Gewährleistung nach 2 Jahren bei Herstellerfehler

5 Antworten

Bei der Gewährleistung tritt eine Hemmung ein, wenn diese in Anspruch genommen wird. Sie läuft also nicht nach 2 Jahren aus, wie sonst, wenn gleiche Schäden erneut auftreten bzw nicht behoben werden können. Könnte in eurem Fall zutreffen, da es auf den falschen Leim zurück zu führen ist.

Ist aber nicht ganz eindeutig, aber würde ich auf jeden Fall damit versuchen

Ruf doch erst mal bei Höffner an und schildere den erneuten Mangel, bin mir sicher, dass die sich drum kümmern. Erstens sind die sehr auf ihren guten Ruf bedacht, also dass die Kundschaft auch tatsächlich zufrieden ist und außerdem besteht ja der Mangel offensichtlich weiterhin. Da Höffner ja auch nicht alle Teile mit dem "defekten Leim" ausgewechselt hat, kannst Du hier Nachbesserung verlangen. Viel Glück

Muss der Hersteller das jetzt trotzdem auf Gewährlsitung tauschen weil es ja ein Fehler in seiner Produktion war?

Der Hersteller eh nicht, Gewährleistung ist zwischen dir und dem Verkäufer gegeben.

Und nach Ablauf der Gewährleistung, ist die Gewährleistung abgelaufen.

Mache den Schaden geltend mit dem Hinweis auf die bereits ausgetauschten Teile. (Ich hoffe, Ihr habt noch irgend welche schriftlichen Unterlagen wie Lieferscheine o.ä. aus welchen hervor geht, dass diese Teile im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ausgetauscht wurden) Ich denke mal, nur so habt Ihr eine Chance zu belegen, dass er Produktionsfehler sich auf den kompletten Schrank bezieht und erst nach und nach sichtbar wird. Denn an und sich seid Ihr ja bereits aus der Zeit der gesetzlichen Gewährleistung raus.

Ablaufzeit gibt es nicht, weil es der gleiche Fehler ist/war, wie bei der 1. Reklamation