Hallo, wir haben mit einem Bauträger unser DHH gebaut. Seit Einzug im Dez 2010 haben wir Probleme mit den Rolläden. Jetzt ist es so, daß bei zwei Fenstern die Motoren kaputt sind. Diese waren in der Vergangenheit schon "Problemfälle" z.B. Rolladen aufgehängt etc.

Jetzt möchte der Bauträger die zwei Motoren bezahlt haben von uns. Argument: Gewährleistung für elektr. Teile nur 2 Jahre. Wir sind im 4.-ten Jahr.

Ist das so richtig? Wurde die Gewährleistungsdauer nicht durch die "Reparaturen" aufgeschoben?

Vielen Dank für die Antworten!