Handwerker bezahlen, obwohl Leistung mangelhaft ausgeführt wurde?

6 Antworten

Ja musst du! Es sei denn du kannst ihm nachweisen, dass er wirklich nichts versucht hat! Ich denke er hat sein bestes gegeben und das war einfach nicht genug!

Aber vielleicht bekommst du Rabatte wenn du jetzt bei dem Shop eine neue kaufst!


Edvardance  18.11.2014, 20:06

Kann sein aber nicht in jedem shop bekommt er rabatte:(

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Ruebezahl3 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 20:05

Danke für den schnellen Rat.

Ich habe nur ein Verständnisproblem, wenn die Arbeit nichtmal einen Tag hält...... :(

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Hallo Ruebezahl3,

wir von ZDF WISO recherchieren gerade nach genau solchen Fällen wie den Ihren. Hätten Sie denn Interesse uns in einem Telefonat ganz unverbindlich zur Seite zu stehen, damit wir mehr von Ihrem Fall erfahren können.

Das würde uns sehr freuen.

Herzliche Grüße,

Ihr ZDF WISO Team

Du musst die Reparatur bezahlen, es sei denn du kannst beweisen das er seinen Job nicht gemacht hat. So is das bei Technik, sie ist nicht 100% berechenbar und es gibt auch Sachen die sind einfach nicht reperabel aber dem Mann muss man ja trotzdem seinen Lohn zahlen für den Versuch und die verbrachte Zeit.


andie61  18.11.2014, 20:14

Völlig falsch er hat seinen Job nicht richtig gemacht!Er hat die Wirtschaftlichkeit nicht abgewogen,dazu ist er aber verpflichtet!

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Vielleicht solltest Du hier angeben wie alt die Maschine ist, ob es überhaupt noch Teile für das Gerät gibt, oder ob es auf Grund des Alters noch wirtschaftlich ist noch eine größere Summe in die alte Maschine zu investieren. Die Aussage des Handwerkers ist doch eigentlich eindeutig. Er weiß nicht wie lange das hält. Was willst Du denn da für eine Gewährleistung verlangen?

Nee,musste natürlich nicht zahlen egal was der Monteur sagt,eher das Gegenteil ist der Fall auch auf Reparaturen hat man einen Gewährleistungsanspruch,der Monteur muss nach bessern,und bis der Fehler nicht behoben ist musst Du nicht Zahlen.Ein Monteur muss die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur beachten,ist er der Meinung das sie wirtschaftlich nicht zu vertreten ist muss er vor der Reparatur darauf hinweisen,und nicht nach der Reparatur,somit hat er grundlegende Regeln nicht eingehalten und muss nun so nachbessern das die Maschine funktioniert,oder den Auftrag rückgängig machen,dann darf er Anfahrt und Kostenvoranschlag geltend machen,mehr aber nicht