Kann ich Urlaub oder Zeitausgleich für meinen Freund beantragen?

Hallo,

ich möchte meinen Freund mit Konzertkarten für Cypress Hill überraschen. Die sind bekanntlich nicht oft in Deutschland und er träumt schon lange davon, sie live zu sehen. Leider ist das Konzert an einem Mittwoch und wir müssten dafür nach Hamburg fahren. Zwar könnten wir nachts wieder zurück, aber es wird auf jeden Fall spät und sicher wird er an diesem großen Tag auch was trinken wollen.

Ich habe ihn schon eingeweiht, dass ich an dem besagten Mittwoch was mit ihm vor habe, ich ihn pünktlich von der Arbeit abholen werde und es super wäre, wenn er sich den Donnerstag Vormittag freinehmen könnte.

Weil er erst vor kurzem krankgeschrieben war und auch schon 3 Tage frei hatte (zwecks Überstunden abfeiern), will er nicht schon wieder fragen. Er ist noch in der Probezeit (bei ihm 6 Monate) und darf erst im August Urlaub nehmen (was heißt dürfen, es ist nicht positiv angesehen, eher Urlaub zu beantragen. 10 Überstunden hätte er allerdings noch, nur wie gesagt, er "traut sich nicht" und da er nicht weiß, was ihn erwartet wird er sich kein fei nehmen.

Jetzt meine Frage an euch:

Wäre es legitim, wenn ich bei seinem Chef anrufe, ihm die Situation erkläre und stellvertretend nach einem freien Vormittag frage? Ich muss ja nicht erwähnen, dass die Karten schon gekauft sind und wir so oder so hinfahren werden. Und wie würdet ihr das an seiner Stelle finden? Ich will ihn nicht überrollen damit, vielleicht fasst er das negativ auf und ihm ist es peinlich wenn ich als Freundin bei seinem Chef anrufe. Ich habe seine Kollegen und Vorgesetzten bislang auch nicht kennenlernen dürfen, sein Verhältnis zu denen ist allerdings sehr gut. Er wurde schon zum Grillen bei seinem Chef eingeladen :)

Urlaub, Arbeit, Recht
Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

Hallo, ich mach es mal kurz:

Ich habe ein Top für insgesamt 15 Euro verkauft, davon 2,40 Euro Versandkosten, da ich es dummerweise als Päckchen verschickt habe. Aber Die Käuferin hätte so oder so 15 bezahlt, nun ist mir halt weniger davon geblieben.

Nun beanstandet besagte Käuferin, es seien Fussel am Top. Ich bin mir leider nicht sicher ob es stimmt, jedenfalls habe ich es extra gewaschen vorher, da es länger im Schrank lag.

Meine erste Frage ist, ob Fussel nach Definition eigentlich ein Mangel an einem Top sind (gemeint ist kein Peeling, sondern Fussel eines anderen Stoffes am Top), oder ob man mit Fusseln an Textilie als Käufer nicht rechnen muss, da sowas natürlich ist (je nach Stoffverhalten ziehen einige Stoffe eben schneller Fussel an, wer kennts nicht).

Hätte ich sowas beim Verkauf angeben müssen? Mir war das Problem nämlich nicht bewusst!

Zweite Frage ist, wenn ich das Geld komplett, also 15 Euro zurückerstatte und das Top zurückwill, muss ich dann für den Rückversand aufkommen und falls ja, muss ich mir gefallen lassen, das Käuferin unbedingt versichert verschicken will? Ist ja bekanntlich etwas teurer. Und ich habe das Gefühl das die Käuferin ein Problem mit mir persönlich hat und es sich nicht um Fussel handelt, sondern darum, dass sie nicht in mein Top passt und wütend auf sich ist und mir eins auswischen will mit höhren Rückversandkosten aus Frustration. Aber das ist Mutmaßung und gehört hier nicht her :D.

Kleidung, Versand, Gewährleistung, Mangel, Privatverkauf, Kleiderkreisel
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.