm durch sein sollte, lade ich das entsprechende Foto hoch.

Die Waschmaschine bzw. das Modell: https://www.saturn.de/de/product/_bauknecht-wm-elite-823-ps-2653028.html?utm_source=new%20owned&utm_medium=ema-other%20email&utm_term=appshare&utm_campaign=appshare

Haushalt, Waschmaschine, Technik, Kosten, Garantie, Gewährleistung, Technologie, Bauknecht Waschmaschine
Autowerkstatt möchte Auto trotz Garantie nicht reparieren?

Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe mir kann hier vielleicht jemand weiter helfen, da ich gerade komplett ratlos bin und nicht mehr weiter weiß.

Ich habe Ende April diesen Jahres ein 1,5 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug (Seat) gekauft. Bei der Probefahrt des Wagens sind mir und meinem Vater keine Probleme aufgefallen und wir haben das Fahrzeug gekauft (jedoch über Finanzierung mit Anzahlung!). Das Auto wurde mit einer 1,5 Jährigen Garantie auf Alles an uns verkauft. Nach ein paar Tagen ist mir jedoch aufgefallen, dass bei längerer Fahrt, die oberen Lautsprecher Kratzgeräusche von sich geben. Bei Kurzstreckenfahrten ist das Problem davor noch nicht aufgetreten.

Als ich den Fehler bemerkt habe, habe ich sofort beim Autohaus (welches auch eine Hauseigene Werkstatt von Seat hat) angerufen und ihnen mein Problem geschildert und durfte gleich vorbei kommen um das Problem einem Mitarbeiter vorzuführen. Dann sind wir eine Weile mit dem Auto gefahren und er konnte das Problem auch wahrnehmen. Dann bekam ich einen Termin für die "Reparatur" in ein paar Wochen.

Nachdem ich dann das Auto zur Reparatur gebracht habe, kam nachmittags ein Anruf vom Autohaus und der zuständige Mitarbeiter meinte es wurden nun die "A-Säulen Verkleidungen" ausgetauscht (ich weiß nicht genau was diese A-Säulen sind, jedoch laut Google kein elektronischer Bestandteil). Ich konnte dann am Folgetag mein Auto abholen und habe mich gefreut, dass jetzt endlich alles wieder in Ordnung ist.

Zu früh gefreut. Auf der Rückfahrt ist das Problem dann schon wieder aufgetreten! Ich habe dann, als ich zuhause war, gleich beim Autohaus angerufen und habe Ihnen das Problem geschildert. Der Mitarbeiter meinte, sie haben alles gemacht was in Ihrer Macht steht, aber er würde beim Sitz in Spanien von Seat nochmal nachfragen und Ihnen eine Mail schreiben. Bearbeitungszeit würde 3-5 Werktage dauern.

Ich habe nach 1 Woche eine Mail an den Mitarbeiter geschrieben und nachgefragt ob es neue Erkenntnisse gibt. Die Antwort darauf war, dass Seat meinen würde, dieses Problem kann nicht behoben werden, da es Serienstand ist und Sie die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen würden.

Nun meine Frage:

Meine Garantie auf das Auto geht noch bis zum nächsten Jahr. Habe ich ein Recht darauf, dass dieses Problem repariert wird, auch wenn Seat die Kosten vom Autohaus nicht übernimmt? Ich kann ja nichts dafür... Ich denke es müsste der komplette Lautsprecher (mit der Elektronik) ausgetauscht werden.

Ich habe im Internet gelesen, dass die Werkstatt 2 Versuche hat das Auto zu reparieren und wenn das nicht klappt, ich einen Anspruch habe, dass Sie mir einen gleichwertigen Ersatz liefern oder ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurück zu treten. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir dabei weiter helfen? Das Auto wird ja finanziert...

Wenn die Werkstatt sich weiterhin weigert mein Auto zu reparieren, sollte ich dann evtl. einen Anwalt hinzu ziehen? Wer übernimmt dann diese Kosten?

Vielen Dank an jede Hilfe und Liebe Grüße!

Auto, Recht, Anwalt, Lautsprecher, Kosten, Reparatur, Garantie, Gewährleistung, Seat, Auto und Motorrad
Gartenpavillon gerostet - Reklamation berechtigt?

Na, bin ich mal auf Euere Infos gespannt! Also: Ich habe voriges Jahr so einen Pavillon geschenkt bekommen, aus so Metallteilen mit Stoffdach drüber. Der sah beim Aufbau schon nicht aus, als würde der das ewige Leben haben. Habe da auch ne Mail geschrieben, aber schlussendlich das nicht weiterverfolgt, weil dann das ja grade mit Corona aufkam und ich anfangs da auch nicht mehr groß raus bin. Naja, und es kam, wie es kommen musste. Als ich jetzt das Dach wieder draufziehen wollte, brach der auseinander wie ein Kartenhaus, weil die Verbindungsstücke an vielen durchgerostet waren. Fotos gemacht, damit in das Geschäft. Gut, die Verkaufsstellenleiterin konnte und wollte das nicht allein entscheiden und wollte sich kundig machen. Ich heute wieder hin und nach dem Ergebnis gefragt, das da lautet: Die Reklamation erkennen wir nicht an. Der muss im Winter komplett abgebaut werden.

Aber wenn ich mir etwas für den Garten kaufe, ist das auch für den Garten. Das muss ja dann wenigsten länger als einen Winter halten. Ich kann doch nicht alles, was ich für den Garten kaufe, im Winter hier im Haus lagern. Da ich keinen Keller habe, ein Ding der Unmöglichkkeit. Und ganz davon abgesehen, ich sehe auch nicht ein, so ein Gestell jeden Herbst abzubauen und dann im Frühjahr wieder aufzubauen. Ich muss mir dann ja auch jedes Mal jemand holen, der das für mich macht.

So, nun meine Fragen: Liege ich da wirklich so falsch, wenn ich Ersatz verlange? Und wenn ich das könnte, wie stelle ich das am dümmsten - oder eher am besten - an?

Recht, Kaufvertrag, Garantie, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Reklamation, Rost, Sachmängelhaftung
Kann ein vorsätzlicher Betrug durch "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" legal durchgeführt werden?

Hallo liebe Community,

ich habe in eBay Kleinanzeigen ein technisches Produkt gekauft. Dieses wurde in der Anzeige als nur einmal benutzt und vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Ganz unten in der Anzeige steht: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

Heute hat die Post dieses Produkt geliefert. Leider entspricht der tatsächliche Zustand nicht dem beschriebenen Zustand, das Produkt ist beschädigt und so keinesfalls funktionsfähig.

Als ich den Verkäufer darauf hingewiesen habe, teilt er mir mit, dass er diesen Zustand erst bei einer genauen Betrachtung nach der Erstellung der Anzeige festgestellt habe. Nach Feststellung dieses Zustands habe er die eBay Kleinanzeigen Anzeige nach eigenen Angaben korrigiert. Dies ist allerdings nicht so, auch beim Öffnen der inzwischen gelöschten Anzeige sind die Mängel nicht aufgeführt und das Produkt ist - genau wie bei meinem Kauf - als vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Als ich dem Verkäufer dies mit Screenshots belegt habe, hat er mit schriftlich mitgeteilt, dass auch er seine Änderungen in der Anzeige nicht mehr finden kann.

Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns ja nun irgendwie einig werden müssen, da das Produkt in diesem Zustand vielleicht höchstens 40 - 50 % meines gezahlten Preises wert ist und ich vor dem Kauf nicht von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt wurde. Der Verkäufer zeigt sich jetzt absolut nicht kooperationsbereit und weist durch den Ausschluss der Gewährleistung alle Schuld von sich. Welche Rechte greifen hier bzw. mit welchen Gesetzen kann ich juristisch begründen, dass er mir nachträglich noch irgendwie entgegenkommen muss?

Besten Dank!

Grüße carbonpilot01

Betrug, Recht, Rechte, Kleinanzeigen, Gewährleistung, Jura, Rechtswissenschaft, Täuschung, Sachmängelhaftung

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