Hallo Freunde!
Ich habe vor genau 13 Tagen ein Roller über ebay Kleinanzeigen gekauft. In der Anzeige wurde der Roller als "Top" beschrieben.
Ich dahin Roller angeguckt und gekauft, ein Kaufvertrag wurde gemacht, jedoch ist auf diesem nicht mein Name, Anschrift etc. drauf, hatten wir halt vergessen, jedoch meine Unterschrift.
"Der Motorroller wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft", steht im Kaufvertrag.
Jetzt krieg ich den Roller nicht mehr an, weil der Variomatikdecken lose mit nur 2 Schrauben befestigt war und beim Motorblock die nötigen Gewinde ausgeranzt sind um den Variodeckel zu halten. Der Kicker geht nicht mehr und ich hab eine neue Batterie eingebaut und per Elektrostarter gehts auch nicht mehr.
Der Verkäufer wusste als genau, dass das ein erheblicher Mangel ist und hat mich darauf nicht aufmerksam gemacht bzw. verschwiegen.
Kann ich den Roller zurückgeben? Bitte keine Anworten ala: unter Ausschluss jeder Gewährleistung... haste Pech gehabt..
Ich hab mich schon informiert und sowas, wie "wie gesehen, so gekauft" gibt es nicht mehr. Außerdem steht im Kaufvertrag, der meiner Meinung ja ungültig ist, nichts von Rückgaberecht. Wie sieht es da aus in privat zu privat?
Danke schon mal