Also ich bin momentan ein bisschen verwirrt. Einige schreiben man muss die Gewährleistung ausschließen und andere wieder nicht. Was nun?
Folgende Situation:
Verkäufer verschickt Ware in einwandfreiem Zustand an Käufer. Käufer reklamiert, dass ein Teildefekt vorliegt, möchte aber sofort die Wandlung weil es für ihn komplett defekt ist. In der Anzeige wurde nichts von einer Gewährleistung erwähnt.
Ich meine mal, dass klar ist das ein Privatverkauf vorgelegen hat. Warum soll hier eine Gewährleistung greifen? Außerdem war klar, dass keine Garantie/Rechnung besteht und er ein gebrauchtes Gerät kauft. Das Geräte defekt werden können ist auch klar. Der Käufer sagt aber nicht mal genau was nicht geht. Wer muss jetzt was beweisen?
Wenn das mit der Gewährleistung stimmen sollte, dann hat man als Verkäufer überhaupt keine Rechte. Da muss der Verkäufer ja mind. 6 Monate danach beweisen, dass kein Defekt vorlag und hat alle Kosten inkl. 2x Versand zu tragen. So etwas zu beweisen ist so gut wie unmöglich! Wer filmt denn das Gerät von A-Z und filmt alle Funktionen eines Gerätes (auch das könnte man faken)? Würden Zeugen reichen? Außerdem könnte ja der Käufer einen Defekt verursacht haben. Es ist ja schwer irgendwem was zu beweisen (weder Käufer noch Verkäufer). Muss ich den Artikel zurücknehmen? Wie lange habe ich Zeit? Und wenn ja, was wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, der aber bei mir nicht vorhanden war? Kann ich das vom Betrag abziehen? Vor allem ist ja schwer zu sagen welcher Betrag?
Muss in diesem Fall die Gewährleistung ausgeschlossen werden? Wenn man als Laie nie mit sowas zu tun gehabt hat, dann macht man das ja auch nicht!?