Habe vor 19 Monaten ein e-Bike gekauft und der Akku ist kaputt. Lt. meiner Werkstatt Totalschaden. Der Hersteller (Winora) verweist mich an den Händler, bei dem ich das Rad gekauft habe.

Dieser lehnt einen Umtausch ab, mit der Begrünung, dass die Garantie/Gewährleistung bei Zitat: "elektrische Komponenten nur 12 Monate beträgt"

Bevor ich zum Anwalt gehe, möchte ich sicherstellen, dass die Gewährleistung bei E-Bike Akkus bei 24 Monaten liegt, so wie ich es verschiedentlich gelesen habe.

Wer kann das zuverlässig sagen?

Beste Grüße Thomas