Werkstatt hat vor 1,5 Jahren falsche Lichtmaschine eingebaut - Übernahme von Folgeschäden

Hallo,

mir ist vor knapp 1,5 Jahren die Lichtmaschine am Auto (Golf IV) kaputt gegangen. Wurde dann abgeschleppt und die Werkstatt hat mir ein Angebot für eine gebrauchte Lichtmaschine gemacht, was ich dann auch angenommen habe und eingebaut wurde. Gewährleistung müsste da 1 Jahr sein.

Jetzt ist mir gestern der Sicherungskasten über der Batterie durchgeschmort, die Werkstatt (Diesmal VW-Vertragswerkstatt) hat mir mitgeteilt, dass die Lichtmaschine viel zu stark wäre und für ein völlig anderes Modell vorgesehen wäre und dementsprechend auch die ganze Anlage unterdimensioniert wäre.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer kommt für diese Folgeschäden auf? Mir ist klar, dass die Gewährleistung abgelaufen ist, aber ist das noch Gewährleistung? Hier hat die erste Werkstatt ja absolut gepfuscht. Ich werde mich gleich an die wenden, aber mir ist schon völlig klar, dass die sich hier querstellen werden. Wie sieht da die Rechtslage aus? Hat da jemand Erfahrung?

Insgesamt sind mir Kosten von (erste Reparatur) 400 Euro zzgl. jetzt noch mal 700 Euro entstanden. Dass ich die Kosten für eine Lichtmaschine plus Einbau tragen muss, ist mir völlig klar. Ich bin aber nicht bereit die Kosten für die Folgeschäden plus zweite Lichtmaschine zu tragen. Wobei ich die natürlich erst mal zahle, weil die zweite Werkstatt hat ja nichts mit dem Versagen der ersten zu tun.

Danke.

KFZ, Golf, Werkstatt, Gewährleistung, Versagen, Pfusch
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