Massivholztisch verzogen - Keine Gewährleistung?

5 Antworten

11,26 Euro sind 15% des Kaufpreises??


Nun, wer  billig  kauft, muss damit rechnen!



hedgehogx  13.05.2015, 09:11

Sorry aber das ist doch der totale Schwachsinn - egal wie teuer oder billig etwas ist, habe ich Anspruch auf die volle Funktion ohne Einschränkung. Natürlich ist die "Geit-ist-Geil" Mentalität nicht förderlich für gute Qualität, aber dennoch ist so eine pauschale Aussage einfach Blödsinn...

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lindgren  13.05.2015, 14:02
@hedgehogx

Wo bitte habe ich dir deinen Anspruch abgesprochen, wo bitte habe ich geschrieben, dass du keinerlei Rechte hast??

Ich habe lediglich bemerkt, dass man bei dem Preis rechnen muss, Probleme mit der Ware zu bekommen.

Mehr nicht! Was ist daran pauschal? Du kannst dir gerne dein Umtauschrecht erstreiten, geh zum Anwalt. Das allerdings wird dir teurer kommen als dieser Tisch! Ebenso wird der Schreiner genauso viel teurer kommen....

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Schau Dir mal die AGBs des Verkäufers an. Normalerweise wird bei Massivholz ein Umtausch ausgeschlossen.

Aber ganz ehrlich: für dieses Preis kannst Du nichts besseres erwarten. Das ist wahrscheinlich irgendwo in Asien oder Südamerika produziert - da herrschen schon ganz andere klimatische Bedingungen.

Eine Reparatur beim Schreiner kostet mehr als der ganze Tisch.

Ich glaube Du hast rechtlich wenig Möglichkeiten - und 15% ist ja schon ganz ordentlich!

Auch wenn der Tisch extrem billig war darf er nicht mit gravierenden Sachmängeln behaftet sein und das Verziehen des Tischs ist ein solcher. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet, ggf. zum Umtausch.

Allerdings ist in solchen Fällen immer die Frage, ob sich eine Rechtsverfogung lohnt. Wenn der Verkäufer hartnäckig bleibt, wird man den Klageweg beschreiten müssen, man muß dabei kostenmäßig in Vorleistung gehen. Wenn man Pech hat, ist bei der Gegenseite anschließend nichts zu holen.

Du hast definitiv Rechte aus der Sachmängelhaftung (sofern es sich nicht um einen Privatkauf handelt und eine Gewähr grundsätzlich ausgeschlossen wurde)..

Selbstverständlich handelt es sich bei einem Holzmöbel um ein Naturprodukt, welches klimatischen Veränderungen unterliegt und entsprechend arbeitet.

In jedem Fall muss der Tisch jedoch soweit "abgelagert" und vor der Produktion "getrocknet" sein, dass ein derartiger Verzug nicht möglich ist.

Es handelt sich hier zweifelsohne um einen Sachmangel und ich würde mich auf einen Preisnachlass in dieser bescheidenen Höhe gewiss nicht einlassen.

Zum einen erfüllt der Tisch möglicherweise nicht mehr seine Funktion und büßt Stabilität ein, zum anderen ragen metallische Teile aus der Oberfläche, was Verletzungen zur Folge haben kann.

Im übrigen bist nicht Du in der Pflicht, den Schaden auszubessern, sondern der Händler. Im Zuge der Sachmängelhaftung nach BGB dürfen Dir ferner keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der Nachbesserung / Nacherfüllung entstehen. Hierzu zählen auch etwaige Transportkosten.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf geht man davon aus, dass der Mangel bereits (wenigstens initial, schleichend oder verdeckt) bei Übergabe vorhanden gewesen war.

Mache dem Händler klar, dass er in der Pflicht ist, die Nacherfüllung vorzunehmen und frage ihn, wie er gedenkt, diese zu leisten.

Sofern Dir kein neuer Tisch geschickt werden kann, fordere eine vollständige Kaufpreiserstattung. Wenn der Händler den Tisch zurückhaben möchte, lass Dir entweder ein Rücksendelabel für eine kostenfreie Rücksendung geben, oder der Händler soll eine Abholung veranlassen.

Alles in allem handelt es sich um einen Sachmangel, den Du keinesfalls so hinnehmen musst.