Gartenpavillon gerostet - Reklamation berechtigt?

Na, bin ich mal auf Euere Infos gespannt! Also: Ich habe voriges Jahr so einen Pavillon geschenkt bekommen, aus so Metallteilen mit Stoffdach drüber. Der sah beim Aufbau schon nicht aus, als würde der das ewige Leben haben. Habe da auch ne Mail geschrieben, aber schlussendlich das nicht weiterverfolgt, weil dann das ja grade mit Corona aufkam und ich anfangs da auch nicht mehr groß raus bin. Naja, und es kam, wie es kommen musste. Als ich jetzt das Dach wieder draufziehen wollte, brach der auseinander wie ein Kartenhaus, weil die Verbindungsstücke an vielen durchgerostet waren. Fotos gemacht, damit in das Geschäft. Gut, die Verkaufsstellenleiterin konnte und wollte das nicht allein entscheiden und wollte sich kundig machen. Ich heute wieder hin und nach dem Ergebnis gefragt, das da lautet: Die Reklamation erkennen wir nicht an. Der muss im Winter komplett abgebaut werden.

Aber wenn ich mir etwas für den Garten kaufe, ist das auch für den Garten. Das muss ja dann wenigsten länger als einen Winter halten. Ich kann doch nicht alles, was ich für den Garten kaufe, im Winter hier im Haus lagern. Da ich keinen Keller habe, ein Ding der Unmöglichkkeit. Und ganz davon abgesehen, ich sehe auch nicht ein, so ein Gestell jeden Herbst abzubauen und dann im Frühjahr wieder aufzubauen. Ich muss mir dann ja auch jedes Mal jemand holen, der das für mich macht.

So, nun meine Fragen: Liege ich da wirklich so falsch, wenn ich Ersatz verlange? Und wenn ich das könnte, wie stelle ich das am dümmsten - oder eher am besten - an?

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Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

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