Liebe Experten ,
ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch kurz Zeit nehmt und uns in folgendem Fall Feedback gebt.
Mein Freund hat sich ein sehr kostspieliges Smartphone bei O2 gekauft, Kaufdatum vor ca. 1 Jahr. Leider trat ohne Fremdeinwirkung ein systemtechnischer Defekt auf, das Handy ließ sich im Endeffekt garnicht mehr bedienen.
Das Gerät wurde mit Problemschilderung bei O2 abgegeben , O2 schickte das Handy zu einem Vertragsunternehmen zur Prüfung/Reparatur. Dort konnte der Fehler nicht identifiziert werden, mein Freund erhielt im Rahmen der Garantie ein Ersatztelefon. Leider stellte sich heraus, dass dieses Ersatzgerät defekt war. Die Kamera war nicht funktionsfähig. Am, auf die Lieferung folgenden Tag reklamierte er das Handy bei O2, bekam einen Rücksendeschein zugeschickt und sendete das Gerät zurück.
Er bekam nun ein neues Gerät zugesandt. Soweit so gut. Bis jetzt eine Rechnung des Vertragsunternehmens eintraf, welches die Prüfung vorgenommen hatte. Für das Ersatzhandy mit der defekten Kamera, welches mein Freund sofort reklamiert und nie genutzt hatte, wird eine Forderung über 410 Euro erhoben. Grund: Es ist eine Fremdeinwirkung an der oberen Ecke erkennbar, es wird davon ausgegangen, dass die Kamera hierdurch beschädigt wurde.
??? Er hat nicht ein Gespräch mit dem Handy geführt. Nach der ersten Prüfung ist aufgefallen, dass die Kamera defekt war. Danach wurde das Gerät direkt wieder verpackt und reklamiert! Eine Beschädigung am Handy gab es definitiv nicht! (Wir haben leider keine Fotos gemacht, aber wer ahnt denn sowas?!)
Er war entsprechend sauer, als gestern die Rechnung eintraf. Der sofort kontaktierte O2-Kundenservice meinte sinngemäß: "Das kann ja jeder behaupten." Als mein Freund meinte, dass es Zeugen dafür gibt, wurde das ins Lächerliche gezogen, von wegen "ist ja klar, dass die Familie das bezeugen würde".
Nun meine Frage: Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Wie sollen wir uns nun verhalten? Könnt ihr uns zur Belegung Paragraphen nennen?
Please help!
Vielen Dank vorab für eure Zeit und Mühe!