schon wieder Injektoren defekt? Audi A4 B7 3.0 Tdi

Hallo,

habe mir im April 2011 einen A4 3.0 TDI Bj. 2005 104000 km gegönnt.

Leider mit einigen Mängeln wie ich später feststellen musste.

Im August ca. ist mir aufgefallen, dass ein unrunder Lauf und starker Rauch aus dem Auspuff austritt.

Also ab zum freundlichen und die Messwerte der Injektoren auslesen lassen, mit dem Ergenis, dass alle Einspritzdüsen ausserhalb der Toleranzwerte liegen.

Also den Audi-Händler von dem ich den Wagen gekauft habe kontaktiert und nach einigen hin und her hat er sich bereit erklärt die Injektoren sowie den defekten Kettenspanner innerhalb der Gewährleistung zu reparieren.

Als ich dann nach der Reparatur mein Auto wieder hatte, habe ich immer noch ein Ruckeln im Leerlauf vernehmen können. Habe mir aber gedacht ist normal.

Allerdings wird es immer schlimmer und ich befürchte dass die Injektoren schon wieder defekt sind.

Genauso wie der Kettenspanner der schon wieder nach dem Anlassen Geräusche macht.

Der Audi hat jetzt ca. 132000 runter.

Meine Frage ist ob man auf Gewährleistungsarbeiten auch eine Gewährleistung bekommt.

Nachdem die Injektoren und der Kettenspanner repariert wurden ist meinem Freundlichen beim Kundendienst noch aufgefallen, dass die vor dem Kauf neu eingebaute Scheibe schlecht eingebaut wurde was so schnell wie möglich behoben werden muss, mein Zündschloss sowie beide Xenon-Steuergeräte defekt sind. Habe auch das beim Verkäufer reklamiert und ich wurde nicht mehr ganz so freundlich beraten als ich noch ein Auto kaufen wollte. Allerdings haben Sie nach ewigen hin und her und meinen Verweisen auf die gesetzl. Gewährleistung auch diese Mängel beseitigt.

Habe bedenken, falls ich die Injektoren sowie den Kettenspanner reklamiere, dass Sich das Autohaus nochmals Kulant zeigt und diese Sachen repariert.

Deshalb wollte ich mich vorher mal erkundigen wie es da mit Gewährleistung aussieht.

Hoffe jemand weiß rat

Vielen dank =)

Auto, Gewährleistung
Garantie / Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Hallo,

ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen. Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist. Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.

Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten? Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat? Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.

Bin ich jetzt richtig davor?

Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!

Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufrecht, Autokauf, Garantie, Gewährleistung
Auto verkauft - Nach 500 KM Getriebe defekt

Hallo zusammen,

ich habe vor 6 Tagen ein Auto verkauft. Einen Wagen mit einer elektrohydraulischen Kupplung für einen Preis um die 3000 €. Ich habe den Mobile.de Kaufvertrag dafür benutzt welcher mir sicher erschien. Der Käufer hat den Wagen probe gefahren.

Nun ruft mich heute der Käufer an, dass das Getriebe nichtmehr schalten würde. Ein Besuch in der Werkstatt hätte ergeben das entweder das Steuergerät für die Schaltung, oder die Pumpe der Hydraulik nichtmehr funktionieren würde. Er wolle das Auto zurückgeben, im Rahmen des 14 tägigen Umtschrechts!

Ich habe ihm dann gesagt das ich bereit wäre 200 € für die Reperatur dazuzutun, weil ich es verstehen kann, das dies ärgerlich ist, aber er wolle das nicht.

Entweder ich nehme das Auto zurück, oder er würde einen Rechtsanwalt einschalten.

Es hat sich hierbei um den mobile.de Kaufvertrag gehandelt mit folgendem Auszug:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung
erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten" 

 

Bin für jede HIlfe sehr dankbar

defekt, Autokauf, Gewährleistung
neuer wecker der jetzt kaputt ist wird nicht mehr umgetauscht. kann das sein?

hi mein Mann hat mir zu Weihnachten den Philips Design Wecker "Premium Wake Up Light - HF 3451" geschenkt, dieser weist jetzt schon mängel bei der Funktion auf, die Lautstärke lässt sich nicht mehr verstellen.

der händler aus dem internet sagt das er ihn nicht mehr umtauschen kann da es über 6 monate ist. kann das sein?? er beruft sich auf §Hier die gesetzliche Gewährleistung: § 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt sich ein Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Gefahrübergang, muss der Kunde beweisen, dass dieser Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. -----------------------------------------

Falls es nur (gesetzliche) Gewährleistung §434 BGB und keine (freiwillige) Garantie §443 BGB gibt, dann gilt folgendes: BGB - § 434. Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass ein Mangel vorliegt und dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Der Anspruch aus einem vorgenannten Mangel verjährt 2 Jahre nach Ablieferung §438 Abs. 2 BGB. Im Verbrauchsgüterkauf §474 BGB (Unternehmer §14 BGB an Verbraucher §1

Recht, Gewährleistung

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