Bestelltes Sofa hat Mängel - Welche Rechte hat man?

Hi,

ich habe eine Frage, weil ich total ratlos bin momentan.

Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen.

Wir haben im November 2017 ein Sofa vom XXXLutz geliefert bekommen, welches bestellt war. Am Anfang war alles super, aber bereits nach 2-3 Wochen ist uns aufgefallen, dass der Stoff des Sofas total komisch ist. Es kamen immer mehr Fäden aus dem Sofa raus. Wir dachten uns, dass das mal vorkommen kann und haben die einfach abgeschnitten. Aber dannach sind an anderen Stellen noch mehr Fäden rausgekommen und nicht gerade kleine, sondern auch lange bzw. mehrere aus ein und der selben Stelle. Wir haben gleich nach Neujahr angerufen und das Problem erklärt. Nach ewigem Hin und Her, kam letzte Woche (06.02.2018) ein Mann von einer anderen Firma um die Fäden zu vernähen. Hat er echt super gemacht, man sieht gar nicht mehr wo die Fäden rauskamen. Jetzt nach nicht mal einer Woche, kommen wieder neue Fäden, aus anderen Stellen raus. Wir sind total unzufrieden mit dem Stoff. Auch da wo wir sitzen, scheint er sehr rau geworden zu sein und allgemein sieht der Stoff total abgenutzt aus, als hätten wir das Sofa bereits mehrere Jahre. (Es ist nicht mal 3 Monate bei uns). Jetzt hab ich eben wieder beim Lutz angerufen und der Mann meinte nur, dass man auspassen muss, wenn man zum Beispiel Nieten an den Hosen hat, dass da der Stoff schaden nehmen kann. (Wir sind nur in Jogginghose auf dem Sofa und da sind nicht mal Reisverschlüsse dran oder etwas ähnliches! Außerdem kommen die Fäden auch an den Lehnen raus, wo wir nicht sitzen bzw. nicht mal mit dem Kopf hinkommen). Jetzt soll ein Gutachter kommen und das Sofa anschauen. Es ist einfach total nervig, sich ewig wegen dem Sofa rumzuschlagen und ständig dort anrufen zu müssen. Außerdem will ich mir nicht ständig Urlaub nehmen müssen, um dann von 8-13 Uhr auf einen Techniker bzw. Gutachter warten zu müssen..

Ich bräuchte einfach einen Rat, welche Rechte wir besitzen. Eigentlich möchten wir einen komplett neuen Stoff für das Sofa haben, aber ist das möglich? Können wir Preisminderung verlangen (Kaufpreis war ca. 4100€). Was ist, wenn sie uns den Tausch vom Stoff nicht gewähren, was haben wir für Möglichkeiten? Sollten wir unseren Rechtsschutz anschließen?

Vielleicht kennt sich jemand rechtlich aus, oder hat persönliche Erfahrungen mit Ähnlichem gemacht.

Ich bin dankbar für jede kleine Hilfe oder für einen Rat..

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Anspruch, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Kauf, Rechtslage, Sofa
Wie geht man nach einem Autokauf vor, wenn man offensichtlich über den Tisch gezogen wurde?

Ich habe ein gebrauchten Daewoo von (angeblich) privat gekauft. Das KFZ hat einen brandneuen TÜV erhalten. Also bin ich davon ausgegangen, das die wichtige Teile am Auto OK sind. Am ersten Tag, also ca. 12 Std nach dem kauf, viel mir aber auf, das eine Warnleuchte nicht ausgehen wollte. Daraufhin schrieb ich den Verkaufer über FaceBook an. Der versicherte mir, das ihm das angeblich nicht aufgefallen sei. Ich war dann mit dem Daewoo bei der Werkstatt meines vertrauens und der Mechaniker hat dann auf der Hebebühne festgestllt, das der Motor, bzw. das Getriebe seit längerer Zeit Öl verliert. Zudem ist der Zahnriemen schon soweit vollgesift, das deswegen wohl die Lampe leuchtet. (Sensor für die Nockenwelle.)

Ich habe also den Verkäufer wieder über FB angeschrieben und um ein Gespräch gebeten. Seit dem ist aber funkstille. Das war am letzten Donnerstag. Versuche ich dort anzurufen, so wird nicht abgenommen.

Mir ist soweit klar, das ich den Verkäufer dazu bewegen muß sich irgendwie mit mir zu einigen, aber wie gehe ich jetzt vor? Ich will dem Verkäufer auch keine böse Absicht unterstellen, aber so langsam habe ich bei der ganzen Sachlage meine Zweifel.

ich habe zwischenzeitlich herausgefunden, das der Verkäufer Autos ankauft um sie herzurichtet und dann wieder zu verkaufen. Das klingt nach gewerblichen Handel. Zudem kann ich nicht nachvollziehen, das der Wagen einen neuen TÜV bekommen konnte.

Wie geht man in so einem Fall vor? Anzeige, Rechtsanwalt oder hartnäckig Briefe schreiben?

Was wäre jetzt als nächster Schritt meinerseits wichtig.

Recht, Gewährleistung, Kfz Kauf, Reklamation, Auto und Motorrad
Fahrzeug gekauft ,laut Beschreibung Partikelfilter , keine Eintragung, laut TÜV kein Filter verbaut. Meine Rechte?

Hallo an alle,

Wir haben gestern ein Fahrzeug gekauft( Mercedes 270 CDI), das laut Beschreibung mit einem Partikelfilter und grüner Plakette nachgerüstet wurde. Heute morgen bin ich zur Zulassungsstelle um das Fahrzeug anzumelden und fragte dann auch nach einer neuen Plakette zwecks Kennzeichenwechsel. Da wurde mir gesagt gibt's nicht, nur gelb. So sei er eingetragen. So, Problem Nr.1 wir wohnen in einer Umweltzone und dürfen das Fahrzeug hier gar nicht fahren, hätten es auch nicht gekauft, wenn wir das gewusst hätten.

Habe dann natürlich den Verkäufer kontaktiert zwecks Papier über den Einbau des Filters, der hat aber nix, er selbst hatte das Fzg nur 3 Wochen. Er hätte es selbst mit dieser Beschreibung gekauft und wollte mit demjenigen Kontakt aufnehmen.

Da die grüne Plakette von A.T.U. angebracht wurde, habe ich in der entsprechenden Filiale angerufen. Dort wurde mir gesagt das beim letzten Ölwechsel im Juli eingetragen wurde er besitze einen Partikelfilter. Darum auch dir grüne Plakette. Wir also zu unserem hiesigen A.T.U. Die können uns keine neue Plakette geben ... sollen das beim TÜV prüfen lassen. Gesagt, getan. 2 Prüfer haben sich das ganze 10 Minuten angeschaut und im Motorraum rumgesucht aber keinen Filter gefunden. Tja und nun? Verkäufer sieht sich im Recht und will weder Rücknahme noch Ausgleichszahlung . Obwohl es explizit in der Beschreibung stand. Sind wir jetzt selbst schuld das wir keinen Nachweis verlangt haben? Es ist unser 1. Diesel und da ja Plaketten nicht einfach so verkauft werden, sind wir von der Richtigkeit der Angaben ausgegangen.

Morgen will sich die Geschäftsleitung von dem dortigen A.T.U. bei mir melden, aber die werden das sicher so drehen das der Mechaniker sich wohl verguckt hat und sich rausreden, so klang es schon am Telefon. Mein Mann fährt morgen zu unserem Mercedes Händler und lässt die noch mal nachsehen, weil der Verkäufer meint der Filter würde irgendwo innen liegen... Aber warum würde er dann nicht ordnungsgemäss eingetragen? Man lässt doch nicht für 1000€ etwas nachrüsten und dann nicht eintragen. Für uns ist das der totale Reinfall. 3000€ bezahlt für ein Fahrzeug das wir quasi nicht nutzen dürfen. Wir haben 5 Kinder und uns das Geld hart zusammengespart und sollen das einfach hinnehmen? Hat nicht auch ein privatverkäufer pflichten? LG Saskia

Auto, Gewährleistung, Kauf, PKW
Ebay Kleinanzeigen - Der Käufer behauptet, ich hätte ihn betrogen?

Ich habe vor kurzer Zeit eine Kaffeemaschine auf ebay Kleinanzeigen für unter 25€ verschickt. Alle Mängel, die die Maschine bis dahin hatte, hatte ich auch angegeben. Nun behauptet der Käufer, es wären Teile der Maschine abgebrochen. Auch wenn ich weiß, dass ich eine funktionstüchtige Maschine ohne irgendwelche abgebrochenen Teile abgeschickt habe, wollte ich bei dem geringen Preis nicht ewig streiten und habe ihm, wie dann vereinbart, die Hälfte des Gesamtpreises zurück überwiesen. Er selbst hat per Mail bestätigt, dass er damit einverstanden ist, jedoch im Falle einer Ausbleibenden Überweisung das Produkt an mich zurückschickt, auf meine Kosten, und einen Anwalt bemühen will. Nun ist das Geld ja bei ihm, was er auch schriftlich bestätigte. Jedoch fiel ihm nun ein, das Gerät vollständig auseinander zu bauen und da die abgebrochenen Teile laut seiner Aussage komplett fehlen sollen, droht er mir erneut, da er mir dadurch quasi bewiesen hätte, ich hätte ein defektes Gerät verkauft und ihn betrügen wollen.Ich habe leider keine Gewährleistung ausgeschlossen, bin aber der Meinung, dass ich nun A) wegen des beidseitigen Einlassens auf den Vergleich, die Hälfte des Preises zurück zu zahlen und B) weil das Gerät nun vollständig zerlegt sein soll, nun nichts mehr zu befürchten habe.Die nächste Rechtsberatung ist diesen Monat leider im Urlaub, deshalb würde ich gerne erstmal hier fragen.

Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Gewährleistung
Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung?

Hey Leute,

wahrscheinlich ist das hier das falsche Forum um diese Frage zu stellen. Trotzdem erhoffe ich mir, dass es den Einen oder Anderen gibt, der mir hier weiterhelfen kann.

Mein Freund und ich stehen gerade vor einem Autokauf. Ich persönlich habe mich in einen VW CC (2012, 56.000km) verliebt. Dieser wird allerdings von einem einfachen Händler angeboten (den wir allerdings schon einige Jahre kennen). Auf der anderen Seite steht mein Freund, der sich zwar jetzt noch nicht zu 100% festgelegt hat, aber sagt, er möchte beispielsweise einen Audi bei einem Audivertragshändler kaufen. In dem Fall hat er mir einen A4 (2012, 60.000km) als Fahrzeug seiner Interesse genannt.

Jetzt komme ich zur eigentlichen Frage: Der A4 bekommt, auf Grund seines Alters, nur für ein Jahr die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie.

  • Lohnt sich diese, wenn man bei jedem anderen Händler auch ein Jahr der gesetzlichen Gewährleistung bekommt?
  • Ist es nicht auch so, dass Audi auch erst einmal das erste halbe Jahr auch die gesetzliche Gewährleistung anbieten muss und ab dem 7. Monat alles nur Kulanz ist?
  • Habt ihr Erfahrungen mit der Audi :plus Garantie oder mit einer vergleichbaren von BMW oder Mercedes?
  • Würde sich das (auch der finanzielle Mehr-Aufwand) in euren Augen lohnen?

Ganz liebe Grüße & vielen Dank für eure Zeit

das milkaschwein

Garantie eines Vertragshändlers 100%
Gewährleistung eines normalen Händlers 0%
Ansprüche sind - in diesem Beispiel - ähnlich 0%
Audi, VW, Versicherung, Gewährleistung, Auto und Motorrad
Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall:

Ich habe bei Amazon während eines Osterangebotes einen Kindle Ebookreader rund 40€ günstiger ergattert gegenüber dem regulären Preis. Schon am zweiten Tag merkte ich ein Fehlverhalten des Gerätes. Beim Umblättern überspringt dieser gelegentlich gleich mehrere Seiten und wenn ich die ursprüngliche Stelle durch Zurückblättern wieder zu finden versuche, blättert er statdessen weiterhin vor.

Per Chat reklamierte ich das beim Amazon-Kundenservice und wurde gebeten ein Software-Update durchzuführen. Das tat ich und stellte nach einiger Zeit fest, dass dies keine Besserung mit sich brachte.

Nach einer erneuten Chat-Sitzung wurde ich gebeten das Gerät auf Werkseinstellungen zu versetzen. Dies tat ich dann auch. Leider Ohne Erfolg.

Bei der dritten Chat-Sitzung wurde ich erneut gebeten ein Software-Update durchzuführen. Ebenso ohne Erfolg.

Bei der vierten Chat-Sitzung wollte sich der Mitarbeiter mit den Kollegen beraten und sich telefonisch melden, was er auch versucht hat. Ich war aber leider verhindert.

Ich rief zurück. Eine nette Dame stellte mir noch ein paar weitere technische Fragen, bat um LOG-Daten des Gerätes und einer Videoaufzeichnung des Problems.Dies bekam sie per Email zugesandt.

Einen Tag später rufte ich dort wieder an.Der freundliche Mann teilte mir mit, dass sein Kollege in der Sache noch recherchiert und ich Gedult haben soll. Er fragte auch, ob ich mit einem neuafbereiteten Gerät einverstanden wäre. Das wäre bei Amazons Kindle so in den AGB geregelt, dass in so einem Fall ein REFURBISHED-Gerät als Ersatz versandt wird. Ich sagte, dass ich ein Neugerät bestellt habe und dieses so geliefert bekommen will. Er notierte das und bat mich nochmal um Gedult.

Das war gestern...

Meine Frage ist nun: Darf Amazon das? Immerhin ist mir das Kindle nicht kaputt gegangen, sondern bereits defekt geliefert wurde. Muss ich mich in so einem Fall mit einem gebrauchten Ersatzgerät (Rückläufer, etc.) abfinden?

Vielen Dank im Voraus!

Ja 100%
Nein 0%
Eventuell 0%
Rechtsanwalt, Amazon, Kindle, Rechte, Gesetz, Austausch, Garantie, Gewährleistung, Umtausch, Abstimmung, Umfrage
VW Neuwagen Ölverlüst, Getriebe muss rausgenommen werden, kann ich den Wagen zurück geben?

Hallo und Moin, ich hab ein Problem und frage an euch und brauche eure Hilfe. Im Dezember hab ich ein Neuwagen gekauft ein WV, kanapp nach 4 Monate, heute morgen habe ich paar tropfen öl in der Garage am boden gesehen, bin zur werksatt Hingefahren wo ich den Neuwagen auch gekauft hab. Wo der Wagen hoch gehoben wurde, haben wird das Problem gefunden, genau am boden unten direkt unter dem Motor (Siehe foto) in der mitte tropft das öl Nicht Viel paar tropfen waren drauf. Woran das Problem liegt können die genau nicht sagen eventuell wo das auto zusammengebaut wurde irgendwas nicht fest gemacht oder nicht fest geschraubt (die nennten es Garantiefall), deswegen wollen die jetzt ganze Getriebe rausnehmen! Ich war wirklich im Shock und sprachlos! Ich sagte wenn es so ist möchte ich den Wagen nicht haben, es ist Neuwagen und ich möchte nicht das da Ganzes Motor rausgenommen wird um irgendwas im Getriebe festzuziehen! Meine frage an euch, was mach ich in dieser situation, kann ich verlangen das die das Auto zurück nehmen und mir ein neues geben, da es um ein verstäcktes mängel handelt? Oder ist es garnicht so schlimm, und eventuell wars das nach ein paar tropfen und da komm nix mehr. Ich bin wirklich ma boden zerstört und möchte einfach nicht das mein Neuwagen nach 4 Monaten auseinander genommen wird, ist doch einfach blöd. Vielen dank schon mal an alle

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VW, Motor, Garantie, Getriebe, Gewährleistung, Neuwagen
eBay Gewährleistungs-Aschluss vergessen?

Ich bitte um Aufklärung, da mich meine Recherche eher verwirrt je mehr ich mich mit dem Thema befasse.

Ich habe eine Konsole als Privatverkäufer heute verkauft. Ich betreibe kein Gewerbe.Ich lese aber jetzt bei der Google-Plus-Bewertung, dass mein Käufer (Höchstbietender) anscheinend oft Ware kauft und dann wenig später ein defektes Gerät reklamiert. Obwohl natürlich nichts kaputt ist. Versand wird ja bombensicher durchgeführt. Da werde ich mir größte Mühe geben!

Ich bin jetzt besorgt, da ich vergessen hatte bei meinem ersten Verkauf überhaupt die Gewährleistung auszuschließen. Zwar habe ich per Standard-Zusatz angegeben, dass Rückgabe auszeschlossen ist, aber das wird ja nicht reichen? Das steht in der Nähe vom Preis und den Versandkosten. "Rückgabe: Keine Rückgabe" E-Bay hat mich nur hiernach gefragt. Nicht jedoch nach Gewährleistungsausschluss...

Was bedeutet denn Gewähreistung von 2 Jahren vom Umfang her konkret? Ich hafte 2 Jahre dafür, dass das Gerät einwandfrei funktioniert? Die Beweislast müsste ja beim Käufer liegen. Was muss er mir nachweisen?

Oder ist damit gemeint, dass ich nur nachweisen muss, dass das Gerät bis zum Abschicken voll funktionsfähig war (unter Zeugen und entsprechender Dokumentation mittels Fotos/Videos)?

Sollte ich den Kauf rückabwickeln? Muss ich dann Schadensersatz leisten?

Zum Glück habe ich das alles rechtzeitig bemerkt. Die Ware ist noch zu Hause. Was sind eure Tipps? Achja das ganze lief natürlich über PayPal. Schlimmer kann es eigentlich nicht laufen...

Besten Dank!

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eBay, Gewährleistung, Rücknahme
Wie sehen meine Rechte nach einer 2. erfolglosen Handyreparatur aus?

Hallo liebe Community,

mein Handy ist nach ca. einem Jahr Benutzung komplett unbrauchbar geworden, es stürzte ohne erkennbaren Grund einfach ab und hinterher war selbst Einschalten nicht möglich. Natürlich hab ich es sofort zu einer vom Hersteller zertifizierten Servicedienststelle gebracht, es wurde auch irgendwas repariert. Garantieantrag war gültig, nach fast 3 Wochen kam das Telefon zurück, aber der ursprüngliche Fehler war immer noch vorhanden.

Jetzt hab ich den ursprünglichen Verkäufer wegen einer Rückerstattung gefragt, allerdings ist eine solche laut diesem nur nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen möglich und auch nur, wenn die erste Reparatur innerhalb von 6 Monaten nach Kauf durchgeführt wird.

Meine Frage bezieht sich auf die Situation, wenn ich das Telefon nun zum zweiten Mal einschicke, es aber trotzdem wieder kaputt zurückkommt. Eine komplette Rückerstattung scheint ja schonmal komplett ausgeschlossen. Ein neues Gerät möchte ich nicht, da der Fehler anscheinend bei vielen auftritt.

Kann ich eine Kaufpreisminderung oder etwas anderes verlangen? Kann ich in dem Fall eine Rückerstattung rechtlich erzwingen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Die Reparaturkosten sind ja nicht weiter tragisch, die werden ja durch die Garantie vom Hersteller übernommen. Aber trotzdem gab bzw. gibt es einen Ausfall des Telefons von 1-2 Monaten, deshalb würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage genau aussieht und ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Vielen Dank schonmal fürs Lesen, ich freue mich auf Antworten!

Handy, Rechte, Reparatur, defekt, Garantie, Gewährleistung, Rückerstattung
Gewährleistung und iPhone Akku?

Ich hab mein iPhone 6 Plus vor 1 Jahr und 11 Monaten bei einem großen Elektronikhändler gekauft und bis auf kleinere Probleme hat es auch super funktioniert. Nur der Akku wurde immer schlechter und war schon nach etwas mehr als einem Jahr schlechter als er sein sollte. Bin dann zum Händler, wurde zu Apple geschickt, von Apple dann wieder zum Händler geschickt und dieser meinte dann ich muss es selbst zahlen, falls er ausgetauscht werden soll, da geht nichts. Lag vielleicht auch daran, dass sie mich mit meinen 16 Jahren zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich ernst genommen haben. Hab es jetzt monatelang vor mich hingeschoben und jetzt kurz bevor die Gewährleistung abläuft möchte ich es doch nochmal versuchen. Hab mich mit sowohl im Internet als auch bei Bekannten, die sich mit Recht auskennen unterhalten und wurde dann doch  zuversichltlich das im Recht war. Bin heute nun mit meiner Vater nochmal hin, da sie ihn vielleicht ernster nehmen. Der Herr vom Kundendienst hatte aber mehrere Ausreden wie z.B, Akku ist ein Verschleißteil, oder den Fehler hätte ich in den ersten 6 Monaten melden müssen etc. was meiner Meinung nach und auch laut diversen Intetnetquellen nicht stimmt, da der Akku deutlich schlechter ist als ein akzeptierbarer Verschleiß nach 2 Jahren (Er hält bei Benutzung knapp 4-5 Stunden). Die Diskussion hat dann auch nichts mehr gebracht und wir sollten am Montag nochmal kommen wenn der Abteilungsleiter wieder da ist. Da dieser vermutlich nicht mehr Einsicht zeigt, ist meine Frage: Wie könnte ich noch argumentieren? Am besten mit Fachbegriffen oder mit Hilfe des BGB? Was könnte ich sonst machen um das am besten durchzubringen? Sorry für den langen Text, aber ich wollte meine Lage möglichst genau schildern. Falls ihr dennoch fragen habt, beantworte ich gerne alles um Hilfe zu bekommen.

Apple, iPhone, Akku, Smartphone, Recht, Reparatur, Gewährleistung, Jura
ebay Privatkauf Mangel an Ware. Verkäufer verweigert Gewährleistung. Was tun?

Hi,

ich hab mir hier schon einiges durchgelesen, aber keine Frage passt zu meiner Situation.

Kurze Zusammenfassung:

  • In ebay Artikel steht: "eine 100% geprüfte Top Camcorder Kamera , keine Mängel"
  • In ebay Artikel steht auch: "Eine Geräte-Garantie (Gewährleistung) kann ich als Privatperson LEIDER nicht geben"
  • Artikelbeschreibung enthält Angaben über Qualität der Bilder
  • Artikelbeschreibung enthält ZUFÄLLIG keine Angaben über Audioqualität
  • Camcorder gekauft weil "100% geprüft" und Artikelbeschreibung mich überzeugt haben, dass das Gerät voll funktionstüchtig ist
  • Ausgepackt und ausprobiert - Klapperndes Geräusch bei der Aufnahme und es ist beim Abspielen zu hören
  • Verkäufer angeschrieben und freundlich um Rücktritt vom Kaufvertrag gebeten
  • Verkäufer sagt, dass er Gewährleistung ausschließt
  • Verkäufer sagt, dass bei Versand und Übergabe an den Versanddienstleister kein Mangel vorhanden war
  • Verkäufer sagt, das Gerät wurde unter Zeugen am Versandtag überprüft, die dies an Eides Statt bestätigen können

Ich hab bei ebay in der Hilfe folgendes gefunden:

  1. Wann liegt ein Mangel vor? - Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.
  2. Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen? - Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie können: - Nacherfüllung verlangen; - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; - Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
  3. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)

Meine Fragen:

  • Muss der Verkäufer trotzdem Gewährleistung geben?
  • Der Verkäufer schrieb: "Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, versichert bis Euro 500.- per DHL." Trifft DHL die Schuld und ich kann von DHL das Geld verlangen?
  • Ich hab das Gefühl, der Verkäufer hat das schon öfter gemacht, da er schon von vornherein (in der ersten Antwort) erwähnt, dass er Zeugen hat, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Ware 100% funktionstüchtig war. Soll ich ebay einschalten?
  • Ich kann den Camcorder nicht benutzen. Die Hauptfunktion ist nicht gegeben. Was sind jetzt meine Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus

Camcorder, eBay, Gewährleistung, Mangel, Privatkauf
Geld zurück nach mehrfacher Reparatur auf Garanatie (Laptop)?

Ich habe mein Lenovo Yoga 3 14" nun drei Mal zu Lenovo geschickt, weil immer wieder was kaputt war. Erst ist das Gerät bei Erschütterung abgestürzt und kam ohne Reparatur wieder - ein Softwarefehler wurde ermittelt. Beim zweiten Mal war gleich mehr kaputt: Absturz bei Erschütterung, Wolken auf dem Display, Lüfterrattern, defekte Seitentasten und extem vergilbtes Gehäuse. Diesmal wurde alles, bis auf das Gehäuse repariert. Als ich das Gerät dann wieder bekommen habe, war eine Stelle vom Gehäuse abgeplatzt und ich habe den Laptop erneut eingeschickt.

Heute kam das Gerät dann endlich wieder an und ich konnte den Laptop das erste Mal seit 9 Wochen wieder benutzen. Nach der Installation meiner Daten und nach einigen Stunden Gebrauch sind mir wieder Sachen aufgefallen: Irgendwas klackert ab und zu - denke das kommt von der Lüftung, die Capslock-LED bleibt nicht mehr an und die " i "-Taste ist extrem überempfindlich. Ich brauche die Taste nur ganz leicht zu berühren und es wird ein " i " eingegeben. Beim Schreiben kommt dann oft ein "ii" oder "iii". Diese Probleme hatte ich selbst noch nie und scheinen durch die erneute Reparatur (Gehäusewechsel) entstanden zu sein.

Die Heinis bei Medion in Görlitz machen jedes mal was neues kaputt, wenn sie was anfassen und das kann doch langsam nicht mehr angehen?

Ich besitze den Laptop seit August 2015, bin also noch in der Herstellergarantie.

Habe ich eine Chance das Geld zurück zu bekommen? So langsam habe ich die Schnauze voll mit dem Teil und komm mir von Lenovo nur verarscht vor.

Rechtsschutzversicherung habe ich, könnte man das darüber laufen lassen oder sind die Chancen da eher schlecht?

Computer, Notebook, Garantie, Gewährleistung, Lenovo
Nur eine Gutschrift bei nicht funktionieren eines Gerätes rechtens?

Hallo community,

Undzwar habe ich eine Frage zu der ich im Internet keine genaue Antwort finden konnte aber vielleicht weiß jemand da mehr Bescheid

Folgende Situation: ich habe mir eine PlayStation 4 bei Mediamarkt geholt in einem Angebot für 196€ leider hatte dieses Gerät einen Defekt und man konnte keine Spiele drauf spielen ohne dass die Konsole einfach ausging. Aus diesem Grund bin ich zum Mediamarkt und wollte ein Austausch gerät oder eine Reparatur haben da ich die PlayStation an sich gut finde und ich die wenigen Minuten die ich spielen konnte auch genossen habe, allerdings wollten die Abteilungsleiterin mir nur eine Gutschrift über diesen Betrag geben mit dem ich mir was anderes hätte aussuchen oder halt das Geld zurück bekommen könnte, allerdings wollten sie es weder reparieren noch gehen eine der anderen Geräte austauschen die im Laden verfügbar waren (jetzt kostet sie 299€).

Nach langer Diskussion mit dem Filialleiter wurde mir ein Austausch gerät gegeben allerdings hat dieser behauptet dass dies eine Ausnahme sei und sie dass nur aus Kulanz machen.

Nun ist meine Frage ist das rechtens? Habe ich als Käufer nicht einen Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch? Ich habe mit dem psn Support telefoniert und die haben mir gesagt sollte das Problem weiter auftreten könne ich das Gerät einfach umtauschen

Danke schon mal im Voraus für antworten

Mit freundlichen Grüßen Jimi

Kaufrecht, Sony, Gewährleistung, Media Markt
Angelrolle umtauschen oder Reklamieren nach ca. 3 Monaten und war noch nicht in Gebrauch?

Guten Morgen zusammen, ich habe mir vor ca. 3 Monaten im September bei Fishermanns Partner eine Angelrolle zum Forellenfischen am See gekauft, ich habe an den Regalen gute 45 min gekurbelt um dann die für mich entsprechende Rolle zu finden, es wurde dann eine Axxa Spin 2 in der Ausführung 2000 für ich glaube 39.99 Euro (Relativ günstig) Da ich dieses Jahr noch nicht zum Angeln kam da mich der Oktober und November durch einen Todesfall aus der Bahn geworfen hat bin ich jetzt wieder voller Zuversicht und hab meine Angelklamoteen mal alle im Keller Sortiert und zum Teil auch gesäubert. Ich habe dann mal meine "Neue Rolle" ausgepackt und mich wunderte gleich das diese irgendwie anders läuft und ich nahm auch ein leichtes nicht störendes aber irritierendes nicht durchgängiges Schleifgeräuch wahr. Dann viel mir noch auf das die Kurbel vielleicht etwas schwergängiger war wie die im Laden, ich kann mich aber auch Täuschen, ich weiss jan icht ob es vielleicht sogar an den Temperaturen liegt aber bei mir im Keller ist es Warm und ich weiss das Öle und Fette eine Viskosität besitzen die bei anderen Temperaturen schwanken. Vielleicht könnt Ihr mir helfen wie ich vorgehen soll? Rolle aufmachen und selber Hand anlegen evtl Fetten oder Ölen oder definitiv beim Händler Reklamieren oder umtauschen? Wie gesagt die Rolle wurde noch nicht einmal am Wasser eingesetzt nur zuhause zum Testen.

Vielen Dank schon mal!

Hobby, angeln, Rechte, Gewährleistung, Umtausch, Angelrolle
Euronics Geräteschutz - Laptop defekt?

ich habe ein NB von 2013, jedoch mit 5 Jahre Geräteschutz, wofür ca. 80 € extra gezahlt werden. Die genauen Bedingungen müsste ich nochmal nachblättern, abersind auch aus der Rechnung unten ersichtlich. Problem: Seit einigen Monaten flackert der Bildschirm sehr stark in sehr unregelmäßigen Abständen - manchmal passiert wochenlang nichts, vor allem in der unteren Hälfte bzw. ist farblich ganz verlaufen. Sieht nach einem Grafik-oder Displaydefekt aus, aber mW ist keine Flüssigkeit ins Gerät gekommen. Angefangen hat es im März - hab Asus angeschrieben(siehe ganz unten), - seit 6 Wochen ist das Problem verstärkt aufgetreten, zuletzt gestern. Aus nachfolgenden Mailverlauf wird das Problem ersichtlich und die Antwort des Herstellers/Reparateuers. Meine Frage ist, ob ich das Risiko tragen soll - denn wenn es nicht unter der Garantie fällt, muss ich die ca. 70 € für nichts tragen.

Sehr geehrter ASUS Kunde,

mit dieser E-Mail erhalten Sie eine RMA-Nummer (Bearbeitungsnummer) für die Einsendung Ihres Gerätes zur Überprüfung durch unser Reparaturzentrum. Falls Sie bei der Anmeldung eine Abholung oder Filialeinlieferung beantragt haben, hat unser Service Mitarbeiter Ihren Fall gesichtet und diesen zu einer kostenpflichtigen Einsendung erklärt.

Ihre RMA Nummer: xxxxxx

Bitte senden Sie das Gerät an: ASUS Service Transerv2000 Repair Service GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Str.33A 64625 Bensheim

Bitte beachten Sie zusätzlich noch folgende wichtige Hinweise:

Die durchschnittlichen Reparaturzeit beträgt 10 Werktage, vorausgesetzt alle erforderlichen Ersatzteile sind verfügbar. Kostenpflichtige Reparaturen Im Falle einer nicht durch die Garantie abgedeckten Reparatur wird zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser deckt die Kosten der Überprüfung und den Rückversand des Gerätes ab. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 73€ ist daher auch bei Ablehnung des Kostenvoranschlages zu entrichten. Detaillierte Informationen zu Garantieausschlüssen finden Sie in Ihrer Garantiekarte.

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Notebook, Elektronik, Asus, Garantie, Gewährleistung, Informatik, Vertragsrecht

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