Handwerker bezahlen, obwohl Leistung mangelhaft ausgeführt wurde?
Hallo. Wir hatten eine defekte Spülmaschine. Handwerker kam, schaute und machte ca. eine Stunde. Dann war das Gerät repapiert mit dem Hinweis, er weis nicht wie lange es hält. Falls der Fehler nochmal vorkommt, Gerät nicht mehr reparieren sondern neues kaufen. Dieser Hinweis kam nach der durchgeführten "Reparatur". Nun, einen Tag später trat der gleiche Fehler erneut auf, Gerät funktioniert also bereits einen Tag nach der Reparatur wieder nicht. Muss ich die Rechnung bezahlen? Oder Teile davon? Gibt es hier evtl. auch schon Gerichtsurteile?
Danke schon mal im voraus.
6 Antworten
Du musst die Reparatur bezahlen, es sei denn du kannst beweisen das er seinen Job nicht gemacht hat. So is das bei Technik, sie ist nicht 100% berechenbar und es gibt auch Sachen die sind einfach nicht reperabel aber dem Mann muss man ja trotzdem seinen Lohn zahlen für den Versuch und die verbrachte Zeit.
Völlig falsch er hat seinen Job nicht richtig gemacht!Er hat die Wirtschaftlichkeit nicht abgewogen,dazu ist er aber verpflichtet!
Vielleicht solltest Du hier angeben wie alt die Maschine ist, ob es überhaupt noch Teile für das Gerät gibt, oder ob es auf Grund des Alters noch wirtschaftlich ist noch eine größere Summe in die alte Maschine zu investieren. Die Aussage des Handwerkers ist doch eigentlich eindeutig. Er weiß nicht wie lange das hält. Was willst Du denn da für eine Gewährleistung verlangen?
Ja musst du! Es sei denn du kannst ihm nachweisen, dass er wirklich nichts versucht hat! Ich denke er hat sein bestes gegeben und das war einfach nicht genug!
Aber vielleicht bekommst du Rabatte wenn du jetzt bei dem Shop eine neue kaufst!
Dein Verständnisproblem ist nur allzu verständlich. Hier mal eine etwas passendere Darstellung: http://www.anwalt.de/rechtstipps/ihre-rechte-bei-mangelhaften-handwerkerleistungen-das-zurueckbehaltungsrecht_049690.html
Wesentlich ist, dass ihr wohl keinen Vertrag über einen Dienst=Gucken/Werkeln, sondern über einen Erfolg=funktionerende Spülmaschine geschlossen habt.
Nee,musste natürlich nicht zahlen egal was der Monteur sagt,eher das Gegenteil ist der Fall auch auf Reparaturen hat man einen Gewährleistungsanspruch,der Monteur muss nach bessern,und bis der Fehler nicht behoben ist musst Du nicht Zahlen.Ein Monteur muss die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur beachten,ist er der Meinung das sie wirtschaftlich nicht zu vertreten ist muss er vor der Reparatur darauf hinweisen,und nicht nach der Reparatur,somit hat er grundlegende Regeln nicht eingehalten und muss nun so nachbessern das die Maschine funktioniert,oder den Auftrag rückgängig machen,dann darf er Anfahrt und Kostenvoranschlag geltend machen,mehr aber nicht
Handwerkerrechnungen haben10 Tage Zahlungsziel ( sollte drauf stehen ) ,innerhalb der Zeit sollte dasDing funktionieren. Also Nachbessern - bis es klappt . Wenn der Monteur das nicht schafft -obwohl es möglich wäre , soll der Chef selber kommen.
Danke für den schnellen Rat.
Ich habe nur ein Verständnisproblem, wenn die Arbeit nichtmal einen Tag hält...... :(