Halskette ist gerissen :/ Was nun? Ist da garantie drauf?

11 Antworten

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Hier liegt ein gültiger Kaufvertrag vor. Demnach gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Bestimmungen zur Garantie müssen dich nicht interessieren.

Aus diesen gesetzlichen Vorschriften geht hervor, dass die Gewährleistung 2 Jahre beträgt. In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast, dass du für den Mangel verantwortlich bist.

Tritt also an den Verkäufer heran und verlange den Austausch oder die Reparatur. Das ist zwar keine teure Kette, aber auch so etwas muss halten. Die Kosten (Porto, Versand) trägt auch der Verkäufer...


Chopper1983  12.10.2011, 19:28

...Bestimmungen zur Garantie müssen dich nicht interessieren...

Wie bitte? Wieso denn das nicht und seit wann? Entschuldigung, aber wenn ich eine Garantieleistung in Anspruch nehmen will, müssen die Vorraussetzungen dafür überhaupt erst erfüllt sein. Ich hoffe, du hast diesen Satz nicht ernst gemeint!

...Aus diesen gesetzlichen Vorschriften geht hervor, dass die Gewährleistung 2 Jahre beträgt. In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast, dass du für den Mangel verantwortlich bist...

Falsch - erstmal sieht das Gesetz nicht vor, dass ein Händler Schadensersatz bei Eigenverschulden leisten muss - das geht schon alleine daraus hervor, dass das sogenannte Rückgaberecht eine freiwillige Option des Händlers ist, dass er dem Kunden einräumen kann, nicht muss. Und Eigenverschulden sagt es bereits - da hat der Händler dann keine Aktien mehr drin. An Ketten zieht man nicht... Davon mal abgesehen, dass die Beweislast in diesem Fall beim Kunden liegt - dieser muss beweisen, dass die Kette schon porös war, als sie bei ihm ankam. Und das dürfte schwierig werden.

...Tritt also an den Verkäufer heran und verlange den Austausch oder die Reparatur...

Davon würde ich in jedem Fall abraten, es sei denn man möchte sich bloßstellen!

...Das ist zwar keine teure Kette, aber auch so etwas muss halten...

Nein, das muss es freilich nicht - denn Alltagsgegenstände haben wie alles andere eine begrenzte Lebensdauer und je nach Qualität und Verarbeitung dieser variieren diese. Außerdem erhöht man die Lebensdauer, wenn man schonend und artgerecht damit umgeht. Du kannst keinen Anspruch auf lebenslange Lebensdauer erheben - du solltest dich ein wenig informieren bevor du hier Halbwissen eröffnest.

ALinkToThePast  12.10.2011, 20:06
@Chopper1983

Halbwissen? Scheinbar kannst du nicht richtig lesen! Weder in der Frage noch in den gesetzlichen Grundlagen!

Und bevor du hier so einen Quatsch von dir gibst, solltest du wissen, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die Gewährleistung ist gesetzlich klar bestimmt. Auf die Gewährleistung habe ich somit einen gesetzlichen Anspruch. Die Garantie kann ich in Anspruch nehmen, muss es aber nicht. Daher ist die Aussage durchaus haltbar, dass einen Garantiebestimmungen des Verkäufers nicht interessieren müssen, denn hierbei bin ich allein den Regeln des Händlers ausgesetzt. Bei der Gewährleitung bin ich durch den Gesetzgeber geschützt.

Von Schadenersatz und Rückgabe habe ich nie gesprochen. Bist du besoffen?

Ließ mal hier nach: § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln)

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen ...

Davon sprach ich! Im § 439 BGB (Nacherfüllung) steht nämlich:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Das heißt: Reparatur oder neue Kette.

Die Dauer der Haltbarkeit richtet sich nach den Vorschriften der Verjährung von Mängelansprüchen.

Das kannst du hier nachlesen: § 438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche).

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

  1. in 30 Jahren, wenn der Mangel a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht,
  2. in fünf Jahren a) bei einem Bauwerk und b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und

3. im Übrigen in zwei Jahren.

Somit müssen für eine Kette Mängel 2 Jahre ausgeschlossen werden. Vermutet der Verkäufer ein Verschulden des Käufers greift der § 476 BGB (Beweislastumkehr):

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Geht also die Kette kaputt, greift die in der Fachliteratur bekannte Keimtheorie. Somit wird vermutet, dass der Mangel bereits bestand und die Kette somit zwangsläufig bei normaler Nutzung hätte reißen können, weil beispielsweise ein Verarbeitungsfehler vorliegt. Anderes gilt natürlich, wenn der Verkäufer das Gegenteil beweisen kann. Das wird er wohl kaum schaffen.

Und wo hast du etwas von einer Lebenslangen Haltbarkeit mitbekommen?

Von wegen Halbwissen... Du hast scheinbar gar keine Ahnung!

@ Fragesteller: Lass dich durch so einen Blödsinn nicht verunsichern! Zeige die Mängel an und warte was der Verkäufer sagt. Die rechtliche Lage kannst du ja jetzt auch nachlesen. ;-)

Bong96 
Beitragsersteller
 12.10.2011, 22:04
@ALinkToThePast

Wow sehr gute antwort ! Ich denke mal ich werds einfach erstmal freundich versuchen ;-)

Hallo, bevor eine Silberkette brüchig wird muss sie Jahrzehnte alt sein ( wurde oben angenommen, dass sie aus diesem Grund gerissen ist). Eine Reparatur beim Goldschmied ( Juweliere sind nur Händler und lassen Reparaturen auch beim Goldschmied machen) kostet ca. 10 Euro. Trotz allem würd ich mal ganz lieb beim Verkäufer nachfragen ob er sie eventuell tauscht. Immerhin hast Du keinen Billigkram gekauft, sondern Silber.

Gruß MuddiE


Chopper1983  12.10.2011, 19:32

Naja aber der Fragesteller sagte es ja selbst - leicht daran gezogen. Und "leicht" ist immer erstmal Auslegungssache - was für den einen leicht ist, kann für den nächsten schon stärker sein...

Auf Bruch gibt es keine Garantie! Reparieren beim Goldschmied! Es kann aber auch sein, daß Du eine brüchige Kette gekauft hast, dann hast Du Pech gehabt, weil sich die Reparatur nicht lohnt!

Freundlichst

ASS50

also bei dem preis würd ich mal bei dem ebayhändler anfragen, ob er sie umtauscht, vlt macht er es kulanzhalber. ansonsten lass sie beim juwelier reparieren, bzw lass dich da beraten ob eine neue kette besser wäre (bessere qualität) :) solang der anhänger noch heil ist, kann man ja auch eine andere kette nehmen :P

Du kannst das sogenannte "Kettenglied" ganz einfach erneuern lassen ..das kannst du bei einem Juwelier-Geschäft gegen geringe Kosten bewerkstelligen lassen! :)