O2 schickt defektes (Ersatz-) handy und verlangt nun die Bezahlung

Liebe Experten ,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch kurz Zeit nehmt und uns in folgendem Fall Feedback gebt.

Mein Freund hat sich ein sehr kostspieliges Smartphone bei O2 gekauft, Kaufdatum vor ca. 1 Jahr. Leider trat ohne Fremdeinwirkung ein systemtechnischer Defekt auf, das Handy ließ sich im Endeffekt garnicht mehr bedienen.

Das Gerät wurde mit Problemschilderung bei O2 abgegeben , O2 schickte das Handy zu einem Vertragsunternehmen zur Prüfung/Reparatur. Dort konnte der Fehler nicht identifiziert werden, mein Freund erhielt im Rahmen der Garantie ein Ersatztelefon. Leider stellte sich heraus, dass dieses Ersatzgerät defekt war. Die Kamera war nicht funktionsfähig. Am, auf die Lieferung folgenden Tag reklamierte er das Handy bei O2, bekam einen Rücksendeschein zugeschickt und sendete das Gerät zurück.

Er bekam nun ein neues Gerät zugesandt. Soweit so gut. Bis jetzt eine Rechnung des Vertragsunternehmens eintraf, welches die Prüfung vorgenommen hatte. Für das Ersatzhandy mit der defekten Kamera, welches mein Freund sofort reklamiert und nie genutzt hatte, wird eine Forderung über 410 Euro erhoben. Grund: Es ist eine Fremdeinwirkung an der oberen Ecke erkennbar, es wird davon ausgegangen, dass die Kamera hierdurch beschädigt wurde.

??? Er hat nicht ein Gespräch mit dem Handy geführt. Nach der ersten Prüfung ist aufgefallen, dass die Kamera defekt war. Danach wurde das Gerät direkt wieder verpackt und reklamiert! Eine Beschädigung am Handy gab es definitiv nicht! (Wir haben leider keine Fotos gemacht, aber wer ahnt denn sowas?!)

Er war entsprechend sauer, als gestern die Rechnung eintraf. Der sofort kontaktierte O2-Kundenservice meinte sinngemäß: "Das kann ja jeder behaupten." Als mein Freund meinte, dass es Zeugen dafür gibt, wurde das ins Lächerliche gezogen, von wegen "ist ja klar, dass die Familie das bezeugen würde".

Nun meine Frage: Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Wie sollen wir uns nun verhalten? Könnt ihr uns zur Belegung Paragraphen nennen?

Please help!

Vielen Dank vorab für eure Zeit und Mühe!

O2, Gewährleistung, Haftung, Umtausch, Vertragsrecht
Geldanlage für Kinder - Risiko bei Scheidung / gemeinsamen Sorgerecht

Hallo zusammen,

ich bin im Moment etwas verunsichert. Ich würde gern für meine Tochter ein Tagesgeldkonto (wegen Zinsen/Flexibilität/Onlinebanking) einrichten, um dort Geld für sie anzusparen. Dieses Sparkonto würde auch auf den Namen meiner Tochter laufen.

Von ihrem Vater bin ich nun schon seit 3 Jahren geschieden, sie lebt bei mir, wir haben aber gemeinsames Sorgerecht. Das habe ich damals so entschieden, weil meine Anwältin mir dazu geraten hat und ich den Kopf zu voll hatte um über die Konsequenzen nachzudenken. Jetzt im Nachhinein gestaltet sich das deshalb schwierig, weil ich meinem Kind den Gerichtsprozess nicht zumuten möchte. (Darauf würde es hinauslaufen, obwohl er sich quasi garnicht kümmert)

Nun muss ich den Vater als gesetzlichen Vertreter eintragen lassen, mit Anschrift, Geb.datum usw. und mir eine Unterschrift einholen. Dabei bekomme ich große Magenschmerzen.

Er hat bislang noch nie Unterhalt gezahlt, ist in der Privatinsolvenz. Hat er als gesetzlicher Vertreter Verfügungsgewalt über das Konto? Kann er sich das Geld zu eigen machen? Was ist, wenn mir etwas zustößt, entscheidet er dann über das Geld bis zur Volljährigkeit meines Kindes?

Ihm wäre es leider aufgrund seiner dauernd schwierigen, finanziellen Lage zuzutrauen, dass er meinem Kind das Geld entwendet, sollte ihm das möglich sein.

Wisst ihr über die Gesetzeslage Bescheid? Was ratet ihr mir?

Danke für eure Beiträge!

Kinder, sparen, gemeinsames-sorgerecht
Ebay Käufer aus Griechenland - vertrauenswürdig?

Wir haben folgendes Problem. Wir haben vor Kurzem ein Smartphone bei Ebay zur Auktion eingestellt. Der Käufer kommt aus Griechenland bzw. möchte die Ware nach Griechenland geliefert bekommen. Dies teilte er nach Auktionsende mit. Auf den ersten Blick schien uns nichts verwerfliches daran zu sein. Wir erkundigten uns nach den Versandkosten nach Griechenland über die Deutsche Post und baten ihn, seperat die Mehrkosten des Versands von 6 Euro zu überweisen. Die Gebotszahlung sowie die zusätzliche Versandpauschale wurde per Paypal überwiesen. Nun fiel uns aber auf, dass dort (bei Paypal) eine andere Lieferadresse (eine deutsche Anschrift) angegeben ist sowie ein anderer Name. Laut AGBs von Paypal greift der Verkäuferschutz nur, wenn an die dort hinterlegte Adresse geliefert wird. Laut Internetrecherche gibt es häufige Betrugsfälle dieser Art, besonders wenn nach Griechenland geliefert werden soll. Die Käufer behaupten die Ware nie erhalten zu haben und fordern von Paypal ihr geld zurück. Da man zwar einen Beleg über die erfolgreiche Zustellung vorweisen kann, aber die Lieferadresse nicht identisch ist, gilt die Ware als nicht zugestellt und man ist Ware und Geld los. Wir haben dem Käufer die Problematik geschildert und mitgeteilt, dass die Ware an die deutsche Adresse geliefert wird. Dort wäre niemand zu Hause, meinte dieser zurück. Wenn die Ware nicht nach Griechenland geschickt werden würde, müsste er den Kauf rückgängig machen. Wäre einfach deshalb blöd, weil das Geld von Paypal bereits aufs Bankkonto umgebucht wurde, der Versandschein bezahlt ist und ebay ja die prozentuale Pauschale des Verkaufs berechnet. Deshalb meine Frage an die Leute, die ein wenig Ahnung haben bzw. Erfahrungen gemacht haben - was ist nun bestenfalls zu tun? Sind wir zu paranoid? Wie sieht es rechtlich aus, er ist doch an den Kauf gebunden oder?

Für kompetenten Rat / eine Einschätzung wären wir dankbar!

Viele Grüße!

Geld, Ausland, eBay, PayPal
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